Glücksspieleigenschaft von loot boxes

Antwort des Ministeriums auf die Länderabfrage der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu der Frage der Glücksspieleigenschaft von loot boxes auf die in Lt-Drs. 6/8234, Nr. 4 (S. 3, https://kleineanfragen.de/brandenburg/6/8234) Bezug genommen wird

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  • Datum
    6. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
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Christian Volmering
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Christian Volmering
Betreff
Glücksspieleigenschaft von loot boxes [#120527]
Datum
6. April 2019 01:02
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antwort des Ministeriums auf die Länderabfrage der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu der Frage der Glücksspieleigenschaft von loot boxes auf die in Lt-Drs. 6/8234, Nr. 4 (S. 3, https://kleineanfragen.de/brandenburg/6/8234) Bezug genommen wird
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Volmering, vielen Dank für Ihr Interesse. Unabhängig von einer Prüfung Ihres Gesuchs kann ic…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: Glücksspieleigenschaft von loot boxes [#120527]
Datum
16. April 2019 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Volmering, vielen Dank für Ihr Interesse. Unabhängig von einer Prüfung Ihres Gesuchs kann ich Ihnen mitteilen, dass das Ministerium des Innern und für Kommunales als die oberste Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Brandenburg seinerzeit durch die Gemeinsame Geschäftsstelle, angesiedelt im Hessischen Innenministerium, beteiligt wurde, jedoch keine eigene Stellungnahme abgegeben hat. Im Übrigen werden die Bewertungen des Landes zu Lootboxen in der Antwort zur Kleinen Anfrage wiedergegeben. Mit freundlichen Grüßen