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Goldreserven

die Goldreserven der Bundesrepublik Deutschland.
Stimmt es das sich der überwiegende Anteil der Goldreserven nicht innerhalb der Bundesrepublik befinden und wenn ja warum?
Ich habe vom Abgeordneten Gauweiler gehört, dass er diese Anfrage gestellt hat und bin daher auf dieses Thema gestossen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. August 2011
  • Frist
    17. September 2011
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Goldreserven
Datum
16. August 2011 11:43
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
die Goldreserven der Bundesrepublik Deutschland. Stimmt es das sich der überwiegende Anteil der Goldreserven nicht innerhalb der Bundesrepublik befinden und wenn ja warum? Ich habe vom Abgeordneten Gauweiler gehört, dass er diese Anfrage gestellt hat und bin daher auf dieses Thema gestossen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrt<< Greeting >> die Goldbestände der Bundesrepublik Deutschland befinden sich im Besitz der…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: E - WG: Goldreserven
Datum
17. August 2011 17:04
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrt<< Greeting >> die Goldbestände der Bundesrepublik Deutschland befinden sich im Besitz der Deutschen Bundesbank. Die Deutsche Bundesbank verfügt nach eigenen Angaben über Goldreserven von derzeit rund 3.401,8 Tonnen. Der weitaus größte Teil des Goldes der Deutschen Bundesbank befindet sich in eigenen Tresoren im Inland. Darüber hinaus wird ein Teil an wichtigen Goldhandelsplätzen - bei den dort ansässigen Zentralbanken - verwahrt; z. B. in London bei der Bank of England, in New York bei der Federal Reserve Bank und in Paris bei der Banque de France. Dies hat sich historisch und marktbedingt so ergeben, weil die Deutsche Bundesbank das Gold an diesen Handelsplätzen übertragen bekam. Es macht aber auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen Sinn, solange die Lagerung dort kostengünstiger ist, als der Transport nach Deutschland und der Bau zusätzlicher Tresoranlagen. Generell möchte ich darauf hinweisen, dass nach Artikel 105 Abs. 2 EG-Vertrag die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven zu den grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken und damit auch der Deutschen Bundesbank gehört. Hierbei ist die Deutsche Bundesbank unabhängig. Das Bundesministerium der Finanzen muss deshalb auch bei Fragen zur Goldverwahrung diese Unabhängigkeit der Bundesbank berücksichtigen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, weitergehende Fragen direkt an die Deutsche Bundesbank Postfach 10 06 02 60006 Frankfurt am Main Internet: www.bundesbank.de zu richten. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen Hartmut Wohlfarth Bundesministerium der Finanzen Leitungsstab Referat Bürgerangelegenheiten Tel.: 03018 682 1779 Fax: 03018 682 3023
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