Großübung der Feuerwehren der Stadt Karben am 29.10.2016
Antrag nach dem HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Übereinstimmend berichten mehrere Lokalmedien von einer Großübung der Karbener Feuerwehren am 29.10.2016. Hierbei ist es laut den Ausführungen zu enormer Rauchentwicklung gekommen, die teilweise über andere Stadteile gezogen ist. Diese Rauchentwicklung ist gemäß Presseberichten durch das gezielte Verbrennen eines Personenkraftwagens zu Übungszwecken samt eines Stapels Reifen entstanden.
Bitte beantworten Sie mir diesbezüglich folgende Fragen:
- Bestand durch die Übung und die damit verbundene Verbrennung des PKW und des Reifenstapels, der eigentlich als Sondermüll entsorgungspflichtig wäre, Gesundheitsgefahr für die Anwohner von Karben, insbesondere für Anwohner aus Kloppenheim?
- Wurde seitens der Feuerwehr eine Genehmigung zur Verbrennung des PKW und der Reifen (Sondermüll) bei der Stadtverwaltung eingeholt?
- In dem Artikel der Frankfurter Neuen Presse (FNP) vom 31.10.2016 wird der für die Verbrennung Zuständige wie folgt zitiert: „Rauchpatronen können wir nicht verwenden, weil sie umweltschädliche Gase entwickeln“. Wie erklärt sich die Stadtverwaltung, dass auf Rauchpatronen aus Umweltgründen verzichtet wurde, aber stattdessen sondermüllentsorgungspflichtige Altreifen in großem Stil abgebrannt wurden? Gab es Erkenntnisse darüber, inwieweit Rauchpatronen umweltschädlicher als das Verbrennen reinen Gummis war?
- Wurde der Brandherd fachgerecht bereinigt, insbesondere verhindert, das abgebrannte Betriebsstoffe des PKW und geschmolzenes Gummi in die Erde eindringen konnte oder kann?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum1. November 2016
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3. Dezember 2016
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