gleichwertiger Abschluss" zum HS-Bachelor

Das BMBF verweist auf die Zuständigkeit des BMIH - Referat D2 Beamten - und Laufbahnrecht, Bundespersonalausschuss
Das BMBF führt u.a. aus:
Ob ein einem an einer Hochschule abgeschlossenen Bachelor gleichwertiger Abschluss vorliegt, wird im Rahmen des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens individuell geprüft. Bei der Frage, welche Abschlüsse in diesem Zusammenhang einem Bachelor gleichgestellt werden, handelt es sich um eine grundsätzliche laufbahnrechtliche Beurteilung.
Daher bitte ich um Information:
- bisher festgestellte gleichwertige berufliche Qualifikationen
Maßstab:
- Allgemeinbildender Abschluss
- Theorie
- Praxis
- notwendige Tätigkeit

Auszug aus fragdenstaat:

Gleichwertigkeit beruflicher Bildung: beruflich gleichwertiger Abschluss zum HS-Bachelor
Anfrage an: Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMBF
Dokument: gleichwertiger Abschluss
Der Wissentschaftliche Dienst der Bundesregierung kann nicht direkt angeschrieben werden. Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte um Information.
Als gleichwertig zum Abschluss Bachelor ist ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit genannt.
Gerne hätte ich Informationen zum Dokument, wo ein beruflich gleichwertiger Abschluss festgestellt wird.
Anlage:
Wissentschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag
Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den
öffentlichen Dienst
Sachstand
Wissenschaftliche Dienste Sachstand
WD 3 - 3000 - 051/18
Seite 4
Laufbahngruppe Bildungs- und berufsqualifizierende Voraussetzungen
Gehobener
Dienst
• Fachabitur oder Abitur
oder
• ein als gleichwertig
anerkannter Bildungsstand
• Vorbereitungsdienst
oder
• ein an einer Hochschule
abgeschlossener Bachelor
oder
• ein gleichwertiger Abschluss
und eine hauptberufliche
Tätigkeit
Joachim Schroeder
am 10. Juni
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BMBF Dokument: gleichwertiger Abschluss Der Wissentschaftliche Dienst der Bundesregierung kann nicht direkt angeschrieben werden. Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte um Information. Als gleichwertig zum Abschluss Bachelor ist ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit genannt. Gerne hätte ich Informationen zum Dokument, wo ein beruflich gleichwertiger Abschluss festgestellt wird. Anlage: Wissentschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den öffentlichen Dienst Sachstand Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 051/18 Seite 4 Laufbahngruppe Bildungs- und berufsqualifizierende Voraussetzungen Gehobener Dienst • Fachabitur oder Abitur oder • ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand • Vorbereitungsdienst oder • ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder • ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder

Neuß, Alexa /Z11 – Bundesministerium für Bildung und Forschung
vor 4 Stunden
Details
Sehr geehrter Herr Schroeder, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Juni 2022 betreffend die Laufbahnvoraussetzungen des gehobenen Dienstes. Ob ein einem an einer Hochschule abgeschlossenen Bachelor gleichwertiger Abschluss vorliegt, wird im Rahmen des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens individuell geprüft. Bei der Frage, welche Abschlüsse in diesem Zusammenhang einem Bachelor gleichgestellt werden, handelt es sich um eine grundsätzliche laufbahnrechtliche Beurteilung. Da Grundsatzangelegenheiten des Dienstrechts in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat fallen, möchte ich Sie höflich bitten, sich für diesbezügliche weitergehende Informationen unmittelbar an das dortige Referat D2 Beamten - und Laufbahnrecht, Bundespersonalausschuss zu wenden. Sie erreichen die zuständige Organisationseinheit per Email unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Mit freundlichen Grüßen Alexa Neuß ____________________________________ Referat Z11 - Personal; Dienstrecht Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn | Postanschrift: 53170 Bonn Tel.: +49 228 99 57-3785 | Fax: +49 228 99 57-83785 | <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BMBF verweist…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
gleichwertiger Abschluss" zum HS-Bachelor [#251342]
Datum
13. Juni 2022 21:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BMBF verweist auf die Zuständigkeit des BMIH - Referat D2 Beamten - und Laufbahnrecht, Bundespersonalausschuss Das BMBF führt u.a. aus: Ob ein einem an einer Hochschule abgeschlossenen Bachelor gleichwertiger Abschluss vorliegt, wird im Rahmen des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens individuell geprüft. Bei der Frage, welche Abschlüsse in diesem Zusammenhang einem Bachelor gleichgestellt werden, handelt es sich um eine grundsätzliche laufbahnrechtliche Beurteilung. Daher bitte ich um Information: - bisher festgestellte gleichwertige berufliche Qualifikationen Maßstab: - Allgemeinbildender Abschluss - Theorie - Praxis - notwendige Tätigkeit Auszug aus fragdenstaat: Gleichwertigkeit beruflicher Bildung: beruflich gleichwertiger Abschluss zum HS-Bachelor Anfrage an: Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF Dokument: gleichwertiger Abschluss Der Wissentschaftliche Dienst der Bundesregierung kann nicht direkt angeschrieben werden. Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte um Information. Als gleichwertig zum Abschluss Bachelor ist ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit genannt. Gerne hätte ich Informationen zum Dokument, wo ein beruflich gleichwertiger Abschluss festgestellt wird. Anlage: Wissentschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den öffentlichen Dienst Sachstand Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 051/18 Seite 4 Laufbahngruppe Bildungs- und berufsqualifizierende Voraussetzungen Gehobener Dienst • Fachabitur oder Abitur oder • ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand • Vorbereitungsdienst oder • ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder • ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit Joachim Schroeder am 10. Juni An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: BMBF Dokument: gleichwertiger Abschluss Der Wissentschaftliche Dienst der Bundesregierung kann nicht direkt angeschrieben werden. Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte um Information. Als gleichwertig zum Abschluss Bachelor ist ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit genannt. Gerne hätte ich Informationen zum Dokument, wo ein beruflich gleichwertiger Abschluss festgestellt wird. Anlage: Wissentschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den öffentlichen Dienst Sachstand Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 051/18 Seite 4 Laufbahngruppe Bildungs- und berufsqualifizierende Voraussetzungen Gehobener Dienst • Fachabitur oder Abitur oder • ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand • Vorbereitungsdienst oder • ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder • ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Neuß, Alexa /Z11 – Bundesministerium für Bildung und Forschung vor 4 Stunden Details Sehr geehrter Herr Schroeder, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Juni 2022 betreffend die Laufbahnvoraussetzungen des gehobenen Dienstes. Ob ein einem an einer Hochschule abgeschlossenen Bachelor gleichwertiger Abschluss vorliegt, wird im Rahmen des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens individuell geprüft. Bei der Frage, welche Abschlüsse in diesem Zusammenhang einem Bachelor gleichgestellt werden, handelt es sich um eine grundsätzliche laufbahnrechtliche Beurteilung. Da Grundsatzangelegenheiten des Dienstrechts in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat fallen, möchte ich Sie höflich bitten, sich für diesbezügliche weitergehende Informationen unmittelbar an das dortige Referat D2 Beamten - und Laufbahnrecht, Bundespersonalausschuss zu wenden. Sie erreichen die zuständige Organisationseinheit per Email unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Mit freundlichen Grüßen Alexa Neuß ____________________________________ Referat Z11 - Personal; Dienstrecht Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn | Postanschrift: 53170 Bonn Tel.: +49 228 99 57-3785 | Fax: +49 228 99 57-83785 | <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 251342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251342/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!