Gründe der Sperrung Wald- bzw. Wirtschaftweg für Fahrräder

Anfrage an: Gemeinde Malsch

Die Entscheidungsgründe für die Sperrung des Wald- bzw. Wirtschaftswegs für Fahrräder an den in dem Anhang (eventuell in Nachfolgemail) genannten Orten.
Alternativ können Sie auch gerne gleich zugeben, dass die Sperrung nicht zeitgemäß ist und sie ändern (d.h. "Fahrräder frei" hinzufügen).
Dann können wir uns den offiziellen Widerspruch und die eventuelle Anfechtungsklage dagegen - nach Einsicht der damaligen Gründe - sparen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2019
  • Frist
    9. Dezember 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Entscheidungs…
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Von
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Betreff
Gründe der Sperrung Wald- bzw. Wirtschaftweg für Fahrräder [#170117]
Datum
9. November 2019 11:02
An
Gemeinde Malsch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Entscheidungsgründe für die Sperrung des Wald- bzw. Wirtschaftswegs für Fahrräder an den in dem Anhang (eventuell in Nachfolgemail) genannten Orten. Alternativ können Sie auch gerne gleich zugeben, dass die Sperrung nicht zeitgemäß ist und sie ändern (d.h. "Fahrräder frei" hinzufügen). Dann können wir uns den offiziellen Widerspruch und die eventuelle Anfechtungsklage dagegen - nach Einsicht der damaligen Gründe - sparen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in hier wie versprochen noch die Stellen, wo die Schilder stehen: https://parke-nicht-…
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Von
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Betreff
AW: Gründe der Sperrung Wald- bzw. Wirtschaftweg für Fahrräder [#170117]
Datum
9. November 2019 11:17
An
Gemeinde Malsch
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hier wie versprochen noch die Stellen, wo die Schilder stehen: https://parke-nicht-auf-unseren-wegen.de/picture/index?s[campaign_id]=1539 Wenn Sie noch mehr solche unnötigen Sperren kennen, können Sie sich natürlich auf gleich selbst drum kümmern. Sonst geschieht das halt immer entdecken nach entdecken. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170117 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gründe der Sperrung Wald- bzw. Wirtschaftweg für…
An Gemeinde Malsch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gründe der Sperrung Wald- bzw. Wirtschaftweg für Fahrräder [#170117]
Datum
10. Januar 2020 08:11
An
Gemeinde Malsch
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gründe der Sperrung Wald- bzw. Wirtschaftweg für Fahrräder“ vom 09.11.2019 (#170117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zudem hätte ich gerne die Sie aufsehende Behörde für Widersprüche gegen die Beschilderung und die für Beschwerden wegen Untätigkeit bei dieser Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170117 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Malsch
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bitten zunächst um Entschuldigung und Verständn…
Von
Gemeinde Malsch
Betreff
WG: Gründe der Sperrung Wald- bzw. Wirtschaftweg für Fahrräder [#170117]
Datum
10. Januar 2020 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bitten zunächst um Entschuldigung und Verständnis, dass Sie noch keine Rückmeldung von uns bekommen haben. Der Hauptgrund liegt darin, dass wir im Bereich des Ordnungsamtes in den letzten 4 Monaten von 4 Stellen durchschnittlich nur zwei besetzt hatten und seit 01.09. bzw. 01.10.2019 sich die neuen Mitarbeiter in der Einarbeitung befinden. Dies hat dazu geführt, dass Ihre Anfrage bisher nicht beantwortet wurde. Zur Sache kann ich Ihnen heute mitteilen, dass viele Wirtschaftswege im ländlichen Bereich historisch gewachsen i. d. R. mit dem Verbotsschild 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatzschild "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" beschildert sind. Wir nehmen Ihre Nachricht gerne zum Anlass, die Beschilderungspraxis gerade für die landwirtschaftlichen Wirtschaftswege im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu überprüfen und mittelfristig anzupassen. Für die von Ihnen kritisierte Strecke kann ich Ihnen mitteilen, dass hier kurzfristig Abhilfe geschaffen wird, damit Radfahrer diesen Streckenabschnitt befahren dürfen. Die von Ihnen angesprochene Behörde lautet: Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe. Ich hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen