Grundbuchauszug online mit elektronischem Personalausweis

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Ist es möglich mittels elektr. Personalausweis als Hauseigentümer das entsprechende Grundbuch einzusehen? Hier betrifft es das Amtsgericht Syke, Niedersachsen.

Behörde benötigt

  • Datum
    13. Februar 2017
  • Frist
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Erhard Rüßmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es möglich m…
Von
Erhard Rüßmann
Betreff
Grundbuchauszug online mit elektronischem Personalausweis [#20319]
Datum
13. Februar 2017 17:34
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es möglich mittels elektr. Personalausweis als Hauseigentümer das entsprechende Grundbuch einzusehen? Hier betrifft es das Amtsgericht Syke, Niedersachsen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Erhard Rüßmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erhard Rüßmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Erhard Rüßmann

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