Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen

Woher kommt die Annahme, dass eine Impfung gegen Sars-Cov2 mit einem mRNA Virus einem natürlichen Kontakt mit dem kompletten Virus überlegen ist ? Weshalb gilt der Genesenstatus nur 6 Monate ?

Eine Impfung mit einem der mRNA Impfstoff führt nach meinem Laienverständnis ausschließlich zu einer Exposition des Geimpften mit einem spezifischen Teil des Sars-Cov2 Virus nämlich dem Spikeprotein. Und hier auch nur zu der dort zum Zeitpunkt der Impfung „enkodierten“ Spikevariante.

Eine natürliche Expositionen gegenüber der aktuell vorherrschenden Deltavariante müsste dem eigentlich bei weitem überlegen sein was die „gelernte“ Immunität des menschliche. Körpers betrifft.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 5 Follower:innen
Thomas Werner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Woher kommt die A…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Thomas Werner
Betreff
Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen [#226535]
Datum
10. August 2021 21:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Woher kommt die Annahme, dass eine Impfung gegen Sars-Cov2 mit einem mRNA Virus einem natürlichen Kontakt mit dem kompletten Virus überlegen ist ? Weshalb gilt der Genesenstatus nur 6 Monate ? Eine Impfung mit einem der mRNA Impfstoff führt nach meinem Laienverständnis ausschließlich zu einer Exposition des Geimpften mit einem spezifischen Teil des Sars-Cov2 Virus nämlich dem Spikeprotein. Und hier auch nur zu der dort zum Zeitpunkt der Impfung „enkodierten“ Spikevariante. Eine natürliche Expositionen gegenüber der aktuell vorherrschenden Deltavariante müsste dem eigentlich bei weitem überlegen sein was die „gelernte“ Immunität des menschliche. Körpers betrifft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Werner Anfragenr: 226535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226535/ Postanschrift Thomas Werner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Werner
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Werner, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen[#226535]
Datum
12. August 2021 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Werner, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Werner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. August 2021. Eine Impfung gegen COVID-19 trägt …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen [#226535]
Datum
13. August 2021 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Werner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. August 2021. Eine Impfung gegen COVID-19 trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. COVID-19 ist eine Erkrankung, die durch die Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 auftreten kann. Der Krankheitsverlauf variiert hinsichtlich Symptomatik und Schwere: Es können asymptomatische, symptomarme oder schwere Infektionen mit Lungenentzündung und weiteren Organbeteiligungen auftreten, die zum Lungen- und Multiorganversagen bis zum Tod führen können. Ein Teil der COVID-19-Patientinnen und -Patienten hat sich auch Wochen oder Monate nach Beginn der Erkrankung noch nicht wieder erholt und leidet weiterhin unter schweren Allgemeinsymptomen. Daten aus England ( National Institute for Health Research: Living with Covid19<https://evidence.nihr.ac.uk/themedrev...>) deuten darauf hin, dass etwa 40 Prozent der hospitalisierten Erkrankten längerfristige Unterstützung benötigen und bei etwa 10 Prozent der nicht hospitalisierten, mild Erkrankten Symptome länger als vier Wochen andauern (Long Covid<https://www.zusammengegencorona.de/in...>). Da das Virus auch durch asymptomatische Personen übertragen werden kann und generell sehr leicht übertragbar ist, breitet sich SARS-CoV-2 schnell aus. Vor allem die Virusvarianten<https://www.zusammengegencorona.de/in...> zeichnen sich durch eine hohe Übertragbarkeit aus. Durch die Corona-Schutzimpfung kann das Risiko einer Infektion und Erkrankung und vor allem von schweren COVID-19-Verläufen stark reduziert werden. Die bisher zugelassenen Impfstoffe waren in der klinischen Erprobung sehr effektiv. Die Studiendaten zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, an dem Virus zu erkranken, bei den gegen COVID-19 geimpften Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwischen 70 und 95 Prozent geringer war als bei den Placebo-geimpften Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das bedeutet, dass eine gegen COVID-19 geimpfte Person nach Kontakt mit SARS-CoV-2 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken wird. Über welchen Zeitraum eine geimpfte Person vor einer COVID-19 Erkrankung geschützt ist, d.h. wie lange der Impfschutz besteht, wird derzeit noch untersucht. Die Impfung bietet nicht nur einen sehr guten individuellen Schutz vor der Erkrankung, sondern schützt auch andere: Das Robert Koch-Institut geht nach neuesten Erkenntnissen davon aus, dass das Risiko, das Coronavirus zu übertragen, bei vollständig Geimpften ab dem 15. Tag nach der letzten Impfdosis geringer ist als bei frisch negativ Getesteten. Wie bei jeder Impfung können auch nach einer COVID-19-Impfung Impfreaktionen auftreten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier<https://www.zusammengegencorona.de/im...>. Der Nutzen einer Impfung überwiegt jedoch bei weitem die Risiken. Durch die Impfung wird eine relevante Bevölkerungsimmunität ausgebildet und das Risiko schwerer COVID-19-Erkrankungen sehr stark reduziert. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Werner
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihr allgemeinen Ausführungen zu Sars-Cov2 und zur Impfung. Diese si…
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Von
Thomas Werner
Betreff
AW: Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen [#226535]
Datum
13. August 2021 22:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihr allgemeinen Ausführungen zu Sars-Cov2 und zur Impfung. Diese sind mir soweit bekannt. Meine nicht beantwortete Frage war allerdings folgende: Weshalb gilt der Genesenstatus nur 6 Monate ? Dies ist eine Benachteiligung eines Genesenen gegenüber einem Geimpften. Die Impfung hat aktuell kein „Ablaufdatum“. Weiterhin heisst dies für mich, dass ein Geimpfter somit einen besseren und vorallem dauerhaften Schutz aufweisen müsste als ein Genesener. Aktuelle Zahlen aus Israel sehen so aus als ob auch der Impfschutz nach wenigen Monaten einen Teil seiner Schutzleistung einbüsst oder komplett verliert. Hierzu wüsste ich nun gerne auf welchen wissenschaftlichen Daten diese Annahme beruht. ... Mit freundlichen Grüßen Thomas Werner Anfragenr: 226535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226535/
Thomas Werner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesen…
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Von
Thomas Werner
Betreff
AW: Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen [#226535]
Datum
14. September 2021 07:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen“ vom 10.08.2021 (#226535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Werner Anfragenr: 226535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226535/
Thomas Werner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Thomas Werner
Betreff
AW: Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen [#226535]
Datum
26. September 2021 07:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen“ vom 10.08.2021 (#226535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile erneut um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Werner Anfragenr: 226535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226535/
Thomas Werner
Sehr geehrte Damen und Herren, Hier weitere fachliche Informationen zu meiner Anfrage: https://g-f-v.org/2021/09/…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Thomas Werner
Betreff
AW: Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen [#226535]
Datum
1. Oktober 2021 15:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hier weitere fachliche Informationen zu meiner Anfrage: https://g-f-v.org/2021/09/30/4411/ Meine Informationsfreiheitsanfrage „Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen“ vom 10.08.2021 (#226535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 226535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226535/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Thomas Werner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Werner , auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wie Ihnen bereits m…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Gleichstellung von Corona Geimpften zu Genesenen [#226535]
Datum
4. Oktober 2021 10:21
Status
Sehr geehrter Herr Werner , auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wie Ihnen bereits mit Email vom 12. August 2021 zu Ihrer Anfrage mitgeteilt worden ist, sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig und die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes nicht eröffnet worden. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtete. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der täglich in sehr hoher Zahl eingehenden Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände bisher nicht beantwortet werden konnte. Mit freundlichen Grüßen