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Glyphosat

Wann wird Glyphosat verboten?
Die Natur hält das nicht mehr lange aus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wird Glypho…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Glyphosat [#25115]
Datum
1. November 2017 10:10
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wird Glyphosat verboten? Die Natur hält das nicht mehr lange aus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. November 2017, in der Sie um Informationen über d…
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. November 2017, in der Sie um Informationen über den aktuellen Sachstand des Verfahrens der Wiedergenehmigung von Glyphosat bitten. Ihre Anfrage wurde im Bundesumweltministerium an das für Pflanzenschutzmittel zuständige Fachreferat weitergeleitet. Zum aktuellen Stand des Verfahrens der möglichen Wiedergenehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene kann ich Ihnen mitteilen, dass sich das Bundesumweltministerium gegen eine Wiedergenehmigung ausgesprochen hat. Diese Haltung hat weiterhin Bestand. In einer Abstimmung unter den Mitgliedstaaten am 9. November 2017 scheiterte der Vorschlag der EU-Kommission, Glyphosat für fünf Jahre erneut zu genehmigen. Ende November wird die EU-Kommission jedoch ihren Vorschlag einem sogenannten Berufungsausschuss vorlegen. Falls dort erneut weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag zustande kommt, kann die EU-Kommission ohne Einbezug der Mitgliedstaaten entscheiden, ob Glyphosat in der EU weiter genehmigt wird oder nicht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage hat ja bereits Landwirtschaftsminister Schmidt abgearbeitet. So erfü…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Glyphosat [#25115]
Datum
5. Dezember 2017 09:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage hat ja bereits Landwirtschaftsminister Schmidt abgearbeitet. So erfüllen Gewählte ihren Wahlauftrag und ‚dienen‘ der Menscheit. Das es auch um sie selber und ihre Familien geht, scheint sie nicht zu interessieren. Geld regiert eben die Welt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>