Glückwunschtelegram an den Iran

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Glückwunschtelegramm an die iranische Führung zum Jahrestag der islamischen Revolution 1979 vom 05.02.2020

Siehe auch: https://www.tagesspiegel.de/politik/panne-beim-bundespraesidenten-glueckwunschtelegram-versehentlich-an-iran-verschickt/25527864.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Glückwunschtelegram…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Glückwunschtelegram an den Iran [#179886]
Datum
10. Februar 2020 09:15
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Glückwunschtelegramm an die iranische Führung zum Jahrestag der islamischen Revolution 1979 vom 05.02.2020 Siehe auch: https://www.tagesspiegel.de/politik/panne-beim-bundespraesidenten-glueckwunschtelegram-versehentlich-an-iran-verschickt/25527864.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179886 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespräsidialamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG-Antrag ist hier eingegangen und wird innerhalb der gesetzlichen Frist bearbe…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
AW: Glückwunschtelegram an den Iran [#179886]
Datum
10. Februar 2020 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG-Antrag ist hier eingegangen und wird innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ihrem oben genannte…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
zu Ihrem oben genannten Antrag auf Übersendung des ,,G1i'xckwunschtelegramms an die iranische Führung zum Jahrestag der islamischen Revolution 1979 vom 05.02.2020“ergeht folgender BESCHEID: Den beantragten Informationszugang lehne ich—kostenfrei—ab.