Grund für Störungen des GPS-Empfangs vom 27.08.21 bis 07.09.21 im Umkreis von 100 km um den Flughafen Leipzig-Halle

Unter
https://de.wikipedia.org/wiki/NOTAM
heißt es:
"
NOTAM (Notice(s) to Airmen) sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication (AIP), die für einen geordneten, sicheren und flüssigen Flugverkehr wichtig sind.

Die deutsche Übersetzung für Notice(s) to Airmen („Nachricht(en) an Luftfahrer“) ist gänzlich ungebräuchlich und birgt Verwechslungsgefahr mit den deutschen rechtsförmigen Bekanntmachungen Nachrichten für Luftfahrer (NfL), in denen Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und der Deutschen Flugsicherung (DFS) enthalten sind.

NOTAM enthalten kurzfristige bzw. dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen, die als ergänzende Information für die Durchführung eines Fluges von (besonderem) Interesse sind und ein Ändern der AIP nicht unbedingt erfordern, zumal Veränderungen der AIP häufig auf postalischem Weg verbreitet werden und somit Zeit beanspruchen.
NOTAM werden über das Feste Flugfernmeldenetz (AFTN) verbreitet.

Anordnungen und Informationen, die in einem NOTAM verbreitet werden, sind Nachrichten über Errichtung, Zustand oder Änderung jeglicher Luftfahrtanlagen, Dienste, Verfahren oder über Gefahren, deren rechtzeitige Kenntnis für das betroffene Luftfahrtpersonal wesentlich ist.
[...]
In Deutschland ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) an die EAD [European AIS Database] angeschlossen und stellt die nationalen Daten der NOTAM für die EAD bereit.
[...]
"

Nun findet sich aktuell unter
https://notaminfo.com/explain?id=1510434/0
folgende NOTAM:
"
B1092/21 Created 13/08/2021 09:48
Q) EDXX/QGWAU/IV/NBO/E/000/999/5125N01213E055
A) EDWW A) EDMM B) FROM: 21/08/27 00:00 TO: 21/09/07 23:59
E) POSS GPS INTERFERENCE SHOULD BE EXP APPROX 55NM AROUND
AD LEIPZIG-HALLE PSN 512511N 0121316E DUE TO SECURITY MEASURES.
"

Mittels
http://www.drorpilot.com/English/notam.htm
kann die NOTAM in Klartext übersetzt werden:
"
Possible Global positioning system INTERFERENCE SHOULD BE Expect APPROXimately 55NM [100 km] AROUND Aerodrome LEIPZIG-HALLE Position 512511N 0121316E DUE TO SECURITY MEASURES.
"

Es wurde also ab 13.08.21 vor Störungen des GPS-Empfangs im Umkreis von 100 km rund um den Flughafen Leipzig-Halle im Zeitraum 27.08.21 bis 07.09.21 gewarnt.

Meine Fragen:

1) Was war der Grund für diese im Voraus geplante Störung des GPS-Empfangs im Großraum um den Flughafen ?

2) Wer war der Versursacher dieser im Voraus geplanten Störung ?

3) Funktionierender GPS-Empfang ist auch außerhalb der Luftfahrt in sensiblen Bereichen von wichtiger Bedeutung, z.B.:
- Referenztakt-Erzeugung der kommerziellen Mobilfunk-Basisstationen
- Referenztakt-Erzeugung der Basisstationen des BOS-TETRA-Digitalfunknetzes
- Referenztakt-Erzeugung für Hersteller von Kommunikationsgeräten
- Fahrzeug-Navigation
Inwieweit wurden hier zivile Nutzer über die im Voraus geplante Störung des GPS-Empfangs informiert ?

Vielen Dank.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://de.…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grund für Störungen des GPS-Empfangs vom 27.08.21 bis 07.09.21 im Umkreis von 100 km um den Flughafen Leipzig-Halle [#227985]
Datum
7. September 2021 22:25
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://de.wikipedia.org/wiki/NOTAM heißt es: " NOTAM (Notice(s) to Airmen) sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication (AIP), die für einen geordneten, sicheren und flüssigen Flugverkehr wichtig sind. Die deutsche Übersetzung für Notice(s) to Airmen („Nachricht(en) an Luftfahrer“) ist gänzlich ungebräuchlich und birgt Verwechslungsgefahr mit den deutschen rechtsförmigen Bekanntmachungen Nachrichten für Luftfahrer (NfL), in denen Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und der Deutschen Flugsicherung (DFS) enthalten sind. NOTAM enthalten kurzfristige bzw. dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen, die als ergänzende Information für die Durchführung eines Fluges von (besonderem) Interesse sind und ein Ändern der AIP nicht unbedingt erfordern, zumal Veränderungen der AIP häufig auf postalischem Weg verbreitet werden und somit Zeit beanspruchen. NOTAM werden über das Feste Flugfernmeldenetz (AFTN) verbreitet. Anordnungen und Informationen, die in einem NOTAM verbreitet werden, sind Nachrichten über Errichtung, Zustand oder Änderung jeglicher Luftfahrtanlagen, Dienste, Verfahren oder über Gefahren, deren rechtzeitige Kenntnis für das betroffene Luftfahrtpersonal wesentlich ist. [...] In Deutschland ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) an die EAD [European AIS Database] angeschlossen und stellt die nationalen Daten der NOTAM für die EAD bereit. [...] " Nun findet sich aktuell unter https://notaminfo.com/explain?id=1510434/0 folgende NOTAM: " B1092/21 Created 13/08/2021 09:48 Q) EDXX/QGWAU/IV/NBO/E/000/999/5125N01213E055 A) EDWW A) EDMM B) FROM: 21/08/27 00:00 TO: 21/09/07 23:59 E) POSS GPS INTERFERENCE SHOULD BE EXP APPROX 55NM AROUND AD LEIPZIG-HALLE PSN 512511N 0121316E DUE TO SECURITY MEASURES. " Mittels http://www.drorpilot.com/English/notam.htm kann die NOTAM in Klartext übersetzt werden: " Possible Global positioning system INTERFERENCE SHOULD BE Expect APPROXimately 55NM [100 km] AROUND Aerodrome LEIPZIG-HALLE Position 512511N 0121316E DUE TO SECURITY MEASURES. " Es wurde also ab 13.08.21 vor Störungen des GPS-Empfangs im Umkreis von 100 km rund um den Flughafen Leipzig-Halle im Zeitraum 27.08.21 bis 07.09.21 gewarnt. Meine Fragen: 1) Was war der Grund für diese im Voraus geplante Störung des GPS-Empfangs im Großraum um den Flughafen ? 2) Wer war der Versursacher dieser im Voraus geplanten Störung ? 3) Funktionierender GPS-Empfang ist auch außerhalb der Luftfahrt in sensiblen Bereichen von wichtiger Bedeutung, z.B.: - Referenztakt-Erzeugung der kommerziellen Mobilfunk-Basisstationen - Referenztakt-Erzeugung der Basisstationen des BOS-TETRA-Digitalfunknetzes - Referenztakt-Erzeugung für Hersteller von Kommunikationsgeräten - Fahrzeug-Navigation Inwieweit wurden hier zivile Nutzer über die im Voraus geplante Störung des GPS-Empfangs informiert ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227985/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grund für Störungen des GPS-Empfangs vom 27.08…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Grund für Störungen des GPS-Empfangs vom 27.08.21 bis 07.09.21 im Umkreis von 100 km um den Flughafen Leipzig-Halle [#227985]
Datum
13. Oktober 2021 21:26
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grund für Störungen des GPS-Empfangs vom 27.08.21 bis 07.09.21 im Umkreis von 100 km um den Flughafen Leipzig-Halle“ vom 07.09.2021 (#227985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227985/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Informationszugang vom 07.09.2021 erhalten. Abwesenheitsbedingt…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
EXT:IFG-Anfrage: Grund für Störungen des GPS-Empfangs vom 27.08.21 bis 07.09.21 im Umkreis von 100 km um den Flughafen Leipzig-Halle [#227985]
Datum
28. Oktober 2021 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,5 KB


Sehr Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Informationszugang vom 07.09.2021 erhalten. Abwesenheitsbedingt kommen wir leider erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Wir bitten insofern um Entschuldigung. Wir weisen darauf hin, dass im Fall der Auskunftserteilung - in Abhängigkeit von dem für die Bearbeitung angefallenen Verwaltungsaufwand - durch die DFS auf Grundlage des IFG in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Verwaltungsgebühren festgesetzt werden können. Eine Auskunft zu deren Höhe ist uns leider vor Beantwortung der konkreten Anfrage nicht möglich. Oftmals bewegen sich die entsprechenden Gebühren etwa zwischen 30,00 Euro und 100,00 Euro, was angesichts Ihrer Anfrage auch im vorliegenden Fall zu erwarten sein dürfte. Falls Sie weiterhin eine Auskunft wünschen, bitten wir um entsprechende Mitteilung binnen 14 Tagen. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, betrachten wir diese Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen