Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung Leipzig
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 17./18.06.2022 Mähte die Stadtreinigung bei 38°C und trotz langanhaltender Dürre vorm Neuen Rathaus den Rasen so kurz, dass von diesem kurz darauf nur noch eine verbrannte Staubfläche übrigblieb. Am 21.06.2022 teilte die Stadtreinigung Leipzig auf Nachfrage bei Twitter mit:
"Bei dem Rasen vorm Neuen Rathaus handelt es sich um Kurzrasen, den wir laut Pflegeauftrag betreuen. Dazu gehört auch die regelmäßige Mahd, die auch in den Sommermonaten durchgeführt werden muss, um die Grasnarbe dicht zu erhalten."
im Zusammenhang dazu senden Sie mir bitte Folgendes zu:
1. sämtliche Verträge und Unterlagen bzw. Beauftragungen zwischen der Stadt Leipzig und der Stadtreinigung, die den Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung von der Stadt Leipzig, deren Umfang, Inhalt, Aufwand und Kosten enthalten und/oder beschreiben
2. sämtliche Terminpläne zu Maßnahmen in städtischen Grünanlagen wie Mähen und Schneiden die im Pflegeauftrag enthalten sind
3. sämtliche Unterlagen, Pläne, Untersuchungen und Überlegungen, die die Stadtverwaltung und/oder Stadtreinigung (insbesondere seit der Ausrufung des Klimanotstandes der Stadt Leipzig) erstellt haben, um Mahdregime und den Umgang mit städtischen Grünflächen und Pflanzen in Erfüllung des Pflegeauftrages städtischer Grünflächen an die globale Klimakatastrophe, insbesondere an die voraussichtlich in Zukunft anhaltende Trockenheit und Dürre der letzten Jahre in Leipzig anzupassen
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Juni 2022
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26. Juli 2022
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