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Goldforderungen

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Ich verlange eine Vollständige und umfassende Auflistung des physischen Goldes der Bundesbank. Da ich Zweifel habe, dass die Bank noch Zugriff auf das Gold (insbesondere welches in den USA und Ausland allgemin liegt) hat, erwarte ich, dass Sie mir ausführlich und umfassend aufzeigen, wie Sie diesen Zugriff gewährleisten. Da ich als Deutscher Staatsbürger (Mit-)eigentümer des Goldes bin, habe ich hier umfangreiche Auskunftsrechte.

Mit einer nicht seperaten Auflistung des physischen Goldes gebe ich mit nicht zufrieden.

Einzelfragen:
1. Wieviel physisches Gold befindet sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland?

2. In welchen Hauptstädten befindet sich wieviel Gold (vollständige Auflistung)?

3. Wozu lagert man deutsches Staatseigentum im Ausland?

4. Ist die Lagerung im Ausland rechtlich unbedenklich? (Schriftsätze bitte mitschicken)

5. Warum lagert das Gold ausgerechnet in den Hauptstädten der Siegermächte des 2. Weltkriegs?

6. Wie kontrolliert die Bundesbank, ob das Gold noch vollständig vorhanden ist.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe keine neuen Informationen erhalten. Auffällig ist, dass man schreibt:

"(..)die Deutsche Bundesbank hält einen großen Teil ihrer Goldbestände in eigenen Tresoren im Inland. Weitere Bestände werden an wichtigen Goldhandelsplätzen bei den dort ansässigen Zentralbanken verwahrt."

Es gibt viele Zahlen, die in den letzten Jahren dazu genannt wurden. Es wurde auch schon in der Zeitung geschrieben, dass die Bundesbank nur (!) 2% unserer (!) Währungsreserven in eigenen Tressoren aufbewahrt. Es kann sich da natürlich um veraltete bzw. falsche Zahlen handeln.

Laut den mir bekannten neusten Zahlen vom Handelsblatt befindet sich mehr Gold in den USA als in Deutschland. Jedoch will man mit der Reihenfolge des oben genannten Zitates dies zumindest fragwürdig darstellen bzw. verschleiern. Für mich als Leser wird hier der Eindruck erweckt, als ob das meiste Gold in Deutschland wäre. (1. Satz -> 2. Satz)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2012
  • Frist
    17. April 2012
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Goldforderungen
Datum
16. März 2012 23:18
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich verlange eine Vollständige und umfassende Auflistung des physischen Goldes der Bundesbank. Da ich Zweifel habe, dass die Bank noch Zugriff auf das Gold (insbesondere welches in den USA und Ausland allgemin liegt) hat, erwarte ich, dass Sie mir ausführlich und umfassend aufzeigen, wie Sie diesen Zugriff gewährleisten. Da ich als Deutscher Staatsbürger (Mit-)eigentümer des Goldes bin, habe ich hier umfangreiche Auskunftsrechte. Mit einer nicht seperaten Auflistung des physischen Goldes gebe ich mit nicht zufrieden. Einzelfragen: 1. Wieviel physisches Gold befindet sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland? 2. In welchen Hauptstädten befindet sich wieviel Gold (vollständige Auflistung)? 3. Wozu lagert man deutsches Staatseigentum im Ausland? 4. Ist die Lagerung im Ausland rechtlich unbedenklich? (Schriftsätze bitte mitschicken) 5. Warum lagert das Gold ausgerechnet in den Hauptstädten der Siegermächte des 2. Weltkriegs? 6. Wie kontrolliert die Bundesbank, ob das Gold noch vollständig vorhanden ist.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Eingangsbestätigung 2012/004340 zu Ihrer Mail 'Goldforderungen' Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Mail i…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingangsbestätigung 2012/004340 zu Ihrer Mail 'Goldforderungen'
Datum
19. März 2012 07:13
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2012/004340 bearbeitet. Bitte geben Sie bei Rueckfragen immer unsere Bearbeitungsnummer an. Wenn Sie die Antwortfunktion Ihres E-Mail Programms verwenden, wird die Bearbeitungsnummer automatisch in die Betreffzeile übernommen. Mit freundlichen Gruessen DEUTSCHE BUNDESBANK Wilhelm-Epstein-Strasse 14 60431 Frankfurt am Main Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512 Fax: +49 69 9566 - 3077 http://www.bundesbank.de
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in die Deutsche Bundesbank hält einen großen Teil ihrer Goldbestände in eigenen Tresore…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage 2012/004340 - Goldforderungen
Datum
19. März 2012 14:42
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in die Deutsche Bundesbank hält einen großen Teil ihrer Goldbestände in eigenen Tresoren im Inland. Weitere Bestände werden an wichtigen Goldhandelsplätzen bei den dort ansässigen Zentralbanken verwahrt (New York: Federal Reserve Bank, London: Bank of England, Paris: Banque de France). Dies hat sich historisch und marktbedingt so ergeben, weil das Gold an diesen Handelsplätzen an die Bundesbank übertragen wurde. Zur Durchführung von Goldaktivitäten ist es zudem erforderlich, an den Handelsplätzen Goldbestände vorzuhalten. Es ist eine gängige Praxis, dass Notenbanken einen Teil ihrer Goldreserven im Ausland halten. Über die bei den ausländischen Notenbanken verwahrten Goldbestände kann von der Bundesbank zu jeder Zeit verfügt werden. Das Gold der Deutschen Bundesbank wird in Form von einzeln identifizierbaren Barren verwahrt. Die Goldbestände werden im Rahmen der Revisionstätigkeit überprüft. Bei der Verwaltung der Währungsreserven im Allgemeinen, wie auch der Goldbestände (und hier insbesondere der Lagerortfrage), lässt sich die Bundesbank von den Grundsätzen der Sicherheit, Kosteneffizienz und Liquidität leiten. Lagerstellenwechsel sind dabei nicht generell ausgeschlossen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine näheren Angaben zur Verwaltung der Währungsreserven, einer Aufgabe, die die Deutsche Bundesbank als nationale Zentralbank im Europäischen System der Zentralbanken gemäß Art. 127 Abs. 2, 3. Spiegelstrich AEUV wahrnimmt, machen können. Insbesondere mit Blick auf den vertraulichen Charakter der Angaben zu den Lagerstätten der Goldbestände können wir Ihnen nicht genauer mitteilen, an welchen Orten welche Mengen Gold gelagert werden. Gemäß § 3 Nr. 4 IFG besteht ein Informationszugangsanspruch nicht, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt. Mit der Regelung des § 3 Nr. 4 Alt. 1 Var. 1 IFG beabsichtigte der Gesetzgeber, besondere Verschwiegenheitspflichten der Behörden und öffentlichen Stellen ausdrücklich vom Informationszugang auszunehmen. Informationen über die Lagerorte und der Art und Umfang der dort eingelagerten Währungsreserven stellen Informationen über die Einrichtung der Bundesbank im Sinne des § 32 BBankG dar. Die Angehörigen der Bundesbank sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen keine Auskünfte erteilen. Mit freundlichen Grüßen DEUTSCHE BUNDESBANK Kommunikation Wilhelm-Epstein-Strasse 14 60431 Frankfurt am Main Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512 Fax: +49 69 9566 - 3077 http://www.bundesbank.de Anonymer Nutzer <<Name und E-Mailadresse>> <<E-Mailadresse>> Kopie 16.03.2012 23:16 Thema Goldforderungen Bitte antworten an Anonymer Nutzer <<Name und E-Mailadresse>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Ich verlange eine Vollständige und umfassende Auflistung des physischen Goldes der Bundesbank. Da ich Zweifel habe, dass die Bank noch Zugriff auf das Gold (insbesondere welches in den USA und Ausland allgemin liegt) hat, erwarte ich, dass Sie mir ausführlich und umfassend aufzeigen, wie Sie diesen Zugriff gewährleisten. Da ich als Deutscher Staatsbürger (Mit-)eigentümer des Goldes bin, habe ich hier umfangreiche Auskunftsrechte. Mit einer nicht seperaten Auflistung des physischen Goldes gebe ich mit nicht zufrieden. Einzelfragen: 1. Wieviel physisches Gold befindet sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland? 2. In welchen Hauptstädten befindet sich wieviel Gold (vollständige Auflistung)? 3. Wozu lagert man deutsches Staatseigentum im Ausland? 4. Ist die Lagerung im Ausland rechtlich unbedenklich? (Schriftsätze bitte mitschicken) 5. Warum lagert das Gold ausgerechnet in den Hauptstädten der Siegermächte des 2. Weltkriegs? 6. Wie kontrolliert die Bundesbank, ob das Gold noch vollständig vorhanden ist. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist ihre Antwort überhaupt nicht informativ. Wie kann man es als Bank errei…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
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Betreff
AW: Antwort auf Ihre Anfrage 2012/004340 - Goldforderungen
Datum
20. März 2012 23:32
An
Deutsche Bundesbank
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist ihre Antwort überhaupt nicht informativ. Wie kann man es als Bank erreichen, eine Frage, bei der explizit nach Zahlen gefragt wird mit keiner einzigen (!) Zahl beantworten. Nicht einmal werden Prozentzahlen genannt. Leider gelingt es Ihnen überhaupt nicht, dafür einen plausiblen Grund zu nennen. Sie verkennen hier vollständig, dass es sich bei Ihnen nicht um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt. Außerdem bin ich (Mit-)eigentümer des Goldes. Auf Ihre ganzen fragwürdigen werde ich gar nicht eingehen. Es ist z.B. schlicht falsch, dass die Bundesbank auf die Goldbarren in den USA frei zugreifen kann. Wenn Sie es könnten, würden Sie es vermutlich aus rechtlichen Gründen nach Deutschland transportieren. Doch dagegen hat die USA offensichtlich was. Das ich mit meiner Einschätzung richtig liege zeigt der Fall Frankreichs. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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