Großübung der Feuerwehren der Stadt Karben am 29.10.2016

Anfrage an: Gemeinde Karben

Antrag nach dem HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Übereinstimmend berichten mehrere Lokalmedien von einer Großübung der Karbener Feuerwehren am 29.10.2016. Hierbei ist es laut den Ausführungen zu enormer Rauchentwicklung gekommen, die teilweise über andere Stadteile gezogen ist. Diese Rauchentwicklung ist gemäß Presseberichten durch das gezielte Verbrennen eines Personenkraftwagens zu Übungszwecken samt eines Stapels Reifen entstanden.

Bitte beantworten Sie mir diesbezüglich folgende Fragen:

- Bestand durch die Übung und die damit verbundene Verbrennung des PKW und des Reifenstapels, der eigentlich als Sondermüll entsorgungspflichtig wäre, Gesundheitsgefahr für die Anwohner von Karben, insbesondere für Anwohner aus Kloppenheim?
- Wurde seitens der Feuerwehr eine Genehmigung zur Verbrennung des PKW und der Reifen (Sondermüll) bei der Stadtverwaltung eingeholt?
- In dem Artikel der Frankfurter Neuen Presse (FNP) vom 31.10.2016 wird der für die Verbrennung Zuständige wie folgt zitiert: „Rauchpatronen können wir nicht verwenden, weil sie umweltschädliche Gase entwickeln“. Wie erklärt sich die Stadtverwaltung, dass auf Rauchpatronen aus Umweltgründen verzichtet wurde, aber stattdessen sondermüllentsorgungspflichtige Altreifen in großem Stil abgebrannt wurden? Gab es Erkenntnisse darüber, inwieweit Rauchpatronen umweltschädlicher als das Verbrennen reinen Gummis war?
- Wurde der Brandherd fachgerecht bereinigt, insbesondere verhindert, das abgebrannte Betriebsstoffe des PKW und geschmolzenes Gummi in die Erde eindringen konnte oder kann?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2016
  • Frist
    3. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Übereinstimmend berichten mehrere Lokalmedien von einer…
An Gemeinde Karben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Großübung der Feuerwehren der Stadt Karben am 29.10.2016 [#18857]
Datum
1. November 2016 09:27
An
Gemeinde Karben
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Übereinstimmend berichten mehrere Lokalmedien von einer Großübung der Karbener Feuerwehren am 29.10.2016. Hierbei ist es laut den Ausführungen zu enormer Rauchentwicklung gekommen, die teilweise über andere Stadteile gezogen ist. Diese Rauchentwicklung ist gemäß Presseberichten durch das gezielte Verbrennen eines Personenkraftwagens zu Übungszwecken samt eines Stapels Reifen entstanden. Bitte beantworten Sie mir diesbezüglich folgende Fragen: - Bestand durch die Übung und die damit verbundene Verbrennung des PKW und des Reifenstapels, der eigentlich als Sondermüll entsorgungspflichtig wäre, Gesundheitsgefahr für die Anwohner von Karben, insbesondere für Anwohner aus Kloppenheim? - Wurde seitens der Feuerwehr eine Genehmigung zur Verbrennung des PKW und der Reifen (Sondermüll) bei der Stadtverwaltung eingeholt? - In dem Artikel der Frankfurter Neuen Presse (FNP) vom 31.10.2016 wird der für die Verbrennung Zuständige wie folgt zitiert: „Rauchpatronen können wir nicht verwenden, weil sie umweltschädliche Gase entwickeln“. Wie erklärt sich die Stadtverwaltung, dass auf Rauchpatronen aus Umweltgründen verzichtet wurde, aber stattdessen sondermüllentsorgungspflichtige Altreifen in großem Stil abgebrannt wurden? Gab es Erkenntnisse darüber, inwieweit Rauchpatronen umweltschädlicher als das Verbrennen reinen Gummis war? - Wurde der Brandherd fachgerecht bereinigt, insbesondere verhindert, das abgebrannte Betriebsstoffe des PKW und geschmolzenes Gummi in die Erde eindringen konnte oder kann? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Karben
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer nachfolgenden Mail. Sie erhalten inner…
Von
Gemeinde Karben
Betreff
AW: Großübung der Feuerwehren der Stadt Karben am 29.10.2016 [#18857]
Datum
1. November 2016 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer nachfolgenden Mail. Sie erhalten innerhalb der nächsten 4 Wochen eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Gemeinde Karben
Ihre Anfrage zur Feuerwehrübung am 29.10.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in zu den von Ihnen gestellten Fragen möch…
Von
Gemeinde Karben
Betreff
Ihre Anfrage zur Feuerwehrübung am 29.10.2016
Datum
28. November 2016 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den von Ihnen gestellten Fragen möchte ich wie folgt antworten: · Für die Anwohner von Karben, insbesondere von Kloppenheim bestand zu keiner Zeit eine Gefahr, die Rauchgase sind gerade aufgestiegen und nicht in die Ortsteile gezogen. · Die Feuerwehr hat die Übung unter Realbedingungen bei der Stadtpolizei angemeldet. Für die Löschübung an einem brennenden PKW, wurde ein bereits ausgebranntes Autowrack (leere Karosserie) benutzt, in dem Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 3, 4 und T2 sowie Fahrzeugreifen zum Einsatz gekommen sind. · Die Darstellung des Fahrzeugbrandes erfolgte durch die Pyrotechnikgruppe der Feuerwehr Bad Vilbel. Die Verantwortlichen dieser Gruppe sind für die Schadensdarstellung im Rahmen des Katastrophenschutzes ausgebildet und vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt zur Ausführung gemäß § 20 des Sprengstoffgesetzes befähigt und zugelassen. Das Anzünden der Autoreifen dient zur Übungsdarstellung "Lage auf Sicht", die vorhandenen Materialien wurden Fach- u. Sachgerecht eingesetzt. · Da es sich bei dem PKW um ein leeres Autowrack gehandelt hat konnten keine Betriebsstoffe auslaufen. · Die Brandreste wurden ordnungsgemäß entsorgt und der Boden, soweit notwendig, abgetragen und ebenfalls entsorgt. Die Übung unter einsatzmäßigen Bedingungen wurde in dieser Form durchgeführt, da sich die Gelegenheit der noch nicht geöffneten Nordumgehung geboten hat, ein solches Scenario zu üben, ohne den Verkehr oder Anwohner übermäßig zu beeinträchtigen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen