Graffiti aus dem Jahr 1987

Anfrage an: Polizei Berlin

Die Vollstreckungsverjährung bei Sachbeschädigung beträgt 10 Jahre. Bitte senden sie mir alle Ermittlungsakten zu eigestellten Verfahren im Bereich Sachbeschädigungen durch Graffiti aus dem Jahre 2007, sowie die Statistik über Anzeigen und Aufklärungsquote aus diesem Jahre. (2007)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Graffiti aus dem Jahr 1987 [#25<< Adresse entfernt >>5]
Datum
7. Januar 2018 21:31
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vollstreckungsverjährung bei Sachbeschädigung beträgt 10 Jahre. Bitte senden sie mir alle Ermittlungsakten zu eigestellten Verfahren im Bereich Sachbeschädigungen durch Graffiti aus dem Jahre 2007, sowie die Statistik über Anzeigen und Aufklärungsquote aus diesem Jahre. (2007)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf ihre Anfrage befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Graffiti aus dem Jahr 1987 [#25<< Adresse entfernt >>5]
Datum
19. Januar 2018 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf ihre Anfrage befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen