Grippeimpfung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

es werden ja immer vor der Grippesaison Prognosen erstellt bzgl der Influenza-Subtypen die in der kommenden Saison vorherrschend auftreten werden.
Dann werden z.B. 4 Subtypen definiert und entsprechend "gegen" diese geimpft. Haben sie Informationen vorliegen warum man nicht mit einer Impfung gleich "gegen" alle Subtypen impft und ob ein Mehrfachinfluenzaimpfung wirksamer Grippewellen eindämmt?
Gerne können sie mir die Fragen so beantworten oder falls vorhanden entsprechende Unterlagen zukommen lassen.
Besten Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Dezember 2021
  • Frist
    12. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: es werden ja imme…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grippeimpfung [#234993]
Datum
9. Dezember 2021 22:04
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es werden ja immer vor der Grippesaison Prognosen erstellt bzgl der Influenza-Subtypen die in der kommenden Saison vorherrschend auftreten werden. Dann werden z.B. 4 Subtypen definiert und entsprechend "gegen" diese geimpft. Haben sie Informationen vorliegen warum man nicht mit einer Impfung gleich "gegen" alle Subtypen impft und ob ein Mehrfachinfluenzaimpfung wirksamer Grippewellen eindämmt? Gerne können sie mir die Fragen so beantworten oder falls vorhanden entsprechende Unterlagen zukommen lassen. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234993/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.12.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.12.2021
Datum
10. Dezember 2021 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0520. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 09.12.2021 [#234993] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grip…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.12.2021 [#234993]
Datum
18. Januar 2022 21:45
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeimpfung“ vom 09.12.2021 (#234993) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234993/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 09.12.2021 [#234993] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grip…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.12.2021 [#234993]
Datum
26. Januar 2022 22:46
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeimpfung“ vom 09.12.2021 (#234993) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234993/
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AW: Ihre Anfrage vom 09.12.2021 [#234993] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grip…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.12.2021 [#234993]
Datum
14. Februar 2022 22:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeimpfung“ vom 09.12.2021 (#234993) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234993/

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Robert Koch-Institut
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.12.2021: Grippeimpfung [#234993] (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0520)
Datum
18. Februar 2022 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Wir verweisen auf bereits öffentlich zugängliche Informationen zu Ihrer Anfrage, insbesondere die Antworten auf häufig gestellte Fragen, abrufbar unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Inf... sowie https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Imp..., insbesondere zu der Frage "Warum empfiehlt die STIKO die Verwendung eines Vierfachimpfstoffs?" mit Verweis auf die wissenschaftliche Begründung zu der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) im wissenschaftliche Begründung im Epidemiologischen Bulletin 2/2018, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/.... Im Übrigen finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Influenza auf unserer Webseite https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I.... Darüber hinaus liegen dem Robert Koch-Institut keine amtlichen Informationen nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ihrer Anfrage vor. Bitte wenden Sie sich ggf. direkt an das für die Sicherheit und Zulassung von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Wir weisen darauf hin, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz (§§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG) kein Anspruch auf Auswertungen, Erläuterungen oder Beschaffung von Informationen besteht. Im Übrigen sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Mit freundlichen Grüßen