Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17./18.06.2022 Mähte die Stadtreinigung bei 38°C und trotz langanhaltender Dürre vorm Neuen Rathaus den Rasen so kurz, dass von diesem kurz darauf nur noch eine verbrannte Staubfläche übrigblieb. Am 21.06.2022 teilte die Stadtreinigung Leipzig auf Nachfrage bei Twitter mit:

"Bei dem Rasen vorm Neuen Rathaus handelt es sich um Kurzrasen, den wir laut Pflegeauftrag betreuen. Dazu gehört auch die regelmäßige Mahd, die auch in den Sommermonaten durchgeführt werden muss, um die Grasnarbe dicht zu erhalten."

im Zusammenhang dazu senden Sie mir bitte Folgendes zu:

1. sämtliche Verträge und Unterlagen bzw. Beauftragungen zwischen der Stadt Leipzig und der Stadtreinigung, die den Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung von der Stadt Leipzig, deren Umfang, Inhalt, Aufwand und Kosten enthalten und/oder beschreiben

2. sämtliche Terminpläne zu Maßnahmen in städtischen Grünanlagen wie Mähen und Schneiden die im Pflegeauftrag enthalten sind

3. sämtliche Unterlagen, Pläne, Untersuchungen und Überlegungen, die die Stadtverwaltung und/oder Stadtreinigung (insbesondere seit der Ausrufung des Klimanotstandes der Stadt Leipzig) erstellt haben, um Mahdregime und den Umgang mit städtischen Grünflächen und Pflanzen in Erfüllung des Pflegeauftrages städtischer Grünflächen an die globale Klimakatastrophe, insbesondere an die voraussichtlich in Zukunft anhaltende Trockenheit und Dürre der letzten Jahre in Leipzig anzupassen

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • 3 Follower:innen
Christoph Meißner
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr …
An Stadt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung Leipzig [#251989]
Datum
23. Juni 2022 09:58
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, am 17./18.06.2022 Mähte die Stadtreinigung bei 38°C und trotz langanhaltender Dürre vorm Neuen Rathaus den Rasen so kurz, dass von diesem kurz darauf nur noch eine verbrannte Staubfläche übrigblieb. Am 21.06.2022 teilte die Stadtreinigung Leipzig auf Nachfrage bei Twitter mit: "Bei dem Rasen vorm Neuen Rathaus handelt es sich um Kurzrasen, den wir laut Pflegeauftrag betreuen. Dazu gehört auch die regelmäßige Mahd, die auch in den Sommermonaten durchgeführt werden muss, um die Grasnarbe dicht zu erhalten." im Zusammenhang dazu senden Sie mir bitte Folgendes zu: 1. sämtliche Verträge und Unterlagen bzw. Beauftragungen zwischen der Stadt Leipzig und der Stadtreinigung, die den Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung von der Stadt Leipzig, deren Umfang, Inhalt, Aufwand und Kosten enthalten und/oder beschreiben 2. sämtliche Terminpläne zu Maßnahmen in städtischen Grünanlagen wie Mähen und Schneiden die im Pflegeauftrag enthalten sind 3. sämtliche Unterlagen, Pläne, Untersuchungen und Überlegungen, die die Stadtverwaltung und/oder Stadtreinigung (insbesondere seit der Ausrufung des Klimanotstandes der Stadt Leipzig) erstellt haben, um Mahdregime und den Umgang mit städtischen Grünflächen und Pflanzen in Erfüllung des Pflegeauftrages städtischer Grünflächen an die globale Klimakatastrophe, insbesondere an die voraussichtlich in Zukunft anhaltende Trockenheit und Dürre der letzten Jahre in Leipzig anzupassen Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meißner Anfragenr: 251989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251989/ Postanschrift Christoph Meißner << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr geehrter Herr Meißner, Ihre…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung Leipzig [#251989]
Datum
23. Juni 2022 11:18
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr geehrter Herr Meißner, Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zur Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung Leipzig haben wir an das Amt für Stadtgrün und Gewässer weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer Tel. 0341/ 123 6100 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meißner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung Leipzig“ vom 23.06.20…
An Stadt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
AW: Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung Leipzig [#251989]
Datum
10. Juli 2023 14:32
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung Leipzig“ vom 23.06.2022 (#251989) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 350 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Meißner

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Christoph Meißner
Guten Tag, die Anfrage wurde bereits beantwortet. Bitte betrachten Sie daher vorherige Nachricht als gegenstandsl…
An Stadt Leipzig Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
AW: Grünflächen-Pflegeauftrag der Stadtreinigung Leipzig [#251989]
Datum
10. Juli 2023 15:59
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Anfrage wurde bereits beantwortet. Bitte betrachten Sie daher vorherige Nachricht als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen Christoph Meißner