Grund für die nachträgliche Rückabwicklung bei Kinderzulagen von Riester-Verträgen bei der ZfA

Wieviele Anträge liegen zur Zeit in der ZfA vor für
- Anbieteranfragen zum Grund für die nachträglich eventuell zu Unrecht gezahlten Zulagen über den Anbieter für Kinderzulagen von Riesterverträgen

Wieviele solcher Anträge wurden in den Vorjahren bearbeitet?

Wie lange beträgt und betrug die Beantwortungsdauer für diese Anträge in der Gegenwart und in der Vergangenheit?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2014
  • Frist
    28. Juni 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Anträge…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grund für die nachträgliche Rückabwicklung bei Kinderzulagen von Riester-Verträgen bei der ZfA [#6485]
Datum
26. Mai 2014 22:06
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Anträge liegen zur Zeit in der ZfA vor für - Anbieteranfragen zum Grund für die nachträglich eventuell zu Unrecht gezahlten Zulagen über den Anbieter für Kinderzulagen von Riesterverträgen Wieviele solcher Anträge wurden in den Vorjahren bearbeitet? Wie lange beträgt und betrug die Beantwortungsdauer für diese Anträge in der Gegenwart und in der Vergangenheit?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. DRV-Bund Wall Server: BLN-K08 ----------…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
27. Mai 2014 21:40
Status
Warte auf Antwort
DRV-Bund Wall Server: BLN-K08 ----------------------------------------------------------------------- Mail-Info From: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> To: <<E-Mail-Adresse>> Rec.: <<E-Mail-Adresse>> Date: 27.05.2014 21:33:40 Subject: Grund für die nachträgliche Rückabwicklung bei Kinderzulagen von Riester-Verträgen bei der ZfA [#6485] ----------------------------------------------------------------------- Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutsche Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - …
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - hier: Angaben über die Anzahl der nachträglichen Rückabwicklungsfälle bei Kinderzulagen von Riester-Verträgen
Datum
5. Juni 2014 13:44
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-324-7/1.0 - 16/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre E-Mail vom 27.05.2014 wurde zur zuständigen Bearbeitung dem Datenschutzreferat der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - …
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG -
Datum
11. Juni 2014 13:01
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-324-7/1.0 - 16/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bei der Bearbeitung Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass er für uns missverständlich formuliert ist. Wir möchten Sie daher bitten, Ihr Begehren ggf. zu präzisieren. Ausgangspunkt ist Ihre Bitte um Mitteilung, wie viele Anträge einer bestimmten Fallgestaltung der ZfA zurzeit vorliegen und wie viele in den bearbeitet wurden. Gleichzeitig verwenden Sie die Begriffe Anbieteranfragen und zu Unrecht gezahlte Zulagen bzw. Kinderzulagen. Dies ließe zum einen den Schluss zu, dass sich Ihr Anliegen auf die Anträge auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage bezieht. Dies ist jedoch keine Anbieteranfrage, sondern ein Antrag, den der Zulageberechtigte über seinen Anbieter bei der ZfA zu stellen hat. Der Antrag wird aber dann gestellt, wenn Zulagen nicht gezahlt oder zu Unrecht zurückgefordert wurden. Zum anderen könnte Ihr Anliegen u.E. auch im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Beitragsnachzahlung nach dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) stehen. Hier werden die Zulageanträge im maschinellen Verfahren von den Anbietern an die ZfA übermittelt. Letztlich sehen wir uns ohne eine Klarstellung derzeit leider nicht in der Lage, eine abschließende und sachgerechte Beantwortung Ihres Antrages vornehmen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bunde…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - [#6485]
Datum
22. Juni 2014 20:32
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hier meine Antwort zu Ihrem Az. 3070-324-7/1.0 - 16/2014: Ich habe den Text für die Wortwahl von der Homepage Ihrer Behörde verwendet. Ich meinte die Anträge zur Festsetzung der Altersvorsorgezulage - wie Sie richtig beschrieben haben: "Dies ist jedoch keine Anbieteranfrage, sondern ein Antrag, den der Zulageberechtigte über seinen Anbieter bei der ZfA zu stellen hat. Der Antrag wird aber dann gestellt, wenn Zulagen nicht gezahlt oder zu Unrecht zurückgefordert wurden. " Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. DRV-Bund Wall Server: BLN-K08 ----------…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
22. Juni 2014 20:32
Status
Warte auf Antwort
DRV-Bund Wall Server: BLN-K08 ----------------------------------------------------------------------- Mail-Info From: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> To: <<E-Mail-Adresse>> Rec.: <<E-Mail-Adresse>> Date: 22.06.2014 20:32:43 Subject: AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - [#6485] ----------------------------------------------------------------------- Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutsche Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - …
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG -
Datum
3. Juli 2014 07:48
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-324-7/1.0 - 16/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Nachgang zu unserer E-Mail vom 11.06.2014 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden konnten. Wir entsprechen Ihrem Antrag auf Informationszugang und teilen Ihnen zu Ihrem im Zusammenhang mit der Beitragsnachzahlungsmöglichkeit im Rahmen des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BeitrRLUmsG) stehenden Fragen Folgendes mit: Entsprechend den Vorschriften BeitrRLUmsG vom 07.12.2011 können Zulageberechtigte, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagestatus zu geringe Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, in bestimmten Fällen Beiträge nachträglich entrichten. Bereits durch die ZfA zurückgeforderte Zulagen können somit im Ergebnis wieder ausgezahlt werden. Der betroffene Anleger muss hierzu innerhalb von zwei Jahren nach Zusendung der Anbieterbescheinigung nach § 92 EStG die Beiträge nachentrichten. Eine Nachentrichtung von Beiträgen ist bis einschließlich des Beitragsjahres 2011 möglich. Die ZfA hat im Auftrag des BMF die Anbieter von Altersvorsorgeverträgen auf Grundlage der bei der ZfA gespeicherten Daten bei der Ermittlung der Nachzahlungsberechtigten unterstützt. In diesem Zusammenhang wurden 206.000 potentiell nachzahlungsberechtigte Personen ermittelt und die Ergebnisse den Anbietern zur Verfügung gestellt, damit diese ihre Anleger über die Nachzahlungsmöglichkeit informieren können. Die Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen hat durch den Anbieter zu erfolgen. Hat der Anbieter die nachgezahlten Altersvorsorgebeiträge dem Vertrag gutgeschrieben und sind die Voraussetzungen erfüllt, teilt er die entsprechenden Daten der ZfA per Datensatz mit. Da die Antragsfrist für das Beitragsjahr 2011 erst am 31.12.2013 abgelaufen ist, besteht aktuell immer noch die Möglichkeit, dass entsprechende Datensätze bei der ZfA eingehen. Eine statistische Auswertung dieser Fallkonstellation liegt der ZfA somit noch nicht vor. Um künftig Zulagenrückforderungen aufgrund eines Irrtums des Anlegers hinsichtlich seines Zulagestatus auszuschließen, haben mittelbar Zulageberechtigte ab dem Beitragsjahr 2012 einen Mindestbeitrag zu leisten. Der Eigenbeitrag beläuft sich auf 60 € jährlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bunde…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - [#6485]
Datum
9. Juli 2014 21:39
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Ihr Aktenzeichen 3070-324-7/1.0 - 16/2014 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Grund für die nachträgliche Rückabwicklung bei Kinderzulagen von Riester-Verträgen bei der ZfA" vom 26.05.2014 (#6485) wurde von Ihnen teilweise beantwortet. Bitte teilen Sie mir noch mit: - Wie lange beträgt und betrug die Beantwortungsdauer für diese Anträge in der Gegenwart und in der Vergangenheit? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. DRV-Bund Wall Server: BLN-K08 ----------…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
9. Juli 2014 21:39
Status
Anfrage abgeschlossen
DRV-Bund Wall Server: BLN-K08 ----------------------------------------------------------------------- Mail-Info From: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> To: <<E-Mail-Adresse>> Rec.: <<E-Mail-Adresse>> Date: 09.07.2014 21:39:43 Subject: AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - [#6485] ----------------------------------------------------------------------- Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutsche Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - …
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG -
Datum
11. Juli 2014 13:29
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-324-7/1.0 - 16/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, unter Hinweis auf unsere E-Mail 03.07.2014 möchten wir erneut auf Folgendes hinweisen: Die Antragsfrist für das Beitragsjahr 2011 ist erst am 31.12.2013 abgelaufen. Es besteht aktuell immer noch die Möglichkeit, dass entsprechende Datensätze bei der ZfA eingehen. Ihre Frage nach der Bearbeitungsdauer können wir nicht beantworten, da eine statistische Auswertung dieser Fallkonstellation der ZfA noch nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Traube, Spaichingen [#47538]“ [#6485] [#6485] Sehr geehrte Damen und H…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Traube, Spaichingen [#47538]“ [#6485] [#6485]
Datum
4. Februar 2019 18:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Gesetzen Bund (ILIFG/UVwG/VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/47538 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht kommentiert, da ich als Privatperson welche in der Gaststätte auch zu Tisch geht berechtigtes Interesse habe diese Information zu erhalten. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Josef Wehrle, Trossinger Str. 18, 78647 Trossingen Anhänge: - 6485.pdf - 2014-06-05_1-GebuehrenOrdngIFG.pdf Anfragenr: 6485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Februar 2019 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
756,0 KB

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