Grundabtretungen

Welche Grundabtretungen nach BBergG hat Ihre Behörde seit 2010 zum Vorteil welcher Bergbauberechtigten mit welcher Begründung erlassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundabtretungen [#182322]
Datum
10. März 2020 12:55
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Grundabtretungen nach BBergG hat Ihre Behörde seit 2010 zum Vorteil welcher Bergbauberechtigten mit welcher Begründung erlassen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182322 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksregierung Arnsberg
UIG Grundabtretung Antwort Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre UIG-Anfrage zu Grundabtretungen seit 2010 habe ich e…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
UIG Grundabtretung Antwort
Datum
16. März 2020 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre UIG-Anfrage zu Grundabtretungen seit 2010 habe ich erhalten und beantworte sie wie folgt: Seit 2010 erfolg­ten insgesamt 4 Grundabtretungs­beschlüs­­­­­­se der Bezirks­regierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, zugunsten der RWE Power AG, um nach den Voraussetzungen der §§ 77, 79 ff. BBergG eine sachgemäße Betriebsplanung und Betriebsführung zu gewährleisten: · 2 Beschlüsse aus 2010 und 2011 betreffen eine Kirchengemeinde im Bereich des Tagebaus Garzweiler · 1 Beschluss aus Juli 2012 betrifft ein Grundstück im Bereich des Tagebaus Inden. · 1 Beschluss aus Mai 2018 liegt im Bereich des Tagebaus Hambach. Er enthält die nach dem BVerfG-Urteil zu Garz­weiler II von 12/2013 erforder­liche Gesamt­abwä­gung, s. Pressemitteilung https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2018/05/081_18_05_16/index.php Mit freundlichen Grüßen