Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 26.05.2021. Für die Auskünfte zu Ihrer Anfrage fallen keine Gebühren an. Für die Verzögerung bei der Auskunft zu Ihrer Anfrage bitte ich noch einmal um Entschuldigung.
Die von Ihnen zitierte Zielsetzung der Stadt Hamburg zum Glasfaserausbau aus Drucksache 21/14922 ist in den letzten Monaten intensiv geprüft worden. Eine flächendeckende Versorgung wird bis Mitte der 2020er Jahre nicht realisierbar sein, trotzdem Hamburg bereits eine vergleichsweise gute Durchdringung mit Glasfasernetzen aufweist. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom 2. Juni 2020<
https://www.hamburg.de/senatsthemen/k...> (S. 162) wird der Anspruch formuliert, innerhalb des laufenden Jahrzehnts eine flächendeckende Glasfasernetzversorgung zu erreichen.
Der Telekommunikationsmarkt für Infrastrukturen und Dienste ist seit den 1990er Jahren ein vollständig privatisierter Markt, der über das europäische Beihilferecht vor Verzerrungen durch staatliche Beeinflussung geschützt wird. Die Grundversorgung liegt gemäß Art 87f Grundgesetz in der Zuständigkeit des Bundes, Dienstleistungen werden grundsätzlich durch private Unternehmen erbracht. Die Einflussmöglichkeiten einer Stadt oder eines Bundeslandes auf die Telekommunikationsversorgung sind deshalb zunächst einmal stark begrenzt.
In den Glasfaserinfrastrukturmarkt kommt jedoch zurzeit erhebliche Bewegung, da die Nachfrage und Zahlungsbereitschaft deutlich steigt. Auch in Hamburg werden die Netzbetreiber in den nächsten Jahren intensiv ihre Glasfasernetze ausbauen. Der Marktwettbewerb lässt allerdings voraussichtlich Stadtteile aus dem Glasfaserausbau aus, da sich der sehr teure Tiefbau dort mittelfristig nicht lohnt. Deshalb müssen zusätzlich staatliche Maßnahmen eingeleitet werden, wie zum Beispiel Ausbauförderprogramme.
Durch staatliche Förderverfahren allein kann eine flächendeckende Glasfaserversorgung in Städten wie Hamburg jedoch nicht annähernd erreicht werden. Nur relativ wenige Gebiete sind nach dem geltenden Förderrecht, das seine Grenzen insbesondere im Beihilferecht hat, förderfähig. Dies ist ein großer Unterschied zu ländlichen Gebieten in Flächenländern, die eine schwächere Grundversorgung aufweisen und deshalb von der Ausbauförderung weitflächig profitieren können.
Teile der Vier- und Marschlande sind allerdings durchaus förderfähig. Deshalb wird zur Schließung der Unterversorgungen in vielen Stadtteilen der Vier- und Marschlande auch bereits seit 2019 eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur durch die Telekom Deutschland ausgebaut, ermöglicht durch Fördermittel des Bundes und der Stadt Hamburg. Dieser Ausbau erfolgt jedoch in erster Linie über die VDSL-Vectoring-Technologie. Die Anschlüsse werden mit Leistungen von in der Regel 50 bis 100 Megabit/s, häufig aber über 100 Megabit/s, versorgt. Etwa 20 Prozent der rund 5.200 gefördert ausgebauten Adressen, bzw. rund 10.000 Haushalte und Unternehmen, erhalten einen Glasfaseranschluss, weil es in diesen speziellen Fällen geringere Kosten für die Öffentlichkeit verursacht. In der Regel ist ein Glasfasernetzausbau deutlich teurer als ein VDSL-Ausbau.
Grundlage für eine Glasfaserausbauförderung in Hamburg ist das entsprechende Bundesförderprogramm. Der Bund hat am 26. April 2021 ein neues Förderprogramm<
https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digital...> mit neuen Fördermöglichkeit veröffentlicht, das allerdings erst ab 2023 seine volle Reichweite entfalten kann. Die Nutzbarkeit des Programms für Hamburg wird aktuell geprüft. Schon dieser Prüfvorgang ist äußerst aufwändig, da die Versorgungsleistung aller Adressen in Hamburg durch die verschiedenen Anbieter erhoben werden muss. Sollten sich sinnvolle und verhältnismäßige Optionen anbieten, das Bundesförderprogramm für Hamburg in Anspruch zu nehmen, werden diese genutzt, auch für die Versorgung in den Vier- und Marschlanden. Fördermaßnahmen allein werden aber, so viel lässt sich bereits jetzt mit Gewissheit feststellen, einen flächendeckenden Ausbau nicht ermöglichen. Deshalb müssen andere Instrumente genutzt werden, die momentan intensiv untersucht und abgewogen werden. Dabei geht es immer auch um sehr hohe Mittelaufwände aus öffentlichen Geldern.
Insofern gibt es bislang keine konkreten und einsehbaren Ausbaupläne für eine Glasfaserversorgung der Stadt, auch nicht der Vier- und Marschlande. Wir stellen Ihnen aber gerne folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Online abrufbar: Ausschreibungen der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Breitbandförderung (
https://www.breitbandausschreibungen....)
- Online abrufbar: Zuwendungs- und Kooperationsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Telekom Deutschland GmbH über den geförderten Breitbandausbau in Hamburg (
https://suche.transparenz.hamburg.de/...)
- Im Anhang dieser E-Mail: Änderungsbescheid vom 21.11.2019 zum Zuwendungsbescheid des Bundes vom 13.12.2018 (der Teil des online abrufbaren Vertrags ist)
- Im Anhang dieser E-Mail: Änderungsbescheid vom 07.04.2020 zum Zuwendungsbescheid des Bundes vom 13.12.2018 (der Teil des online abrufbaren Vertrags ist)
Hinsichtlich der aktuellen Glasfaserversorgung Hamburgs gehen wir angesichts einer Markterhebung davon aus, dass unter Berücksichtigung der laufenden Ausbauvorhaben bis 2023 über 50 Prozent der Hamburger Haushalte eine Glasfaserversorgung aufweisen. Dies ist eine vorsichtige Annahme, insbesondere im Vergleich zur Versorgungsanalyse des Bundes, der bereits von einer Glasfaserversorgung von über 80 Prozent der Hamburg Haushalte ausgeht (siehe Bericht zum Breitbandatlas, Teil 1: Ergebnisse (Stand Mitte 2020)<
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anl...>, S. 40). Wahrscheinlich ist diese Diskrepanz damit zu erklären, dass durch Hamburg nur die Anschlüsse als Versorgung gezählt wurden, die einen Glasfaseranschluss bereits im Gebäude verfügbar haben oder die ohne größeren Aufwand durch eine Verbindung zwischen Straße und Gebäude hergestellt werden können. Zudem haben sich einige kleinere Glasfaseranbieter nicht an der Markterhebung der Stadt Hamburg beteiligt. In diesem Zusammenhang ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass bis auf sehr wenige Ausnahmen alle anderen Haushalte (insgesamt über 90 Prozent) über eine Kabel-TV-Versorgung mit möglichen Bandbreiten von mehreren 100 Megabit/s oder über eine VDSL-Versorgung mit mindestens 50 Megabit/s verfügen.
Mit freundlichen Grüßen