Grund für Verschwinden der Influenza-Zahlen in Wochenberichten der AG Influenza

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Es geht um die Wochen- und Monatsberichte der AG Influenza:
https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx

Ab der 8. Kalenderwoche 2020 wurden Sentinelproben zusätzlich auf SARS-Cov-2 getestet. Wie ich in Tabelle 2 der jeweiligen Wochenberichte sehe, sind ab der 14./15. Kalenderwoche 2020 die Influenzazahlen auf null gesunken und seitdem immer null geblieben. Haben Sie dafür eine Erklärung? Beruht dies auf tatsächlichem Ausbleiben von Influenza-Viren oder kann es sich dabei um ein statistisches Artefakt handeln?

Werden im Labor untersuchte Sentinelproben immer auf alle Virenarten untersucht oder werden die Virenarten der Reihe nach durchprobiert, bis man einen Treffer hat? Anders gefragt: Wie geht man mit Mehrfachinfektionen um?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Wochen- und Monatsberichte der AG Infl…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grund für Verschwinden der Influenza-Zahlen in Wochenberichten der AG Influenza [#230210]
Datum
30. September 2021 09:39
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Wochen- und Monatsberichte der AG Influenza: https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx Ab der 8. Kalenderwoche 2020 wurden Sentinelproben zusätzlich auf SARS-Cov-2 getestet. Wie ich in Tabelle 2 der jeweiligen Wochenberichte sehe, sind ab der 14./15. Kalenderwoche 2020 die Influenzazahlen auf null gesunken und seitdem immer null geblieben. Haben Sie dafür eine Erklärung? Beruht dies auf tatsächlichem Ausbleiben von Influenza-Viren oder kann es sich dabei um ein statistisches Artefakt handeln? Werden im Labor untersuchte Sentinelproben immer auf alle Virenarten untersucht oder werden die Virenarten der Reihe nach durchprobiert, bis man einen Treffer hat? Anders gefragt: Wie geht man mit Mehrfachinfektionen um? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230210/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 30.09.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.09.2021
Datum
30. September 2021 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0397. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 30.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0397) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0397)
Datum
18. Oktober 2021 19:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage vom 30.09.2021, auf die wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bei der von Ihnen übersandten Anfrage handelt es sich um eine allgemeine Bürgeranfrage. Das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> ist ausschließlich für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz (UIG) oder Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zuständig. Die entsprechenden Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind im Falle Ihres Antrags nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des UIG und des VIG sind nicht eröffnet. Das IFG ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Wir bitten Sie daher entsprechende Anfragen an das für allgemeine Bürgeranfragen zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. Zusätzlich kann darauf hingewiesen werden, dass sich weitere allgemein zugängliche Informationen zum Thema Influenza z.B. auf folgender Webseite finden lassen: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Inf... Dort heißt es u.a. zu der Frage „Wie sind die Grippewellen während der COVID-19-Pandemie bislang verlaufen?“: „Die Basis-Maßnahmen, die während der Corona-Pandemie empfohlen werden – u.a. die AHA+L-Regeln (mindestens 1,5 Meter Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Masken tragen und Lüften), Kontaktreduktion, bei Atemwegssymptomen unbedingt zu Hause bleiben – helfen auch dabei, die Ausbreitung anderer Atemwegsinfektionen zu verhindern. Im Frühjahr 2019/20 und im Herbst/Winter 2020/21 kam es darüber hinaus zu umfangreichen Maßnahmen („Lockdown“), u.a. zur Schließung von Schulen und Geschäften und Untersagen von Veranstaltungen. Die Grippewelle 2019/20 wurde durch all diese Maßnahmen abrupt beendet (siehe EpidBull 16/2020<https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...>), die Grippewelle 2020/21 ist weltweit ausgefallen, wobei natürlich vereinzelte Influenza-Infektionen nachgewiesen wurden (siehe Influenza-Wochenbericht 20/2021<https://influenza.rki.de/Wochenberich...>).“ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 30.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0397) [#230210] Sehr geehrte Damen und Herren! Ich m…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0397) [#230210]
Datum
8. Januar 2022 01:36
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Anfrage „Grund für Verschwinden der Influenza-Zahlen in Wochenberichten der AG Influenza“ vom 30.09.2021 (#230210) weiterhin als IFG-Anfrage verstanden wissen. Ich gehe davon aus, dass die Labore offizielle Anweisungen haben, wie beim Anwenden der Labortests vorzugehen ist. Ich möchte gerne sowohl diejenigen Anweisungen bekommen, die ab der 14./15. Kalenderwoche 2020 befolgt werden mussten, als auch die Anweisungen, die davor galten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230210/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 08.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.01.2022
Datum
14. Januar 2022 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0025. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 08.01.2022 [#230210] Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Informationsfreiheitsanfrage „Grun…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.01.2022 [#230210]
Datum
5. April 2022 12:43
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Informationsfreiheitsanfrage „Grund für Verschwinden der Influenza-Zahlen in Wochenberichten der AG Influenza“ vom 30.09.2021 (#230210) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ihre letzte Mitteilung liegt mehr als zwei Monate zurück. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230210/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 30.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0397) Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0397)
Datum
24. Mai 2022 18:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zum Hintergrund und den Fallzahlen der Grippewelle 20/21 nehmen wir Bezug auf das Ihnen am 18.10.2021 übersendete Schreiben. Im Übrigen wollen wir klarstellend darauf hinweisen das die virologische Surveillance der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) seit vielen Jahren in Zusammenarbeit des RKI mit einem kleinen Teil der niedergelassenen Ärzteschaft in Deutschland (gut 100 primärversorgende Arztpraxen, so genannte Sentinelpraxen) erfolgt. Diese Arztpraxen werden gebeten, wöchentlich bei Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen Nasen- und Rachenabstriche durchzuführen und diese Proben an das RKI einzusenden. Somit wird nur eine kleine Stichprobe aus der deutschen Bevölkerung erfasst. Im RKI werden die eingesandten Nasen- und Rachenabstriche auf verschiedene respiratorische Erreger untersucht, darunter auf Influenzaviren und seit Februar 2020 auch auf SARS-CoV-2. Ziel ist es, die zirkulierenden respiratorischen Viren zu erfassen und daraus Schlussfolgerungen in Bezug auf die Gesamtbevölkerung zu ziehen. Hinweise zur Probenentnahme für den betreffende Zeitraum finden Sie öffentlich unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/NRZ/Influenza/hinweise/Probenentnahme.html https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Influenza_saisonal.html Offizielle Anweisungen gegenüber den Sentinelpraxen erfolgen mangels gesetzlicher Grundlage und auf Basis der freiwilligen Zusammenarbeit nicht. Die Praxen werden aber gebeten, systematisch Patienten mit akuten Atemwegssymptomen zu beproben. https://influenza.rki.de/Saisonberichte/2018.pdf (Seite 26, Virologische Surveillance der AGI; 4.2.1 Daten des NRZ). An diesem Beprobungsschema wurde auch während der COVID-19 Pandemie festgehalten, lediglich das Spektrum der untersuchten Erreger wurde seit Veröffentlichung des genannten Berichts erweitert (https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx). Auch bemüht sich das NRZ um eine insgesamt höhere Zahl an Probeneinsendungen. Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie unter: https://influenza.rki.de/Sentinelpraxis.aspx https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV_Node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 30.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0397) [#230210] Sehr << Anrede >> Ihrer …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0397) [#230210]
Datum
2. Juni 2022 15:27
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihrer letzten Antwort entnehme ich, dass die Proben nicht von externen Laboren sondern am RKI selbst analysiert werden. Dann beantrage ich die Übersendung der Arbeitsanweisungen, nach denen das RKI bei der Analyse der Proben vorgeht. Ich möchte gerne wissen, ob das RKI jede Probe auf alle denkbaren Erreger testet oder nur der Reihe nach, d.h. beispielsweise erst auf SARS-Cov-2, wenn positiv, dann fertig, falls negativ, dann Test auf Influenza usw. Falls zweite Arbeitsweise angewendet wird, dann wird in der Arbeitsanweisung sicher die Reihenfolge der Tests festgelegt sein. Die möchte ich ebenfalls wissen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 230210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230210/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 02.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.06.2022
Datum
8. Juni 2022 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0211. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grund für Verschwinden der Influenza-Zahlen in Wochenberichten der AG Influenza“ [#230210]
Datum
12. August 2022 11:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/230210/ Ich habe meine Anfrage bereits letzten Herbst gestellt, aber die Bearbeitung verläuft äußerst schleppend. Meine letzte Nachfrage vom 2. Juni ist nach wie vor unbeantwortet. Unter der RKI-Telefonnummer wird mir mitgeteilt, dass ich als Nichtfachpersonal vom RKI am Telefon keine Auskünfte erhalte. Bis jetzt habe ich immer nur Auskünfte von der Rechtsabteilung bekommen, obwohl ich denke, dass die Arbeitsgemeinschaft Influenza der richtige Ansprechpartner ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 230210.pdf Anfragenr: 230210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230210/
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 02.06.2022 (unser Zeichen: 2.13.04/0004#0211) Sehr << Antragsteller:in >> wir ko…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 02.06.2022 (unser Zeichen: 2.13.04/0004#0211)
Datum
12. August 2022 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang und bitten, die verspätete Antwort zu entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Patientenproben aus dem ARE Sentinel der AG Influenza (https://influenza.rki.de/) werden parallel für alle die in den Wochenberichten ausgewiesenen Krankheitserreger untersucht. Das Panel beinhaltete im März 2020 Untersuchungen hinsichtlich: Influenza A Viren, Subtypen A/H3N2, A/H1N1; Influenza B Viren, Linien B/Yam, B/Vic; Humanes Metapneumovirus; Respiratorisches Synzytialvirus; Parainfluenzavirus Typ 1-4; SARS-CoV-2. Für jedes dieser Viren wird in den Wochenberichten der AGI eine Positivenrate der Nachweise angegeben. Später wurden noch Nachweise für saisonale Coronaviren in das Panel aufgenommen. Gesonderte Saisonberichte, die die Nachweise von Atemwegsviren im ARE-Sentinel über längere Zeiträume analysieren, sind öffentlich zugänglich unter: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/7030/EB-45-Virologische%20Analysen.pdf?sequence=1&isAllowed=y (Saison 2019/20) https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/9779/EB-22-2022-Synopse%20virologischer%20Analysen.pdf?sequence=1&isAllowed=y (Zeitraum der Pandemie, Kw 05-2020 bis Kw21-2022). Darüber hinaus liegen dem Robert Koch-Institut keine amtlichen Informationen nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ihrer Anfrage vor. Ein Anspruch auf die Erläuterung, Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. Im Übrigen sind § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0565 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grund für Verschwinden der Influenza-Zahlen in Wochenberichten der AG Influenza“ [#230210] # IFG-721/009 II#0565
Datum
15. August 2022 08:50
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0565 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Zwischenzeitlich hat das RKI doch noch geantwortet. Ich muss die Verweise in der An…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grund für Verschwinden der Influenza-Zahlen in Wochenberichten der AG Influenza“ [#230210] # IFG-721/009 II#0565 [#230210]
Datum
15. August 2022 09:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Zwischenzeitlich hat das RKI doch noch geantwortet. Ich muss die Verweise in der Antwort noch durcharbeiten, um zu sehen, ob meine Anfrage damit erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 230210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230210/