Grund für die traditionelle Verschiebung der Feierlichkeiten anlässlich des Tags der Deutschen Einheit in Pjöngjang

Anfrage an: Auswärtiges Amt

In einer Antwort auf eine vorherige Informationsfreiheitsanfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Feierlichkeiten anlässlich des Tags der Deutschen Einheit in der Residenz des deutschen Botschafters in Pjöngjang traditionell um zwei Wochen vorgezogen werden. Was ist der Grund dafür?

GZ der vorherigen, bereits abgeschlossenen Anfrage: 505-511.E-IFG 424-2019, Link zum PDF der Antwort: https://fragdenstaat.de/anfrage/bankett-in-der-deutschen-botschaft-in-pjongjang-anlasslich-des-grundungstages-der-demokratischen-volksrepublik-korea-am-19-september-2019/429781/anhang/2019-10-15-antwort-aa_geschwaerzt.pdf

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
Jannis Hutt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Antwort…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
Grund für die traditionelle Verschiebung der Feierlichkeiten anlässlich des Tags der Deutschen Einheit in Pjöngjang [#173661]
Datum
8. Januar 2020 18:15
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Antwort auf eine vorherige Informationsfreiheitsanfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Feierlichkeiten anlässlich des Tags der Deutschen Einheit in der Residenz des deutschen Botschafters in Pjöngjang traditionell um zwei Wochen vorgezogen werden. Was ist der Grund dafür? GZ der vorherigen, bereits abgeschlossenen Anfrage: 505-511.E-IFG 424-2019, Link zum PDF der Antwort: https://fragdenstaat.de/anfrage/bankett-in-der-deutschen-botschaft-in-pjongjang-anlasslich-des-grundungstages-der-demokratischen-volksrepublik-korea-am-19-september-2019/429781/anhang/2019-10-15-antwort-aa_geschwaerzt.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 173661 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Jannis Hutt [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Bo. Pjöngjang, Tag der Deutschen Einheit Sehr geehrter Herr Hutt, zu Ihr…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Bo. Pjöngjang, Tag der Deutschen Einheit
Datum
15. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hutt, zu Ihrer IFG-Anfrage, weshalb die Feierlichkeiten anlässlich des Tags der Deutschen Einheit in der Residenz des deutschen Botschafters in Pjöngjang traditionell um zwei Wochen vorgezogen werden, liegen keine amtlichen Informationen gem. § 2 Ziffer 1 IFG vor. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht daher nicht. Ich kann Ihnen zu Ihrer Frage aber Folgendes mitteilen: Die deutsche Botschaft hat als eine der wenigen diplomatischen Vertretungen in Pjöngjang die Möglichkeit, ihren Nationaltag in Form eines Gartenempfangs zu begehen. Da das Wetter in Pjöngjang Mitte September spürbar wärmer und stabiler ist als Anfang Oktober, hat die deutsche Botschaft schon vor vielen Jahren beschlossen, den Tag der Deutschen Einheit in diesem Zeitraum zu feiern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]