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Grube Bausberg 1 und 2

Ich beantrage Einsicht bzw. Abzüge der Karten der Gruben Bausberg 1 und 2. Ich beschäftige mich interessehalber mit diesen Gruben und wüsste gerne wo die Stollen unterirdisch entlanglaufen. Zusätzlich würde ich gerne die aktuellsten Messdaten/Datenerhebungen (jeder Art) Rund um die Grube erhalten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beantrage Ein…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Grube Bausberg 1 und 2 [#168735]
Datum
17. Oktober 2019 08:46
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beantrage Einsicht bzw. Abzüge der Karten der Gruben Bausberg 1 und 2. Ich beschäftige mich interessehalber mit diesen Gruben und wüsste gerne wo die Stollen unterirdisch entlanglaufen. Zusätzlich würde ich gerne die aktuellsten Messdaten/Datenerhebungen (jeder Art) Rund um die Grube erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Az.: 3165/19-014 (bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Einsicht b…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Re: Fwd: Grube Bausberg 1 und 2 [#168735]
Datum
30. Oktober 2019 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 3165/19-014 (bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Einsicht bzw. Erhalt von Abzügen von Unterlagen des stillgelegten Bergwerks "Bausberg 1 und 2" gem. LTranspG und VIG teilen wir Ihnen mit, dass diese Gesetze hier nicht gelten bzw. anwendbar sind. Eine Einsichtnahme in das Risswerk von Bergwerken, unabhängig ab stillgelegt oder aktiv, wird über das Bundesberggesetz (BBergG) geregelt. Im Regelfall ist dies in Rheinland-Pfalz Gebührenpflichtig (Landesverordnung über die Gebühren der Bergverwaltung und des Geologischen Dienstes). Sollten Sie weiterhin Interesse an einer Einsicht in unsere Unterlagen haben, bitten wir Sie sich direkt mit uns in Verbindung zusetzen. Mit freundlichen Grüßen