Großbeerenstr Fahrbahnmarkierung

Dokumente aus denen die Planung zur Sanierung der Großbeerenstr hervorgehen, speziell die Prüfung der Fahrbahnmarkierung im Hinblick auf MobG

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    600,00 Euro
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Mario Burkhardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Großbeerenstr Fahrbahnmarkierung [#191700]
Datum
29. Juni 2020 09:00
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente aus denen die Planung zur Sanierung der Großbeerenstr hervorgehen, speziell die Prüfung der Fahrbahnmarkierung im Hinblick auf MobG
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 191700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191700/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Mario Burkhardt
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Großbeerenstr Fahrbahnmarkierung“ vom 29…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Großbeerenstr Fahrbahnmarkierung [#191700]
Datum
31. Juli 2020 09:57
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Großbeerenstr Fahrbahnmarkierung“ vom 29.06.2020 (#191700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 191700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191700/

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrte Damen und Herren, Für das weitere Prozedere der Akteneinsicht möchte ich Ihnen vorher wie erfragt, n…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: WG: Großbeerenstr Fahrbahnmarkierung [#191700]
Datum
10. August 2020 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Für das weitere Prozedere der Akteneinsicht möchte ich Ihnen vorher wie erfragt, noch folgende Information zukommen lassen: Die Kosten für eine Akteneinsicht richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebo, öffentlich im Internet frei zugänglich) in seiner gültigen Form, Tarifstelle 1004 und werden umfangabhängig erhoben. Ich setze für diese schriftliche Auskunft hinsichtlich der Akteneinsicht und erneuten elektronischen Anfragen zur vorgenannten Problematik, gemäß Tarifstelle 1004, Pkt. 2, eine Gebühr in Höhe von jeweils 100,- € fest und werde diese bei Inanspruchnahme der Akteneinsicht geltend machen. Des Weiteren werden zusätzlich je nach Aufwand und Organisation der Akteneinsicht Gebühren bis zu 500,- € fällig. Alle Kosten sind vor einer Terminierung und Gewährung der Akteneinsicht nach Erhalt eines Gebührenbescheids auf das Bezirkskonto einzuzahlen. Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung und gegebenenfalls Ihre Personalien zur Erstellung des Gebührenbescheides mit. Mit freundlichen Grüßen