Glasfaser-Provider und Breitband Zweckverbänden wollen keine Endgerätefreiheit
Anfrage an:
Bundesnetzagentur
gibt es aktuelle Fälle wo die BNetzA gegen Glasfaser-Provider und Breitband Zweckverbänden vorgeht.
Da diese die Endgerätefreiheit verletzen in dem Sie keine Kunden eigenen Glasfasermodems (ONTs) oder Glasfaser-Router (z.B. AVM Fritzbox 5491 (GPON)) portieren.
Beziehungsweise in der Planung keine Laien bedienbare Anschlussdose vorsehen und somit praktisch keine freie Endgerätewahl möglich ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. November 2019
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14. Dezember 2019
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