GOÄ-neu liegt im BMG

Ich bitte das Bundesministerium für Gesundheit, mir die seit dem 24.5.22 bei Prof. Lauterbach vorliegende Fassung einer neuen GOÄ zur Kenntnis zu geben.
Herrn Prof. Lauterbach wurde auf dem DÄT 2022 der Entwurf einer solchen Gebührenordnung übergeben. Ich als betroffener Arzt habe ein vitales Interesse daran zu erfahren, welche Honorierungsbedingungen der Staat nach 26 Jahren Untätigkeit jetzt in der Schublade hat.
Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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Friedmar Kröner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte das Bun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Friedmar Kröner
Betreff
GOÄ-neu liegt im BMG [#253662]
Datum
19. Juli 2022 18:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte das Bundesministerium für Gesundheit, mir die seit dem 24.5.22 bei Prof. Lauterbach vorliegende Fassung einer neuen GOÄ zur Kenntnis zu geben. Herrn Prof. Lauterbach wurde auf dem DÄT 2022 der Entwurf einer solchen Gebührenordnung übergeben. Ich als betroffener Arzt habe ein vitales Interesse daran zu erfahren, welche Honorierungsbedingungen der Staat nach 26 Jahren Untätigkeit jetzt in der Schublade hat. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Friedmar Kröner Anfragenr: 253662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253662/ Postanschrift Friedmar Kröner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Friedmar Kröner
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kröner, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen ü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, GOÄ-neu liegt im BMG Einsicht in den Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ [#253662]
Datum
20. Juli 2022 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kröner, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kröner, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 19. Juli 2022. Darin bitten Sie, Ihnen die Entwu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: GOÄ-neu liegt im BMG [#253662]
Datum
20. Juli 2022 11:29
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihrifg-antragvom28-mai2022einsichtin.eml
40,3 KB
1,6 KB
image001.jpg
1,6 KB
image002_1.png
2,3 KB
image002.png
2,8 KB


Sehr geehrter Herr Kröner, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 19. Juli 2022. Darin bitten Sie, Ihnen die Entwurfsfassung einer möglichen künftigen Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte ("GOÄneu"), welche Herrn BMG Prof. Dr. Lauterbach auf dem Deutschen Ärztetag 2022 übergeben wurde zur Kenntnis zu geben. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gemäß § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ihr Antrag enthielt bereits eine kurze Begründung. Ich gebe Ihnen hiermit jedoch noch ausdrücklich die Gelegenheit, ihre Begründung weiter auszuführen. Gleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden. Sofern nach Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens das Ergebnis vorliegen sollte, dass Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, so können wir Ihnen jedoch lediglich eine Einsichtnahme in den Entwurf nach § 7 Abs. 4 IFG ermöglichen. Der Entwurf der Bundesärztekammer besteht aus einem 978 Seiten umfassenden, gebundenen Buch. Dieses zu kopieren bedeutet einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Nach Nummer 3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 15 bis 500 Euro für die Einsichtnahme. Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand. In ihrem Fall also danach, wie lange Sie Einsicht nehmen möchten. Die Gebühr wird nach den Personalkostensätzen des Bundes bemessen. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Bei Ihrer Einsichtnahme würden Sie voraussichtlich von einer Angehörigen oder einem Angehörigen des mittleren Dienstes begleitet. Pro Stunde würde daher eine Gebühr von 30 Euro anfallen. Bei einer vollständigen Durchsicht des Buches gehen wir von geschätzten 16 Arbeitsstunden aus. Hierbei haben wir ca. 1 Minute pro Seite veranschlagt. Es würden sich daher Kosten in Höhe von 480 Euro ergeben. Sofern Sie schwarz-weiß Kopien anfertigen möchten, fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 0,10 Euro pro Kopie an. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Friedmar Kröner
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre prompte Reaktion. Ich halte an meinem Antrag fest. Die Gründe …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Friedmar Kröner
Betreff
AW: GOÄ-neu liegt im BMG [#253662]
Datum
23. Juli 2022 12:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
gruende-fuer-einsicht-in-goaeneubmg.pdf
146,0 KB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre prompte Reaktion. Ich halte an meinem Antrag fest. Die Gründe stehen im Anhang. Vielen Dank und freundliche Grüße, Dr. med. Friedmar Kröner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anhänge: - gruende-fuer-einsicht-in-goaeneubmg.pdf Anfragenr: 253662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253662/ Postanschrift Friedmar Kröner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kröner, im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens zu Ihrem oben genannten Antrag wurden wir d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: GOÄ-neu liegt im BMG [#253662]
Datum
12. August 2022 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
4,1 KB


Sehr geehrter Herr Kröner, im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens zu Ihrem oben genannten Antrag wurden wir darauf hingewiesen, dass der dem Bundesgesundheitsminister übergebene Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine Bewertungen beinhaltet und daher durch die Einsichtnahme die von Ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Planbarkeit nicht erreicht werden kann. Die Bundesärztekammer wies darauf hin, dass es sich um einen vorläufigen Entwurf handelt, da eine Gesamteinigung eine Einigung über alle Bestandteile und damit auch die Bewertungen voraussetzt. Sie hatten in Ihrer Antragsbegründung darauf hingewiesen, dass es für Sie wichtig wäre, im Vorfeld zu erfahren, ob die Bewertungen im Entwurf enthalten seien. Bevor ein gebührenpflichtiger Bescheid erlassen wird, möchte ich Ihnen daher noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme geben, ob Sie weiterhin an der Einsichtnahme in den Entwurf interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen,
Friedmar Kröner
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Danke für Ihre Information. Die wirtschaftliche Plan…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Friedmar Kröner
Betreff
AW: GOÄ-neu liegt im BMG [#253662]
Datum
12. August 2022 19:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Danke für Ihre Information. Die wirtschaftliche Planbarkeit einer Arztpraxis hängt neben der Bepreisung einer Leistung auch erheblich vom sogenannten Paragraphenteil und den zueinander in Beziehung gesetzten Leistungsziffern und ihren Ausschlüssen ab. Ich bin weiterhin an der Einsichtnahme in den Entwurf interessiert. Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Friedmar Kröner Anfragenr: 253662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253662/ Postanschrift Friedmar Kröner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Antrag stattgegeben, Gebühren erst nach Bestandskraft des Bescheides und Akteneinsicht zu bestimmen.
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
GOÄ-neu liegt im BMG
Datum
18. August 2022
Status
geschwärzt
1,4 MB
Antrag stattgegeben, Gebühren erst nach Bestandskraft des Bescheides und Akteneinsicht zu bestimmen.