Golfplatz Ehingen-Rißtissen; Grundwasserentnahme nach 2022 und Entnahme Wasser aus der Riss

Guten Tag << Antragsteller:in >>
[anderer Mitarbeitername] von der uNB hat mich an Sie verwiesen. Dem Golfclub Ehingen/Donau Riss ist bis 2022 ein Recht auf Förderung von Grundwasser zur Bewässerung des Golfplatzes genehmigt. Es muss dann wohl neu beantragt werden. Bitte überlassen Sie mir den Genehmigungsbescheid mit dem zugehörigen Antrag hierzu.
1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Verlängerung mit Erhöhung der Entnahmemengen möglich?
2. Unter welchen Voraussetzungen/Bedingungen wäre eine Entnahme von Oberflächenwasser
aus der nahe zum Golfplatz gelegenen Riss möglich, zulässig und aus ökologischen Gründen wünschenswert?
3. Trifft es zu, dass aus der Riss eine nicht benutzte Entnahmemenge von bis zu 15 ltr./sec. zulässig sei?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag [Mitarb…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Golfplatz Ehingen-Rißtissen; Grundwasserentnahme nach 2022 und Entnahme Wasser aus der Riss [#170409]
Datum
14. November 2019 20:06
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag [Mitarbeitername], [anderer Mitarbeitername] von der uNB hat mich an Sie verwiesen. Dem Golfclub Ehingen/Donau Riss ist bis 2022 ein Recht auf Förderung von Grundwasser zur Bewässerung des Golfplatzes genehmigt. Es muss dann wohl neu beantragt werden. Bitte überlassen Sie mir den Genehmigungsbescheid mit dem zugehörigen Antrag hierzu. 1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Verlängerung mit Erhöhung der Entnahmemengen möglich? 2. Unter welchen Voraussetzungen/Bedingungen wäre eine Entnahme von Oberflächenwasser aus der nahe zum Golfplatz gelegenen Riss möglich, zulässig und aus ökologischen Gründen wünschenswert? 3. Trifft es zu, dass aus der Riss eine nicht benutzte Entnahmemenge von bis zu 15 ltr./sec. zulässig sei? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Golfplatz Ehingen-Rißtissen; Grundwasserentnahme…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Golfplatz Ehingen-Rißtissen; Grundwasserentnahme nach 2022 und Entnahme Wasser aus der Riss [#170409]
Datum
15. Dezember 2019 11:06
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Golfplatz Ehingen-Rißtissen; Grundwasserentnahme nach 2022 und Entnahme Wasser aus der Riss“ vom 14.11.2019 (#170409) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170409 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage vom 14.11.2019 erhalten. In dieser bitten Sie um die Übersend…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreff
AW: Golfplatz Ehingen-Rißtissen; Grundwasserentnahme nach 2022 und Entnahme Wasser aus der Riss [#170409]
Datum
17. Dezember 2019 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage vom 14.11.2019 erhalten. In dieser bitten Sie um die Übersendung der Antragsunterlagen, sowie der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser des Golfplatz Ehingen-Rißtissen. Da es sich hierbei um Unterlagen des Golfclub Donau-Riss e.V. handelt, sind wir nach § 29 Abs. 1 S. 3 UVwG verpflichtet, diesen vor Bereitstellung der gewünschten Dokumente anzuhören. Erst mit dieser Rückmeldung kann auch unsererseits festgestellt werden, ob ggf. ein Grund zur Ablehnung Ihrer Anfrage vorliegt. Wir bitten Sie die dadurch entstandene Verzögerung zu entschuldigen, wir werden Ihnen die Unterlagen zukommen lassen, sobald uns die Stellungnahme des Golfclub Donau-Riss e.V. vorliegt. Die Fragen Nr. 1 und 2 aus Ihrer E-Mail beziehen sich nicht auf Informationen, die uns vorliegen und die daher nicht auf diesem Wege bereit gestellt werden können. Vielmehr geht es hier um Fragestellungen, die innerhalb eines Erlaubnisverfahrens unter Einbeziehung weiterer Fachbehörden und basierend auf einem konkreten Antrag zu klären wären. Sollten Sie jedoch Informationen zu Gegebenheiten vor Ort wünschen, die uns vorliegen, so bitten wir Sie, diese zu konkretisieren. Zu Ihrer Frage Nr. 3 können wir Ihnen mitteilen, dass eine solche Entnahme einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf, die aktuell weder vorliegt, noch bei uns beantragt wurde. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen, sowie die Entnahme von geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sind erlaubnisfrei. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Rückruf und das teilweise kontroverse Gespräch. Da ich mir über …
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Golfplatz Ehingen-Rißtissen; Grundwasserentnahme nach 2022 und Entnahme Wasser aus der Riss [#170409]
Datum
18. Dezember 2019 11:43
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Rückruf und das teilweise kontroverse Gespräch. Da ich mir über die Feiertage Überlegungen machen will, wie man für den Club zum angesprochenen Thema zielführendere Wege angehen kann, bitte ich um Überlassung der von mir benannten Unterlagen vorab. Die restlichen Unterlagen dann nach Rückantwort vom Club, also dann längstens nach Neujahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170409 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die wasserrechtliche Erlaubnis, sowie die Antragsunterlage…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreff
AW: Golfplatz Ehingen-Rißtissen; Grundwasserentnahme nach 2022 und Entnahme Wasser aus der Riss [#170409]
Datum
23. Dezember 2019 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die wasserrechtliche Erlaubnis, sowie die Antragsunterlagen. Die dazugehörigen Pläne liegen uns nicht digital vor und können aufgrund ihres Formats auch nicht von uns eingescannt werden. Sollten Sie diese einsehen wollen, so können Sie dies gerne bei uns vor Ort tun. Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus der Riß, bzw. zur Entnahme von Grundwasser, sind generell folgende Unterlagen beizubringen: - Formloser Antrag mit Angaben zum Vorhabensträger, Art und Umfang, Lage, Zweck, sowie möglichen Auswirkungen des Vorhabens. Angaben zu bestehenden Verhältnissen (Eigentums- und Rechtsverhältnisse, hydrologische und hydrogeologische Daten soweit vorliegend, bestehende Gewässerbenutzungen, Zustand des berührten Wasserkörpers) - Übersichtslageplan und Lageplan des Vorhabens - Bauzeichnungen (Bauwerke und Bauteile in Grundrissen und Schnitten) Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach geplanter Benutzung, ein Formular oder einen Vordruck zur Antragsstellung gibt es von unserer Seite nicht. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen