Grenze für die freihändige Vergabe im Bundeskanzleramt

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Bundesministerien können individuelle Grenzen für die freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Bst. i VOL/A per Ausführungsbestimmungen erlassen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Ausführungsbestimmungen für den Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes einmal im Wortlaut zusenden könnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2016
  • Frist
    25. Oktober 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesminist…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grenze für die freihändige Vergabe im Bundeskanzleramt [#17943]
Datum
23. September 2016 22:29
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesministerien können individuelle Grenzen für die freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Bst. i VOL/A per Ausführungsbestimmungen erlassen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Ausführungsbestimmungen für den Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes einmal im Wortlaut zusenden könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2016/NA 332 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Grenze für die freihändige Vergabe im Bundeskanzleramt [#17943]
Datum
26. September 2016 11:51
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2016/NA 332 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Meine Postanschrift: Sofern das Do…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Grenze für die freihändige Vergabe im Bundeskanzleramt [#17943]
Datum
26. September 2016 12:06
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Meine Postanschrift: Sofern das Dokument elektronisch vorliegt - wovon ich ausgehe - möchte ich Sie aber bitten, mir es einfach an diese E-Mail-Adresse hier zu schicken. Vielen Dank und beste Grüße! Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Oktober 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
104,5 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: [#17943] Sehr geehrte Damen und Herren, für die schnelle positive und gebührenfreie Bescheidung meiner Anfrag…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#17943]
Datum
12. Oktober 2016 21:30
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, für die schnelle positive und gebührenfreie Bescheidung meiner Anfrage möchte ich mich ganz herzlich bedanken! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>