GovData Metadaten-Standardisierung

Alle Informationen bezüglich der Standardisierung von Metadaten.

Mit Informationen sind insbesondere (aber nicht ausschließlich) gemeint: Protokolle, Niederschriften, Gutachten, Studien, Präsentationen, Einladungen, Anwesenheitslisten, Umfragen sowie
deren Adressaten und Antworten, Beschlüsse, Stellungnahmen und Verträge insbesondere der Geschäfts- und Koordinierungsstelle "GovData", der Fachgruppe "GovData" und deren Untergruppen, von Institutionen des Bundes, des IT-Planungsrats, KoSIT, Ländern, Gemeinden, rechtlichen und natürlichen Personen innerhalb und außerhalb Deutschlands, der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Open Government".

Die sich aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ergebenden Rechte des Antragsstellers sind möglicherweise aufgrund der Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der anderen an GovData beteiligten Länder erweitert.

Ich gehe davon aus, dass die beantragten Informationen bereits in digitaler Form vorliegen und kein besonderer Aufwand für die Übermittlung zu erwarten ist. Eine Übermittlung per Mail würde ich gegenüber Papier-Dokumenten bevorzugen. Noch besser wäre jedoch eine Veröffentlichung auf einem der einschlägigen Transparenz- bzw. Open Data Portale. In dem Fall würde mir eine Übermittlung der entsprechenden URLs per Mail ausreichen.

Eine Begründung dieses Antrags ist nicht erforderlich. Dennoch möchte ich kurz auf die Hintergründe eingehen.

Die Geschäftsstelle GovData hat am 13.06.2016 einen Entwurf eines Metadatenstandards ("Open Government Data 2.0") veröffentlicht [1] und die Öffentlichkeit zur Kommentierung aufgerufen. Nachdem eine Reihe teilweise sehr kritischer Kommentare eingetroffen war [2], wurde das Ende der ursprünglich auf nur wenige Wochen angesetzten Kommentierungsphase auf Wunsch der Öffentlichkeit zweimalig verschoben, zuletzt auf den 22.07.2016.

Die Einrichtung weiterer Kommentierungsphasen nach Veröffentlichung überarbeiteter Entwürfe wurde jedoch ausdrücklich abgelehnt: "Der zeitliche und finanzielle Gesamtrahmen lässt eine Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch leider nicht zu, da dieser relativ eng gesteckt ist." [3]

Der vorgelegte Entwurf ist jedoch nicht technisch kompatibel zu relevanten internationalen Standards. Zu diesen Standards gehören insbesondere das Data Catalog Vocabulary (DCAT)[4] sowie die darauf aufbauenden Anwendungsprofile DCAT-AP[5] und GeoDCAT-AP [6] für (Geo-)Datenportale in Europa. DCAT wird vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgeben und DCAT-AP sowie GeoDCAT von der Europäischen Kommission.

Die GovData-Geschäftsstelle plant für Herbst 2016 die "Veröffentlichung des neuen Standards" und für 2018 die "Vorlage des neuen Standards beim IT-Planungsrat und Abschluss des Standardisierungsprozesses." [7]

Es ist deshalb zu befürchten, dass es vor der "Veröffentlichung des neuen Standards" keine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs geben wird, wie sie zum Erreichen technischer Kompatibilität mit den genannten internationalen Standards und Spezifikationen erforderlich wäre. Damit würde wieder einmal ein technischen Sonderweg beschritten, mit dem sich die deutsche Verwaltung von internationalen Standards und Entwicklungen außerhalb der Verwaltung abkoppelt - und das auch noch auf dem Gebiet offener Daten!

Im Umfeld des W3C wird gegenwärtig die Gründung einer formellen Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des im Januar 2014 verabschiedeten DCAT Standards erörtert. Ziele einer solchen Überarbeitung werden in wenigen Monaten in einem internationalen Workshop in Amsterdam erarbeitet werden [8].

Die angeforderten Informationen sollen in diese Diskussionen und sich möglicherweise anschließende Standardisierungsprozesse einfließen. Arbeitsergebnisse - wie z.B. eine überarbeitete Version des internationalen DCAT Standards - werden auch dem IT-Planungsrat zur Berücksichtigung bei seinen Standardisierungs-Entscheidungen übermittelt werden.

[1] Open Government Data Standard 2.0 Deutschland, https://joinup.ec.europa.eu/asset/ogd/description

[2] https://joinup.ec.europa.eu/asset/ogd2_0/issue/all

[3] https://joinup.ec.europa.eu/asset/ogd2_0/issue/one-6-weeks-public-review-phase-probably-will-not-be-enough#comment-18474

[4] Data Catalog Vocabulary (DCAT), W3C Recommendation 16 January 2014, https://www.w3.org/TR/vocab-dcat/

[5] DCAT Application profile for data portals in Europe (DCAT-AP), https://joinup.ec.europa.eu/asset/dcat_application_profile/description

[6] GeoDCAT-AP, https://joinup.ec.europa.eu/asset/dcat_application_profile/asset_release/geodcat-ap-v10

[7] https://www.govdata.de/standardisierung

[8] Smart Descriptions & Smarter Vocabularies (SDSVoc), Amsterdam, 30.11. bis 1.12.2016, https://www.w3.org/2016/11/sdsvoc/

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. August 2016
  • Frist
    16. September 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 4 Follower:innen
Andreas Kuckartz
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Andreas Kuckartz
Betreff
GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
14. August 2016 23:01
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Alle Informationen bezüglich der Standardisierung von Metadaten. Mit Informationen sind insbesondere (aber nicht ausschließlich) gemeint: Protokolle, Niederschriften, Gutachten, Studien, Präsentationen, Einladungen, Anwesenheitslisten, Umfragen sowie deren Adressaten und Antworten, Beschlüsse, Stellungnahmen und Verträge insbesondere der Geschäfts- und Koordinierungsstelle "GovData", der Fachgruppe "GovData" und deren Untergruppen, von Institutionen des Bundes, des IT-Planungsrats, KoSIT, Ländern, Gemeinden, rechtlichen und natürlichen Personen innerhalb und außerhalb Deutschlands, der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Open Government". Die sich aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ergebenden Rechte des Antragsstellers sind möglicherweise aufgrund der Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der anderen an GovData beteiligten Länder erweitert. Ich gehe davon aus, dass die beantragten Informationen bereits in digitaler Form vorliegen und kein besonderer Aufwand für die Übermittlung zu erwarten ist. Eine Übermittlung per Mail würde ich gegenüber Papier-Dokumenten bevorzugen. Noch besser wäre jedoch eine Veröffentlichung auf einem der einschlägigen Transparenz- bzw. Open Data Portale. In dem Fall würde mir eine Übermittlung der entsprechenden URLs per Mail ausreichen. Eine Begründung dieses Antrags ist nicht erforderlich. Dennoch möchte ich kurz auf die Hintergründe eingehen. Die Geschäftsstelle GovData hat am 13.06.2016 einen Entwurf eines Metadatenstandards ("Open Government Data 2.0") veröffentlicht [1] und die Öffentlichkeit zur Kommentierung aufgerufen. Nachdem eine Reihe teilweise sehr kritischer Kommentare eingetroffen war [2], wurde das Ende der ursprünglich auf nur wenige Wochen angesetzten Kommentierungsphase auf Wunsch der Öffentlichkeit zweimalig verschoben, zuletzt auf den 22.07.2016. Die Einrichtung weiterer Kommentierungsphasen nach Veröffentlichung überarbeiteter Entwürfe wurde jedoch ausdrücklich abgelehnt: "Der zeitliche und finanzielle Gesamtrahmen lässt eine Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch leider nicht zu, da dieser relativ eng gesteckt ist." [3] Der vorgelegte Entwurf ist jedoch nicht technisch kompatibel zu relevanten internationalen Standards. Zu diesen Standards gehören insbesondere das Data Catalog Vocabulary (DCAT)[4] sowie die darauf aufbauenden Anwendungsprofile DCAT-AP[5] und GeoDCAT-AP [6] für (Geo-)Datenportale in Europa. DCAT wird vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgeben und DCAT-AP sowie GeoDCAT von der Europäischen Kommission. Die GovData-Geschäftsstelle plant für Herbst 2016 die "Veröffentlichung des neuen Standards" und für 2018 die "Vorlage des neuen Standards beim IT-Planungsrat und Abschluss des Standardisierungsprozesses." [7] Es ist deshalb zu befürchten, dass es vor der "Veröffentlichung des neuen Standards" keine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs geben wird, wie sie zum Erreichen technischer Kompatibilität mit den genannten internationalen Standards und Spezifikationen erforderlich wäre. Damit würde wieder einmal ein technischen Sonderweg beschritten, mit dem sich die deutsche Verwaltung von internationalen Standards und Entwicklungen außerhalb der Verwaltung abkoppelt - und das auch noch auf dem Gebiet offener Daten! Im Umfeld des W3C wird gegenwärtig die Gründung einer formellen Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des im Januar 2014 verabschiedeten DCAT Standards erörtert. Ziele einer solchen Überarbeitung werden in wenigen Monaten in einem internationalen Workshop in Amsterdam erarbeitet werden [8]. Die angeforderten Informationen sollen in diese Diskussionen und sich möglicherweise anschließende Standardisierungsprozesse einfließen. Arbeitsergebnisse - wie z.B. eine überarbeitete Version des internationalen DCAT Standards - werden auch dem IT-Planungsrat zur Berücksichtigung bei seinen Standardisierungs-Entscheidungen übermittelt werden. [1] Open Government Data Standard 2.0 Deutschland, https://joinup.ec.europa.eu/asset/ogd/description [2] https://joinup.ec.europa.eu/asset/ogd2_0/issue/all [3] https://joinup.ec.europa.eu/asset/ogd2_0/issue/one-6-weeks-public-review-phase-probably-will-not-be-enough#comment-18474 [4] Data Catalog Vocabulary (DCAT), W3C Recommendation 16 January 2014, https://www.w3.org/TR/vocab-dcat/ [5] DCAT Application profile for data portals in Europe (DCAT-AP), https://joinup.ec.europa.eu/asset/dcat_application_profile/description [6] GeoDCAT-AP, https://joinup.ec.europa.eu/asset/dcat_application_profile/asset_release/geodcat-ap-v10 [7] https://www.govdata.de/standardisierung [8] Smart Descriptions & Smarter Vocabularies (SDSVoc), Amsterdam, 30.11. bis 1.12.2016, https://www.w3.org/2016/11/sdsvoc/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Kuckartz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Kuckartz
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kuckartz, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden Ihnen schnellstmöglich …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
16. August 2016 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kuckartz, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kuckartz, am 14. August 2016 haben Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgis…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
22. August 2016 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kuckartz, am 14. August 2016 haben Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) gestellt. Ihr Antrag ist bei uns eingegangen. Sie bitten um Übersendung aller Informationen bezüglich der Standardisierung von Metadaten und nennen hierbei - Protokolle, - Niederschriften, - Gutachten, - Studien, - Präsentationen, - Einladungen, - Anwesenheitslisten, - Umfragen sowie deren Adressaten und Antworten, - Beschlüsse, - Stellungnahmen und - Verträge aus den folgenden Quellen: - Geschäfts- und Koordinierungsstelle "GovData", - Fachgruppe "GovData" und deren Untergruppen, - Institutionen des Bundes, - IT-Planungsrat, - KoSIT, - Ländern, - Gemeinden, - rechtlichen und natürlichen Personen innerhalb und außerhalb Deutschlands, - Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Open Government". Im Hinblick auf die folgenden Institutionen ist Ihr Antrag zu allgemein gestellt und insofern nicht zulässig: - Institutionen des Bundes, - Ländern, - Gemeinden, - rechtlichen und natürlichen Personen innerhalb und außerhalb Deutschlands. Für die anderen genannten Quellen kann ausschließlich auf die in Hamburg vorliegenden Unterlagen zugegriffen werden. Unterlagen und Akten anderer Institutionen und Gebietskörperschaften unterliegen nicht dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Die angeforderten Unterlagen liegen in elektronischen Akten vor. Vor einer möglichen Weiterleitung an Sie haben wir jedoch die Pflicht zu prüfen, ob in unseren Akten schutzwürdige Inhalte Dritter enthalten sind. Neben personenbezogenen Daten könnten dies auch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sein. Diese wären dann im Einzelfall zu schwärzen. Dafür ist allerdings eine Sichtung durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unumgänglich. Hinzu kommt, dass die gemeinsamen Sitzungsunterlagen (beim IT-Planungsrat, der KoSIT, der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Open Government) auch alle anderen 15 Bundesländer sowie den Bund selbst betreffen. Für diese gelten die Vorschriften des Hamburgischen Transparenzgesetzes nicht. Vor einer etwaigen Übermittlung von Unterlagen an Sie muss deshalb jedes Bundesland sowie der Bund gefragt werden, ob der Herausgabe der zahlreichen Unterlagen im Einzelfall zugestimmt wird. Alle Ministerien müssen angeschrieben und um Freigabe der Unterlagen gebeten werden. Das gleiche gilt auch für alle Unterlagen der Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData sowie der Fachgruppe GovData. Bei GovData handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der der Verwaltungsvereinbarung beitretenden Länder. Diese müssen der Herausgabe der von Ihnen gewünschten Unterlagen zustimmen. Ggf. sind auch aufgrund der Rückmeldungen Schwärzungen erforderlich. Sie werden sicherlich nachvollziehen können, dass der damit verbundene Aufwand erheblich ist, so dass ich davon ausgehe, dass Ihnen der Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro in Rechnung gestellt werden muss. Weiterhin bitten wir Sie um Kenntnisnahme, dass auf Grund der vorzunehmenden Sichtungen, Abfragen und Schwärzungen die Unterlagen nicht innerhalb der vom HmbTG vorgesehenen Frist vorgelegt werden können und eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten nach Ihrer Rückmeldung notwendig ist. Ich bitte Sie, mir bis zum 05.09.2016 mitzuteilen, ob Sie unter diesen Rahmenbedingungen an Ihrem Antrag festhalten oder diesen zurückziehen möchten. Sollten Sie sich bis dahin nicht gemeldet haben, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht aktivieren wollen und werde den Vorgang dann zu den Akten nehmen. Eine spätere Antragstellung ist hierdurch natürlich nicht ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kuckartz
Sehr geehrte Damen und Herren, in einem ersten Schritt bitte ich Sie, mir mitzuteilen, von welchen Institutionen …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Andreas Kuckartz
Betreff
AW: AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
22. August 2016 14:40
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in einem ersten Schritt bitte ich Sie, mir mitzuteilen, von welchen Institutionen des Bundes, Ländern, Gemeinden sowie weiteren rechtlichen und natürlichen Personen innerhalb und außerhalb Deutschlands bezüglich der Standardisierung von Metadaten Informationen in Hamburg vorliegen. Bitte übersenden Sie mir außerdem eine Auflistung der in Hamburg bezüglich der Standardisierung von Metadaten vorliegenden Informationen aus deren einzelnen Punkten sich kurz zusammenfassend zumindest grob deren jeweiliger Inhalt und deren Quelle ergibt. Ich gehe davon aus, dass dafür keine Gebühren anfallen. Sollten Sie dies anders sehen, so bitte ich um vorhergehende Mitteilung. Zu der insgesamt in Aussicht gestellten Höhe der Gebühren werde ich mich zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an den angefragten Informationen äußern. Mit freundlichen Grüßen Andreas Kuckartz Anfragenr: 17583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kuckartz, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag vom 22. August 2016 abzulehnen ist.…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
29. August 2016 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kuckartz, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag vom 22. August 2016 abzulehnen ist. Für die Zustellung des entsprechenden Bescheides mit Rechtsmittelbelehrung benötige ich eine sog. ladungsfähige Anschrift von Ihnen. Bitte übermitteln Sie mir daher eine Anschrift zwecks Zustellung. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kuckartz
Sehr geehrt<< Anrede >> der Antrag vom 22. August 2016 sollte dabei helfen unnötige Aufwände in Ihrer…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Andreas Kuckartz
Betreff
AW: AW: AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
29. August 2016 19:44
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> der Antrag vom 22. August 2016 sollte dabei helfen unnötige Aufwände in Ihrer Behörde zu vermeiden. Da die Ablehnung dieses Antrags angekündigt wurde ziehe ich ihn zurück. Ich bitte nun um die vollständige Beantwortung des ursprünglichen Antrags vom 14.8.2016. Soweit die Beantwortung von Teilen der Anfrage abgelehnt wird bitte ich um frühzeitige Zusendung eines entsprechenden Bescheids. Meine Adresse ist angehängt. Mit freundlichen Grüßen Andreas Kuckartz Anfragenr: 17583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Kuckartz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kuckartz, vielen Dank für Ihre Antwort vom 29.08.2016. In diesem Rahmen bitten Sie um eine Bea…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: AW: AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
31. August 2016 17:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kuckartz, vielen Dank für Ihre Antwort vom 29.08.2016. In diesem Rahmen bitten Sie um eine Beantwortung Ihres ursprünglichen Antrages vom 14.08.2016. Mit meiner Stellungnahme vom 22.08.2016 teilte ich Ihnen bereits u.a. mit, dass die Bearbeitung des o.g. Antrages vom 14.08.2016 mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist und daher voraussichtlich zu einer Gebührenpflicht führen wird. Dabei ist vor dem Hintergrund des damit verbundenen Aufwandes davon auszugehen, dass der Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro erhoben werden muss. Ich bitte Sie daher erneut, mir nunmehr bis zum 07.09.2016 mitzuteilen, ob Sie unter diesen Rahmenbedingungen an Ihrem Antrag festhalten oder diesen zurückziehen möchten. Sollten Sie sich bis dahin nicht gemeldet haben, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht aktivieren wollen und werde den Vorgang dann zu den Akten nehmen. Eine spätere Antragstellung ist hierdurch natürlich nicht ausgeschlossen. Im Übrigen verweise ich auf die weiteren Ausführungen in meiner Stellungnahme vom 22.08.2016. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kuckartz
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Ausführungen vom 22.08.2016 und 31.08.2016 habe ich zur Kenntnis genomme…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Andreas Kuckartz
Betreff
AW: AW: AW: AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
31. August 2016 21:53
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Ausführungen vom 22.08.2016 und 31.08.2016 habe ich zur Kenntnis genommen und halte an meinem Antrag vom 14.08.2016 fest. Da mein telefonisch auch geäußertes Angebot einer Abstimmung des Umfangs zwecks Aufwandsreduzierung nicht aufgegriffen wurde ist für mich leider auch keine der Sache dienende Einschränkung des Antrags möglich. Gegen einen Gebührenbescheid in der angekündigten Größenordnung würde ich ebenso wie gegen die angekündigte teilweise Ablehnung rechtlich vorgehen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Kuckartz Anfragenr: 17583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Kuckartz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kuckartz, wir haben Ihnen einen Bescheid schriftlich per Post zugestellt. Mit freundlichen Gr…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: AW: AW: AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
10. November 2016 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kuckartz, wir haben Ihnen einen Bescheid schriftlich per Post zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kuckartz
Sehr geehrt<< Anrede >> der Bescheid und der Datenträger sind gestern (15.11.2016) bei mir eingetroff…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Andreas Kuckartz
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
16. November 2016 17:00
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> der Bescheid und der Datenträger sind gestern (15.11.2016) bei mir eingetroffen. Bitte richten Sie den beteiligten Beschäftigten meinen Dank aus. Nach erster Durchsicht sind die übersendeten Unterlagen für mich und die Standardisierungsdiskussionen sehr hilfreich. Ich werde das Material nun zunächst für den Workshop in Amsterdam durcharbeiten und mich erst danach genauer mit den ablehnenden Teilen des Bescheids befassen. Mit freundlichem Gruß, Andreas Kuckartz Anfragenr: 17583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Andreas Kuckartz
Sehr geehrt<< Anrede >> mein ursprünglicher Anlass für die IFG-Anfrage wurde erfreulicherweise durch …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Andreas Kuckartz
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
15. Dezember 2016 23:57
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mein ursprünglicher Anlass für die IFG-Anfrage wurde erfreulicherweise durch die auf https://www.govdata.de/web/guest/standardisierung veröffentlichte Entscheidung zu Gunsten von DCAT-AP weitgehend erledigt. Dennoch würde ich gerne wissen, welche Bundesländer einer Zugänglichmachung von Dokumenten mit genau welcher Begründung widersprochen haben. Können Sie mir dies bitte noch mitteilen? Die letzten fünf Dokumente der Liste in dem Bescheid sind auf dem Datenträger nicht vorhanden. Können sie diese (betreffend Sitzungen des KoSIT Beirats) bitte nachliefern? Mit freundlichen Grüßen Andreas Kuckartz Anfragenr: 17583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kuckartz, vielen Dank für den Hinweis zu den fehlenden Dateien. Diese liefern wir Ihnen selbst…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: GovData Metadaten-Standardisierung [#17583]
Datum
19. Dezember 2016 11:23
Status
Sehr geehrter Herr Kuckartz, vielen Dank für den Hinweis zu den fehlenden Dateien. Diese liefern wir Ihnen selbstverständlich hiermit nach. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen