Grabstellen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht,
wie viel ausgewiesene Bestattungsflächen welcher Art es, im Stadtgebiet Krefeld, gibt.
Wie viele Pachtverträge die Stadt, über Bestattungsflächen, ausgestellt hat.
Wie hoch das Maximum verpachtungsfähiger Liegeflächen ist.
Ob verwesungsmüde Böden existieren, die der Stadt bekannt sind?

Sollte eine konkrete Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich sein, bitte ich um Verweise zu Bezeichnungen von Verzeichnissen und dessen Kategorien die kontextual zu der Anfrage sind.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Christian Strietzel (Bürger)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mi…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
Grabstellen [#29668]
Datum
11. Mai 2018 01:06
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, wie viel ausgewiesene Bestattungsflächen welcher Art es, im Stadtgebiet Krefeld, gibt. Wie viele Pachtverträge die Stadt, über Bestattungsflächen, ausgestellt hat. Wie hoch das Maximum verpachtungsfähiger Liegeflächen ist. Ob verwesungsmüde Böden existieren, die der Stadt bekannt sind? Sollte eine konkrete Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich sein, bitte ich um Verweise zu Bezeichnungen von Verzeichnissen und dessen Kategorien die kontextual zu der Anfrage sind. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel Bürger <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Krefeld
Sehr geehrter Herr Strietzel, wünschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail-Anfrage, welche ich zustä…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
WG: Grabstellen [#29668]
Datum
11. Mai 2018 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Strietzel, wünschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail-Anfrage, welche ich zuständigkeitshalber an unsere Friedhofsverwaltung weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen