Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz
Ihre Nachricht vom 10. Juli 2019
Az.: BMU - IG II 5 – 41005/0
Bonn, 18.07.2019
Sehr geehrter Herr Kersten,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Juli 2019, in der Sie nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) um Übersendung des von Ihnen so bezeichneten Glyphosat-Gutachtens baten.
Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Gutachten die Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur Monographie der International Agency for Research on Cancer (IARC) über Glyphosat vom 4. September 2015 ansprechen.
Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass das BfR eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und nicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist. Ich gehe daher davon aus, dass das BMEL über die begehrten Informationen verfügt.
Postanschrift: BMEL, Postfach 14 02 70, 53107 Bonn,
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> .
Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bei dieser Stelle erneut zu stellen.
Hinweis: § 4 Abs. 3 UIG lautet:
„(3) Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber. Anstelle der Weiterleitung des Antrags kann sie die antragstellende Person auch auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen.“
Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag hier nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten.
Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen