Grenze für die freihändige Vergabe im Bundeskanzleramt
Anfrage an:
Bundeskanzleramt
Die Bundesministerien können individuelle Grenzen für die freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Bst. i VOL/A per Ausführungsbestimmungen erlassen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Ausführungsbestimmungen für den Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes einmal im Wortlaut zusenden könnten.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. September 2016
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25. Oktober 2016
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