Gleichbehandlung bei Boosterimpfungen
Warum werden in manchen Arzt-Praxen Zweitimpfungen nach J&J Impfungen als 3/3 ( also aus Booster) eingetragen und in anderen gilt sie nur als Auffrischung der Grundimmunisuerung ( 2/2) und damit als nicht geboostert???
Diese Willkür stellt einen Nachteil für jeden dar der logischerweise erst 4 Monate nach Erstimpfung die Info haben konnte, daß eine J&J Impfung offenbar nicht ausreicht ist und aufgefrischt werden muss. Und zwar dann wenn Zugangs Voraussetzungen wie 2G+ mit Ausnahme einer Boosterimpfung bestehen.
Ich bitte um Stellungnahme dazu.
K. << Antragsteller:in >>
Anfrage abgelehnt
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Datum22. Dezember 2021
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25. Januar 2022
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