Grußkarten der Stadt Tübingen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020

- Grußkarten der Stadt Tübingen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020, insbesondere Weihnachts- und Geburtstagsgrußkarten (sollte die postalische Versendung möglich sein, teile ich gerne meine Anschrift mit)

- Kosten für Gestaltung, Druck und Versand dieser Karten jeweils für die Jahre 2018, 2019 und 2020

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Grußkarten der Stadt T…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grußkarten der Stadt Tübingen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 [#212415]
Datum
11. Februar 2021 12:47
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Grußkarten der Stadt Tübingen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020, insbesondere Weihnachts- und Geburtstagsgrußkarten (sollte die postalische Versendung möglich sein, teile ich gerne meine Anschrift mit) - Kosten für Gestaltung, Druck und Versand dieser Karten jeweils für die Jahre 2018, 2019 und 2020
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212415/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grußkarten der Stadt Tübingen aus den Jahren 20…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grußkarten der Stadt Tübingen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 [#212415]
Datum
15. April 2021 07:22
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grußkarten der Stadt Tübingen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020“ vom 11.02.2021 (#212415) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212415/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>