gleichwertiger Abschluss" zum HS-Bachelor
Das BMBF verweist auf die Zuständigkeit des BMIH - Referat D2 Beamten - und Laufbahnrecht, Bundespersonalausschuss
Das BMBF führt u.a. aus:
Ob ein einem an einer Hochschule abgeschlossenen Bachelor gleichwertiger Abschluss vorliegt, wird im Rahmen des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens individuell geprüft. Bei der Frage, welche Abschlüsse in diesem Zusammenhang einem Bachelor gleichgestellt werden, handelt es sich um eine grundsätzliche laufbahnrechtliche Beurteilung.
Daher bitte ich um Information:
- bisher festgestellte gleichwertige berufliche Qualifikationen
Maßstab:
- Allgemeinbildender Abschluss
- Theorie
- Praxis
- notwendige Tätigkeit
Auszug aus fragdenstaat:
Gleichwertigkeit beruflicher Bildung: beruflich gleichwertiger Abschluss zum HS-Bachelor
Anfrage an: Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMBF
Dokument: gleichwertiger Abschluss
Der Wissentschaftliche Dienst der Bundesregierung kann nicht direkt angeschrieben werden. Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte um Information.
Als gleichwertig zum Abschluss Bachelor ist ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit genannt.
Gerne hätte ich Informationen zum Dokument, wo ein beruflich gleichwertiger Abschluss festgestellt wird.
Anlage:
Wissentschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag
Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den
öffentlichen Dienst
Sachstand
Wissenschaftliche Dienste Sachstand
WD 3 - 3000 - 051/18
Seite 4
Laufbahngruppe Bildungs- und berufsqualifizierende Voraussetzungen
Gehobener
Dienst
• Fachabitur oder Abitur
oder
• ein als gleichwertig
anerkannter Bildungsstand
• Vorbereitungsdienst
oder
• ein an einer Hochschule
abgeschlossener Bachelor
oder
• ein gleichwertiger Abschluss
und eine hauptberufliche
Tätigkeit
Joachim Schroeder
am 10. Juni
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BMBF Dokument: gleichwertiger Abschluss Der Wissentschaftliche Dienst der Bundesregierung kann nicht direkt angeschrieben werden. Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte um Information. Als gleichwertig zum Abschluss Bachelor ist ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit genannt. Gerne hätte ich Informationen zum Dokument, wo ein beruflich gleichwertiger Abschluss festgestellt wird. Anlage: Wissentschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den öffentlichen Dienst Sachstand Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 051/18 Seite 4 Laufbahngruppe Bildungs- und berufsqualifizierende Voraussetzungen Gehobener Dienst • Fachabitur oder Abitur oder • ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand • Vorbereitungsdienst oder • ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder • ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Neuß, Alexa /Z11 – Bundesministerium für Bildung und Forschung
vor 4 Stunden
Details
Sehr geehrter Herr Schroeder, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Juni 2022 betreffend die Laufbahnvoraussetzungen des gehobenen Dienstes. Ob ein einem an einer Hochschule abgeschlossenen Bachelor gleichwertiger Abschluss vorliegt, wird im Rahmen des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens individuell geprüft. Bei der Frage, welche Abschlüsse in diesem Zusammenhang einem Bachelor gleichgestellt werden, handelt es sich um eine grundsätzliche laufbahnrechtliche Beurteilung. Da Grundsatzangelegenheiten des Dienstrechts in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat fallen, möchte ich Sie höflich bitten, sich für diesbezügliche weitergehende Informationen unmittelbar an das dortige Referat D2 Beamten - und Laufbahnrecht, Bundespersonalausschuss zu wenden. Sie erreichen die zuständige Organisationseinheit per Email unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Mit freundlichen Grüßen Alexa Neuß ____________________________________ Referat Z11 - Personal; Dienstrecht Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn | Postanschrift: 53170 Bonn Tel.: +49 228 99 57-3785 | Fax: +49 228 99 57-83785 | <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Information nicht vorhanden
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Datum13. Juni 2022
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15. Juli 2022
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