Glockengasse 16, 88400 Biberach

in den Bürgerfragestunden im Okt. und Dez. 2018, sowie im Januar und am 13. Mai 2019 wurde die Glockengasse 16 von mir thematisiert, auf die Baudenkmalkulturgutzerstörungen hingewiesen, sodass die Drei Bürgermeister und alle Gemeinderäte vollumfänglich informiert sind.

In der Bürgerfragestunde am 10.12.2018 warf mir der Oberbürgermeister öffentlich vor (siehe Protkoll vom 10.12.2018), dass ich den Bauherrn denunzieren würde, der Bauherr sei an die Verwaltung herangetreten und alle Vorwürfe hätten sich angeblich in Luft aufgelöst.

Diese Behauptungen vom Oberbürgermeister sind völlig unmöglich, somit hat der Oberbürgermeister mich widerbesseren Wissen öffentlich denunziert.

Hiermit beantrage ich:
1. Dienstanweisungen vom Oberbürgermeister an das Bauamt, nachdem vorgetragen wurde, dass dort Baudenkmalkulturgut zerstört wird.

2. die Ergebnisse der Prüfungen, Untersuchungen, Gutachten, Baubegehungen, aus denen der Oberbürgermeister schließt, dass keine Baudenkmalkulturgutzerstörungen stattgefunden haben, wie ich in mehreren Bürgerfragestunden vorgetragen und ausdrücklich darauf hingewiesen habe. Laut Protkoll vom 10.12.2018 der öffentlichen Gemeinderatssitzung unter TOP 1.2 Bürgerfragestunde trägt OB Zeidler vor, dass es sich um "Luftblasen" gehandelt hat. Ganz offensichtlich ist er seiner Arbeit wohl nicht nachgegangen oder hat die Öffentlichkeit angelogen um mich zu denunzieren.

3. "wahrscheinlich wird sich der Bauherr bei mir auch noch auf anderem Wege melden" lt. OB Zeidler im Protokoll vom 10.12.2018, bitte um Vorlage der Protokolle, Gesrpächsnotizen bzw. Hinweise aus denen OB Zeidler diese Schlussfolgerung gezogen hat, immerhin gab er dass Öffentlich zu Protokoll, hier müssen fundierte Kenntnisse vorliegen, die hiermit beantragt werden. Hier wurde ich massiv öffentlich denunziert, denn ich bleibe dabei, in der Glockengasse 16 wurde massivst das Baudenkmalkulturerbe der Stadt Biberach zerstört. Die Wand mit dem Rundbogen wurde barbarisch zerstört, ein Unterzug von ca. 4m Länge 70cm Höhe und 30cm breite wurde in dem Baudenkmal aus dem 16 Jh. eingezogen, anstatt traditionsgerechte Zimmermannskonstruktionen, desweiteren wurde in die historische Decke eingegriffen, wie in den historischen Boden. All das ohne Bau- und Denkmalrechtliche Genehmigung.

Hiermit wird beantragt, etwaige Schriftstücke, Gesprächsnotizen, Protokolle usw. vorzulegen, bei denen die Gegenüberstellung oder Vergleiche zum Gegenüberliegenden Baudenkmal Glockengasse 8.1 vorzulegen, bei dem eine Baueinstellung seit dem 08.11.2011 aufrecht erhalten wird, weil angeblich ohne Genehmigung gebaut worden sei.

Es wird beantragt, die Unterlagen, Schriftstücke, Protokolle, Besprechungen, Dienstanweisungen, vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der Art. 3 GG eingehalten wurde. Denn es ist offensichtlich, dass hier sehr krasse Unterschiede zwischen Bauherren in der Glockengasse 8.1 mit Migrationshintergrund -Baueinstellung seit 08.11.2011 der kein Kulturgut zerstört hat- und dem Bauherr in der Glockengasse 16 der das Baudenkmal völlig in der Substanz und Tragwerk zerstört hat.

4. Es wird beantragt, die eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Strafverfahren wg. Kulturgutzerstörung vorzulegen.

5. Es wird beantragt, die baurechtliche Entscheidungen vorzulegen aus denen hervorgeht, dass die Wiederherstellung des Bestands Tragwerks, Bestandsdecke, Bestandsboden gefordert wird da dass Baudenkmal aus bauhistorischen, hauskundlichen, wissenschaftlichen Gründen, sowie arbeitsformen und bauzeitiger Werkzeuge Erkenntnisse der Forschung dienen.

6. Lageplan, Schnitte, Ansichten vorzulegen. (personenbezogene Daten schwärzen)

7. Etwaige Anfragen von Gemeinderäten und/oder von der Öffentlichkeit und Stadtangestellten, die personelle Konsequenzen von den Verantwortlichen der Baubehörde fordern.

8. sämtliche Schnellanfragen bzw. Reaktionen der Gemeinderäte an die Verwaltung, nachdenen in der Bürgerfragestunde die Kulturgutzerstörungen zur Sprache kamen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    9. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in den Bürgerfrag…
An Stadtverwaltung Biberach an der Riß Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Glockengasse 16, 88400 Biberach [#142247]
Datum
10. Juli 2019 11:12
An
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in den Bürgerfragestunden im Okt. und Dez. 2018, sowie im Januar und am 13. Mai 2019 wurde die Glockengasse 16 von mir thematisiert, auf die Baudenkmalkulturgutzerstörungen hingewiesen, sodass die Drei Bürgermeister und alle Gemeinderäte vollumfänglich informiert sind. In der Bürgerfragestunde am 10.12.2018 warf mir der Oberbürgermeister öffentlich vor (siehe Protkoll vom 10.12.2018), dass ich den Bauherrn denunzieren würde, der Bauherr sei an die Verwaltung herangetreten und alle Vorwürfe hätten sich angeblich in Luft aufgelöst. Diese Behauptungen vom Oberbürgermeister sind völlig unmöglich, somit hat der Oberbürgermeister mich widerbesseren Wissen öffentlich denunziert. Hiermit beantrage ich: 1. Dienstanweisungen vom Oberbürgermeister an das Bauamt, nachdem vorgetragen wurde, dass dort Baudenkmalkulturgut zerstört wird. 2. die Ergebnisse der Prüfungen, Untersuchungen, Gutachten, Baubegehungen, aus denen der Oberbürgermeister schließt, dass keine Baudenkmalkulturgutzerstörungen stattgefunden haben, wie ich in mehreren Bürgerfragestunden vorgetragen und ausdrücklich darauf hingewiesen habe. Laut Protkoll vom 10.12.2018 der öffentlichen Gemeinderatssitzung unter TOP 1.2 Bürgerfragestunde trägt OB Zeidler vor, dass es sich um "Luftblasen" gehandelt hat. Ganz offensichtlich ist er seiner Arbeit wohl nicht nachgegangen oder hat die Öffentlichkeit angelogen um mich zu denunzieren. 3. "wahrscheinlich wird sich der Bauherr bei mir auch noch auf anderem Wege melden" lt. OB Zeidler im Protokoll vom 10.12.2018, bitte um Vorlage der Protokolle, Gesrpächsnotizen bzw. Hinweise aus denen OB Zeidler diese Schlussfolgerung gezogen hat, immerhin gab er dass Öffentlich zu Protokoll, hier müssen fundierte Kenntnisse vorliegen, die hiermit beantragt werden. Hier wurde ich massiv öffentlich denunziert, denn ich bleibe dabei, in der Glockengasse 16 wurde massivst das Baudenkmalkulturerbe der Stadt Biberach zerstört. Die Wand mit dem Rundbogen wurde barbarisch zerstört, ein Unterzug von ca. 4m Länge 70cm Höhe und 30cm breite wurde in dem Baudenkmal aus dem 16 Jh. eingezogen, anstatt traditionsgerechte Zimmermannskonstruktionen, desweiteren wurde in die historische Decke eingegriffen, wie in den historischen Boden. All das ohne Bau- und Denkmalrechtliche Genehmigung. Hiermit wird beantragt, etwaige Schriftstücke, Gesprächsnotizen, Protokolle usw. vorzulegen, bei denen die Gegenüberstellung oder Vergleiche zum Gegenüberliegenden Baudenkmal Glockengasse 8.1 vorzulegen, bei dem eine Baueinstellung seit dem 08.11.2011 aufrecht erhalten wird, weil angeblich ohne Genehmigung gebaut worden sei. Es wird beantragt, die Unterlagen, Schriftstücke, Protokolle, Besprechungen, Dienstanweisungen, vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der Art. 3 GG eingehalten wurde. Denn es ist offensichtlich, dass hier sehr krasse Unterschiede zwischen Bauherren in der Glockengasse 8.1 mit Migrationshintergrund -Baueinstellung seit 08.11.2011 der kein Kulturgut zerstört hat- und dem Bauherr in der Glockengasse 16 der das Baudenkmal völlig in der Substanz und Tragwerk zerstört hat. 4. Es wird beantragt, die eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Strafverfahren wg. Kulturgutzerstörung vorzulegen. 5. Es wird beantragt, die baurechtliche Entscheidungen vorzulegen aus denen hervorgeht, dass die Wiederherstellung des Bestands Tragwerks, Bestandsdecke, Bestandsboden gefordert wird da dass Baudenkmal aus bauhistorischen, hauskundlichen, wissenschaftlichen Gründen, sowie arbeitsformen und bauzeitiger Werkzeuge Erkenntnisse der Forschung dienen. 6. Lageplan, Schnitte, Ansichten vorzulegen. (personenbezogene Daten schwärzen) 7. Etwaige Anfragen von Gemeinderäten und/oder von der Öffentlichkeit und Stadtangestellten, die personelle Konsequenzen von den Verantwortlichen der Baubehörde fordern. 8. sämtliche Schnellanfragen bzw. Reaktionen der Gemeinderäte an die Verwaltung, nachdenen in der Bürgerfragestunde die Kulturgutzerstörungen zur Sprache kamen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit wird die Anfrage 142247 zurückgezogen. ... Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Stadtverwaltung Biberach an der Riß Details
Von
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Betreff
AW: Glockengasse 16, 88400 Biberach [#142247]
Datum
18. Juli 2019 16:13
An
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit wird die Anfrage 142247 zurückgezogen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>