Grenzwerte für Glyphosat in Lebensmitteln

Eine Übersicht, aus der hervor geht, wie sich die Grenzwerte zu Glyphosat in Lebensmitteln seit der Zulassung des Produkts bis heute entwickelt haben.

Falls für unterschiedliche Lebensmittel oder Personengruppen unterschiedliche Grenzwerte gelten bitte ich um eine entsprechende Aufschlüsselung und Begründung.

Hintergrund ist, einen Überblick über die Risikobewertung des Stoffs in der Vergangenheit zu erhalten.

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Anfrage handelt, für die keine Kosten entstehen. Ansonsten bitte ich um einen Vorschlag, wie die Anfrage entsprechend gestellt werden kann, um einen Überblick über historische Veränderungen zu erhalten, ohne dass Kosten entstehen. (z.B. ggf. Einschränkung des Zeitraums)

Zusatzfrage: Wie wird die Einhaltung dieser Grenzwerte überwacht? Unser Demeter Bio-Bauer konnte z.B. keine Angaben zu Pestiziden in seinen Produkten machen, obwohl inzwischen bekannt ist, dass auch Bio-Produkte Glyphosat enthalten. Auch Bäcker testen ihre Backwaren offensichtlich nicht. Eine Untersuchung wäre auch zu teuer. Wenn man ein Produkt untersuchen lassen will, ohne selbst Glyphosat in der Produktionskette eingesetzt zu haben, werden dann die Kosten vom Verursacher bezahlt (also dem Hersteller des Pestizids, das freigesetzt wird und sich auch bei Dritten in Produkten anreichert)? Oder werden die Koten vom Staat übernommen, der die Inverkehrbringung und damit die schrankenlose Verbreitung in der Natur genehmigt hat?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2016
  • Frist
    31. Mai 2016
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht, …
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grenzwerte für Glyphosat in Lebensmitteln [#16549]
Datum
28. April 2016 16:18
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, aus der hervor geht, wie sich die Grenzwerte zu Glyphosat in Lebensmitteln seit der Zulassung des Produkts bis heute entwickelt haben. Falls für unterschiedliche Lebensmittel oder Personengruppen unterschiedliche Grenzwerte gelten bitte ich um eine entsprechende Aufschlüsselung und Begründung. Hintergrund ist, einen Überblick über die Risikobewertung des Stoffs in der Vergangenheit zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Anfrage handelt, für die keine Kosten entstehen. Ansonsten bitte ich um einen Vorschlag, wie die Anfrage entsprechend gestellt werden kann, um einen Überblick über historische Veränderungen zu erhalten, ohne dass Kosten entstehen. (z.B. ggf. Einschränkung des Zeitraums) Zusatzfrage: Wie wird die Einhaltung dieser Grenzwerte überwacht? Unser Demeter Bio-Bauer konnte z.B. keine Angaben zu Pestiziden in seinen Produkten machen, obwohl inzwischen bekannt ist, dass auch Bio-Produkte Glyphosat enthalten. Auch Bäcker testen ihre Backwaren offensichtlich nicht. Eine Untersuchung wäre auch zu teuer. Wenn man ein Produkt untersuchen lassen will, ohne selbst Glyphosat in der Produktionskette eingesetzt zu haben, werden dann die Kosten vom Verursacher bezahlt (also dem Hersteller des Pestizids, das freigesetzt wird und sich auch bei Dritten in Produkten anreichert)? Oder werden die Koten vom Staat übernommen, der die Inverkehrbringung und damit die schrankenlose Verbreitung in der Natur genehmigt hat?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Grenzwerte f= C3�r Glyphosat in Lebensmitteln Sehr geehrtAntragsteller/in bitte sen…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Grenzwerte f= C3�r Glyphosat in Lebensmitteln
Datum
4. Mai 2016 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte senden Sie uns eine zustellungsfähige Postadresse zu, da wir Bescheide und Nachrichten ausschließlich postalisch zustellen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Grenzwerte f= C3�r Glyphosat in Lebensmitteln [#16549] Sehr geehrte Damen und H…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Grenzwerte f= C3�r Glyphosat in Lebensmitteln [#16549]
Datum
4. Mai 2016 22:25
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Nachfrage: Warum geben Sie elektronisch keine Auskünfte? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 16549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Eingangsbetätigung Ihr Anspruch auf Informationszugang wird momentan geprüft. Diese Prüfung kann einige Zeit in An…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbetätigung
Datum
10. Mai 2016
Status
Warte auf Antwort
Ihr Anspruch auf Informationszugang wird momentan geprüft. Diese Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Geduld.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Grenzwerte für Glyphosat in Lebensmitteln…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage "Grenzwerte für Glyphosat in Lebensmitteln" - Geschäftszeichen 17-1710-8875484 [#16549]
Datum
5. Juni 2016 10:34
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Grenzwerte für Glyphosat in Lebensmitteln" vom 28.04.2016 (#16549) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und die Gründe für die Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 16549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>