Gleichstellung Behinderter bei der Beitragszahlung zur Finanzierung des Programms des Deutschlandradios
Seit Anfang 2013 finanzieren Personen mit Behinderungen das Programm des Deutschlandradios zu einem reduzierten, aber für alle gleich hohen anteiligen Rundfunkbeitrag mit. Dafür sollen sie einen Nutzen aus dem Angebot ziehen können.
Meine Fragen:
1) Wie hoch ist der Anteil der Sendungen/ Angebote, die von körperlich behinderten Mitbürgern genutzt werden können?
2) Wie hoch ist der Anteil der Sendungen/ Angebote, die von gehörlosen Mitbürgern genutzt werden können?
3) Wie hoch ist der Anteil der Sendungen/ Angebote, die von blinden Mitbürgern genutzt werden können?
4) Warum muss eine Personengruppe, die keinen Nutzen aus der Finanzierung des Deutschlandradios ziehen kann, diesen mitfinanzieren?
5) Gibt es Überlegungen, wie diese zuletzt genannte Gruppe Mitfinanzierer einen Nutzen, evtl. anderer oder neuartiger Art aus dem Angebot des Deutschlandradios ziehen könnte?
6) Gibt es Überlegungen, diese Gruppe von der Finanzierung des Deutschlandradios zu befreien?
7) Halten Sie die jetzige Regelung für gerecht?
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Juli 2017
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22. August 2017
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