Glasfaser-Provider und Breitband Zweckverbänden wollen keine Endgerätefreiheit

Anfrage an: Bundesnetzagentur

gibt es aktuelle Fälle wo die BNetzA gegen Glasfaser-Provider und Breitband Zweckverbänden vorgeht.

Da diese die Endgerätefreiheit verletzen in dem Sie keine Kunden eigenen Glasfasermodems (ONTs) oder Glasfaser-Router (z.B. AVM Fritzbox 5491 (GPON)) portieren.

Beziehungsweise in der Planung keine Laien bedienbare Anschlussdose vorsehen und somit praktisch keine freie Endgerätewahl möglich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gibt es aktuelle Fä…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Glasfaser-Provider und Breitband Zweckverbänden wollen keine Endgerätefreiheit [#170299]
Datum
12. November 2019 13:15
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gibt es aktuelle Fälle wo die BNetzA gegen Glasfaser-Provider und Breitband Zweckverbänden vorgeht. Da diese die Endgerätefreiheit verletzen in dem Sie keine Kunden eigenen Glasfasermodems (ONTs) oder Glasfaser-Router (z.B. AVM Fritzbox 5491 (GPON)) portieren. Beziehungsweise in der Planung keine Laien bedienbare Anschlussdose vorsehen und somit praktisch keine freie Endgerätewahl möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Anfrage, die an mich zur Beantwortung weitergeleitet worden ist…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Glasfaser-Provider und Breitband Zweckverbänden wollen keine Endgerätefreiheit [#170299]
Datum
20. Dezember 2019 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Anfrage, die an mich zur Beantwortung weitergeleitet worden ist. Der Bundesnetzagentur ist mit der Problematik des direkten Anschlusses von Telekommunikationsendgeräten an Glasfasernetze erst seit Kurzem befasst, weil es bisher hierzu keine Verbraucherbeschwerden gab, was auch durch das bisherige Fehlen integrierter Geräte wie der von Ihnen genannten AVM Fritzbox 5491 liegen mag. Die Bundesnetzagentur befindet sich zu dieser Frage im Austausch mit dem Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS), um die Gründe, die für den Zugang zu Glasfasernetzen über einen alleine durch den Netzbetreiber bereitgestellten ONT angeführt werden, zu untersuchen und eine brancheneinheitliche Lösung zu erreichen. Der BUGLAS wird hierzu weitere Informationen vorlegen, deren Prüfung noch aussteht. Weil der Abschluss dieser Untersuchungen erst abgewartet werden soll, hat die Bundesnetzagentur bisher noch kein Verfahren gegen einzelne Unternehmen oder Zweckverbände eingeleitet. Viele Grüße