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Grube Friedrichssegen in 56112 Lahnstein

in Lahnstein-Friedrichssegen gibt es ein aufgelassenes Bergwerk.

Zur Erstellung eines historischen Aufsatzes benötige ich
alte Karten zu den Stollenverläufen.

Wem gehört aktuell das Bergwerk und die umliegenden Halden?

Sollten Kosten mit dieser Anfrage verbunden sein, bitte ich vorab um Mitteilung der Kostenhöhe.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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Frank Lambertin
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Lahnstein…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
Frank Lambertin
Betreff
Grube Friedrichssegen in << Adresse entfernt >> [#9067]
Datum
4. April 2015 12:47
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Lahnstein-Friedrichssegen gibt es ein aufgelassenes Bergwerk. Zur Erstellung eines historischen Aufsatzes benötige ich alte Karten zu den Stollenverläufen. Wem gehört aktuell das Bergwerk und die umliegenden Halden? Sollten Kosten mit dieser Anfrage verbunden sein, bitte ich vorab um Mitteilung der Kostenhöhe.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Frank Lambertin <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frank Lambertin

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Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Grube Friedrichssegen * * Sehr geehrter Herr Lambertin, bezüglich der in Rede stehenden Informationen teilen wir…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Grube Friedrichssegen
Datum
3. Juni 2015 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
* * Sehr geehrter Herr Lambertin, bezüglich der in Rede stehenden Informationen teilen wir Ihnen mit, dass das LGB im Allgemeinen keine Archivfunktion hat. Eine Auskunftserteilung erfolgt bei berechtigtem Interesse, z. B. Grundstückseigen-tümer, HistorikerInnen, wissenschaftliche Arbeiten u. ä., mit der Absicht, diese zu veröffentlichen. Das LGB verfügt über analog vorliegende Risswerke der ehemaligen Grube „Cons. Friedrichssegen“. Rechtsinhaber ist die Firma Umicore Mining Heritage GmbH & Co. KG, Rodenbacher Chaussee 4, 63457 Hanau-Wolfgang. Die Unterlagen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung sowie nach Zustimmung der o. g. Firma in unserem Hause eingesehen bzw. vervielfältigt werden (Urheberrecht). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass unsere Leistungen zum Teil gebührenpflichtig sind, z. B. die Einsichtnahme ab der 31. Minute, sowie Kosten für eventuelle Kopien (digital oder in Papierform) und Recherche. Die Weitergabe von Daten erfordert vorab eine von Ihnen unterzeichnete Nutzungsvereinbarung(Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 14 vom 13. April 2010, S. 211). Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen