Grund für Sonntagsöffnung Netto-Filiale Lüstringen

den nach § 5 NLöffVZG rechtfertigenden Grund, auf Grund dessen der Netto-Filiale im Ortsteil Lüstringen, Mindener Straße 382, 49086 Osnabrück auf Antrag die Sonntagsöffnung erlaubt wurde;

das Datum der Genehmigung;

desweiteren die Information, ob der Antrag durch eine Privatperson, eine öffentliche bzw. Amtsperson oder eine juristische Person gestellt wurde sowie deren Namen, sofern es sich nicht um eine Privatperson handelt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grund für Sonntagsöffnung Netto-Filiale Lüstringen [#263166]
Datum
13. November 2022 12:21
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den nach § 5 NLöffVZG rechtfertigenden Grund, auf Grund dessen der Netto-Filiale im Ortsteil Lüstringen, Mindener Straße 382, 49086 Osnabrück auf Antrag die Sonntagsöffnung erlaubt wurde; das Datum der Genehmigung; desweiteren die Information, ob der Antrag durch eine Privatperson, eine öffentliche bzw. Amtsperson oder eine juristische Person gestellt wurde sowie deren Namen, sofern es sich nicht um eine Privatperson handelt.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263166/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr << Antragsteller:in >> nach dem Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten …
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
AW: Grund für Sonntagsöffnung Netto-Filiale Lüstringen [#263166]
Datum
16. November 2022 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
9,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> nach dem Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf ausgerichtet sind, an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen für die Dauer von täglich drei Stunden geöffnet werden (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a). Hierzu ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Gemäß dem Runderlass des Niedersächsichen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Durchführung des NLöffVZG ist bei Lebensmittelgeschäften mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern von einer Ausrichtung auf den Verkauf von Kleinbedarf auszugehen (1.1.1 RdErl. d. MS v. 20. 4. 2021). Die Netto-Filiale im Ortsteil Lüstringen, Mindener Straße 382, 49086 Osnabrück, hat eine Verkaufsfläche von 787 Quadratmetern (inklusive Backshop). Damit fällt sie unter die oben genannten Regelungen und darf ohne gesonderten Antrag bzw. Genehmigung an Sonntagen für drei Stunden öffnen. Sehr << Antragsteller:in >> nach dem Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf ausgerichtet sind, an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen für die Dauer von täglich drei Stunden geöffnet werden (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a). Hierzu ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Gemäß dem Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Durchführung des NLöffVZG ist bei Lebensmittelgeschäften mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern von einer Ausrichtung auf den Verkauf von Kleinbedarf auszugehen (1.1.1 RdErl. d. MS v. 20. 4. 2021). Die Netto-Filiale im Ortsteil Lüstringen, Mindener Straße 382, 49086 Osnabrück, hat eine Verkaufsfläche von 787 Quadratmetern (inklusive Backshop). Damit fällt sie unter die oben genannten Regelungen und darf ohne gesonderten Antrag bzw. Genehmigung an Sonntagen für drei Stunden öffnen. Mit freundlichen Grüßen