Glyphosat-Gutachten

Bitte senden Sie mir das Gutachten zur Risikobewertung von Glyphosat zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Thomas Dr. Sänger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte sende…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Thomas Dr. Sänger
Betreff
Glyphosat-Gutachten [#140877]
Datum
11. Mai 2019 20:18
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir das Gutachten zur Risikobewertung von Glyphosat zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Dr. Sänger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Dr. Sänger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Dr. Sänger
Thomas Dr. Sänger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Glyphosat-Gutachten“ vom 11.05.2019 (#14…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Thomas Dr. Sänger
Betreff
AW: Glyphosat-Gutachten [#140877]
Datum
16. Juni 2019 15:46
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Glyphosat-Gutachten“ vom 11.05.2019 (#140877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Dr. Sänger Anfragenr: 140877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat Sehr geehrte / sehr geehrter Dr. Thomas Sänger&quo…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat
Datum
19. Juni 2019 12:27
Status

Veröffentlichung Glyphosat-Gutachten

Das Bundesinstitut erlaubt Ihnen Zugang zum Glyphosat-Gutachten, allerdings nur zeitlich begrenzt über eine Website des Instituts. Dort lässt sich das Dokument nicht speichern.

Um Ihnen den Zugang zu erleichtern, können Sie links auch einfach auf den Button „Gutachten herunterladen und speichern“ klicken.

Sehr geehrte / sehr geehrter Dr. Thomas Sänger", Sie haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informationszugang beantragt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit des BfR. Wie in unserer Allgemeinverfügung vom 23.04.2019 (Az.: 80-0703-01.2019/051), veröffentlicht im Bundesanzeiger am 03.05.2019 (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_official_part), verfügt, erhalten Sie Zugang zu folgendem Dokument: Zusammenfassende Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015 (6-6211-05-8481023) Für die Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat hat das BfR seine wissenschaftliche Bewertung abschließend mit dem sogenannten „Addendum I“ vorgenommen und über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Mit der zusammenfassenden Stellungnahme wurde das Addendum I für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in deutscher Sprache zusammengefasst. Dieses Dokument war für den behördeninternen Gebrauch vorgesehen und ist nicht veröffentlicht. Die maßgebliche Risikobewertung enthält das Addendum I selbst. Dieses wurde durch die EFSA nach Abschluss des wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens veröffentlicht. Sämtliche fachlichen Schlussfolgerungen des BfR zum Zeitpunkt des Erkenntnisstandes im Jahr 2015 sind somit seit dem Herbst 2015 für die Öffentlichkeit frei zugänglich (https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151119-0). Davon ist die Frage zu trennen, ob Dritte diese Texte (Addendum I und zusammenfassende Stellungnahme) ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichen dürfen. Das BfR macht diesbezüglich sein Urheberrecht geltend und nimmt seine Rechte als wissenschaftliches Institut wahr. Dieses Vorgehen ist für uns als wissenschaftlich arbeitende Institution von grundsätzlicher Bedeutung. Ausführliche Informationen zu der Thematik erhalten Sie hier: https://www.bfr.bund.de/cm/343/keine-krebsrisiken-verheimlicht-saemtliche-fachlichen-schlussfolgerungen-des-bfr-zu-glyphosat-sind-seit-jahren-oeffentlich-zugaenglich.pdf Sie erhalten einen Lesezugang durch Eingabe der Zugangsdaten, die wir Ihnen mit dieser E-Mail zusenden. Der Lesezugang ist allein für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Einer Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung des Dokuments widersprechen wir ausdrücklich. Wir weisen darauf hin, dass wir in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt haben (Urteile des Landgerichts Köln vom 15.12.2016 - 14 O 302/15 und des Oberlandesgerichts Köln vom 06.12.2017 - 6 U 8/17). Die Zugangsdaten sind insgesamt ein Jahr lang gültig. Ab erstmaligem Login haben Sie innerhalb des Zeitraums von sieben Tagen die Möglichkeit, sich auch mehrfach einzuloggen. Die Zugangsberechtigung erlischt nach dieser Zeit. Hier gelangen Sie zu der Internetseite für den Informationszugang: https://dokumente.bfr.bund.de/glypo Ihr Benutzername lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ihr Kennwort lautet: <<entfernt>> Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesinstitut für Risikobewertung
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat Sehr geehrte / sehr geehrter Dr. Thomas Sänger&quo…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat
Datum
12. Juli 2019 16:12
Status

Veröffentlichung Glyphosat-Gutachten

Das Bundesinstitut erlaubt Ihnen Zugang zum Glyphosat-Gutachten, allerdings nur zeitlich begrenzt über eine Website des Instituts. Dort lässt sich das Dokument nicht speichern.

Um Ihnen den Zugang zu erleichtern, können Sie links auch einfach auf den Button „Gutachten herunterladen und speichern“ klicken.

Sehr geehrte / sehr geehrter Dr. Thomas Sänger", Sie haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informationszugang beantragt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit des BfR. Wie in unserer Allgemeinverfügung vom 23.04.2019 (Az.: 80-0703-01.2019/051), veröffentlicht im Bundesanzeiger am 03.05.2019 (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_official_part), verfügt, erhalten Sie Zugang zu folgendem Dokument: Zusammenfassende Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015 (6-6211-05-8481023) Für die Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat hat das BfR seine wissenschaftliche Bewertung abschließend mit dem sogenannten „Addendum I“ vorgenommen und über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Mit der zusammenfassenden Stellungnahme wurde das Addendum I für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in deutscher Sprache zusammengefasst. Dieses Dokument war für den behördeninternen Gebrauch vorgesehen und ist nicht veröffentlicht. Die maßgebliche Risikobewertung enthält das Addendum I selbst. Dieses wurde durch die EFSA nach Abschluss des wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens veröffentlicht. Sämtliche fachlichen Schlussfolgerungen des BfR zum Zeitpunkt des Erkenntnisstandes im Jahr 2015 sind somit seit dem Herbst 2015 für die Öffentlichkeit frei zugänglich (https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151119-0). Davon ist die Frage zu trennen, ob Dritte diese Texte (Addendum I und zusammenfassende Stellungnahme) ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichen dürfen. Das BfR macht diesbezüglich sein Urheberrecht geltend und nimmt seine Rechte als wissenschaftliches Institut wahr. Dieses Vorgehen ist für uns als wissenschaftlich arbeitende Institution von grundsätzlicher Bedeutung. Ausführliche Informationen zu der Thematik erhalten Sie hier: https://www.bfr.bund.de/cm/343/keine-krebsrisiken-verheimlicht-saemtliche-fachlichen-schlussfolgerungen-des-bfr-zu-glyphosat-sind-seit-jahren-oeffentlich-zugaenglich.pdf Sie erhalten einen Lesezugang durch Eingabe der Zugangsdaten, die wir Ihnen mit dieser E-Mail zusenden. Der Lesezugang ist allein für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Einer Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung des Dokuments widersprechen wir ausdrücklich. Wir weisen darauf hin, dass wir in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt haben (Urteile des Landgerichts Köln vom 15.12.2016 - 14 O 302/15 und des Oberlandesgerichts Köln vom 06.12.2017 - 6 U 8/17). Die Zugangsdaten sind insgesamt ein Jahr lang gültig. Ab erstmaligem Login haben Sie innerhalb des Zeitraums von sieben Tagen die Möglichkeit, sich auch mehrfach einzuloggen. Die Zugangsberechtigung erlischt nach dieser Zeit. Hier gelangen Sie zu der Internetseite für den Informationszugang: https://dokumente.bfr.bund.de/glypo Ihr Benutzername lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ihr Kennwort lautet: <<entfernt>> Mit freundlichen Grüßen