🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Grenzwerte für Bluetooth

1. Vorsorgegrenzwerte für Bluetooth.
1.1. Forschungsgrundlagen und Messverfahren, die die Grundlage für die Vorsorgegrenzwerte bilden.
1.2. Geltungsbereiche der Vorsorgegrenzwerte für die Bevölkerung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen
Michael Mumm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Vorsorgegrenz…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
Michael Mumm
Betreff
Grenzwerte für Bluetooth [#58988]
Datum
22. Februar 2019 12:13
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Vorsorgegrenzwerte für Bluetooth. 1.1. Forschungsgrundlagen und Messverfahren, die die Grundlage für die Vorsorgegrenzwerte bilden. 1.2. Geltungsbereiche der Vorsorgegrenzwerte für die Bevölkerung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Mumm <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Mumm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Mumm

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Strahlenschutz
Sehr geehrter Herr Mumm, am 22.02.2019 haben Sie per E-Mail einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Grenzwerte für Bluetooth [#58988]
Datum
13. März 2019 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
signatur.jpg
33,6 KB


Sehr geehrter Herr Mumm, am 22.02.2019 haben Sie per E-Mail einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auf Zugang zu folgenden Umweltinformationen gestellt: 1. Vorsorgegrenzwerte für Bluetooth. 1.1. Forschungsgrundlagen und Messverfahren, die die Grundlage für die Vorsorgegrenzwerte bilden. 1.2. Geltungsbereiche der Vorsorgegrenzwerte für die Bevölkerung. Dazu gebe ich Ihnen folgende Auskunft und verweise Sie gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 UIG auf die unten genannten Fundstellen im Internet. Für Bluetooth gibt es keine Vorsorgegrenzwerte. Sogenannte Bluetooth-Geräte unterliegen funktechnischen Frequenznutzungsbestimmungen, die im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur liegen und die Strahlungsleistung der Geräte auf einem niedrigen Niveau begrenzen. Weiterhin unterliegen Bluetooth-Geräte dem Funkanlagengesetz (FuAG) und müssen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 FuAG so konstruiert sein, dass der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen gewährleistet ist. Stimmt ein Bluetooth-Gerät mit den einschlägigen harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, überein, so wird widerleglich vermutet, dass das Gerät den von diesen Normen oder Teilen dieser Normen abgedeckten Anforderungen des § 4 FuAG genügt. Harmonisierte Normen oder Teile von Normen, die die Anforderungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 FuAG abdecken, beziehen sich üblicherweise auf die in dem Dokument 1999/519/EG enthaltene EU-Ratsempfehlung [1]. Die EU-Ratsempfehlung enthält in den Tabellen 1 und 2 frequenzabhängige Basisgrenz- und Referenzwerte, die zusammen mit den jeweiligen Fußnoten angewendet werden können. Für die von Bluetooth-Geräten genutzten Sendefrequenzen sind die Werte in der zweituntersten Zeile in Tabelle 1 und in der untersten Zeile in Tabelle 2 relevant. Die EU-Ratsempfehlung und die in den Tabellen enthaltenen Werte stützen sich auf Richtlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) [2]. Die ICNIRP ist ein interdisziplinär besetztes Gremium unabhängiger Expert*innen, die sich mit den Wirkungen und dem Schutz vor schädlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder befassen und ist als solches von der Weltgesundheitsorganisation formell anerkannt. Das Richtlinien-Dokument der ICNIRP enthält um die 200 Referenzen zu wissenschaftlichen Publikationen und anderen Dokumenten, die bei der Entwicklung der Richtlinien berücksichtigt wurden und somit dessen Grundlage bilden. Nationale und internationale Forschungsprogramme, die zeitlich nach der Veröffentlichung der ICNIRP-Richtlinien und der EU-Ratsempfehlung durchgeführt wurden, sowie Reviews verschiedener Expertengremien haben insgesamt keinen Anlass gegeben, die Schutzwirkung der empfohlenen Begrenzungen in Zweifel zu ziehen. Dazu gehören zum Beispiel das vom BfS initiierte und fachlich administrierte Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm [3] sowie das Review des unabhängigen wissenschaftlichen Beratungsgremiums der EU-Kommission SCENIHR [4]. Informationen des BfS zum Thema Bluetooth sind auf der Internetseite https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/quellen/kabellos/kabellos.htmlund in dem dort verlinkten Infoblatt veröffentlicht. [1] 1999/519/EG: Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz), OJ L 199, 30.7.1999, p. 59–70 [2] ICNIRP GUIDELINES FOR LIMITING EXPOSURE TO TIME‐VARYING ELECTRIC, MAGNETIC AND ELECTROMAGNETIC FIELDS (UP TO 300 GHZ), HEALTH PHYSICS 74 (4):494‐522; 1998 [3] Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm, http://www.emf-forschungsprogramm.de [4] SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks), Potential health effects of exposure to electromagnetic fields (EMF), 27 January 2015 (Doi: 10.2772/75635). Gebühren werden nicht erhoben (§ 12 Abs. 1 UIG). *Information zum Datenschutz: * Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.bfs.de. *Rechtsbehelfsbelehrung:* Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter erhoben werden.