Google Zertifizierung in deutschen Bildungseinrichtungen + Einsatz von Google Produkten

Ich würde gerne Auskunft darüber erhalten, wie viele Google zertifizierte Schulen, Hochschulen und Lehrer in Deutschland bisher bekannt sind und wie der Einfluss des Unternehmens auf die deutsche Bildung vom Bundesministerium beurteilt wird. Außerdem wäre von Interesse, wie sich der Einsatz von Google Produkten in deutschen Bildungseinrichtungen gestaltet, beziehungsweise ob und inwiefern diese Angebote sogar gefördert werden.

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  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Anne Henßler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Anne Henßler
Betreff
Google Zertifizierung in deutschen Bildungseinrichtungen + Einsatz von Google Produkten [#215941]
Datum
18. März 2021 19:03
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne Auskunft darüber erhalten, wie viele Google zertifizierte Schulen, Hochschulen und Lehrer in Deutschland bisher bekannt sind und wie der Einfluss des Unternehmens auf die deutsche Bildung vom Bundesministerium beurteilt wird. Außerdem wäre von Interesse, wie sich der Einsatz von Google Produkten in deutschen Bildungseinrichtungen gestaltet, beziehungsweise ob und inwiefern diese Angebote sogar gefördert werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anne Henßler Anfragenr: 215941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215941/ Postanschrift Anne Henßler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anne Henßler

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/38(2021) Berlin, 19.04.202…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Google Zertifizierung in deutschen Bildungseinrichtungen + Einsatz von Google Produkten [#215941]
Datum
19. April 2021 23:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/38(2021) Berlin, 19.04.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2021 Sehr geehrte Frau Henßler, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 18.03.2021 zum Thema „Google Zertifizierung in deutschen Bildungseinrichtungen und Einsatz von Google Produkten“. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung liegen keine Daten über die von den Ländern und Kommunen durchgeführten Kooperationen mit Google bzw. entsprechende Zertifizierungen vor. Die Länder verwalten ihre Bildungseinrichtungen im Rahmen der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung in eigener Verantwortung. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, sodass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Zu Fragen der Durchführung konkreter Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit mit Google wenden Sie sich bitte an das Bundesland, das die jeweilige Bildungseinrichtung betreut. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen