Gründe für Gewährung der Unfallrente an die Verunfallten

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wenn infolge eines Arbeitsunfalls körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, leistet die GUV Verletztenrente.

Meine Anfrage richtet sich nach den medizinischen Gründen für die Gewährung der Unfallrenten.

1. Wie viele der Verunfallten in ihrem "Bestand" bekommen wegen den folgenden Diagnosen eine Unfallrente (auf Grundlage des Ihnen zugänglichen Zahlenmateriales) ?

F43.0 Akute Belastungsreaktion

F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung

F32.0 Leichte depressive Episode

F32.1 Mittelgradige depressive Episode

F32.2 Schwere depressive Episode

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Januar 2018
  • Frist
    10. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gründe für Gewährung der Unfallrente an die Verunfallten [#26027]
Datum
9. Januar 2018 00:55
An
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn infolge eines Arbeitsunfalls körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, leistet die GUV Verletztenrente. Meine Anfrage richtet sich nach den medizinischen Gründen für die Gewährung der Unfallrenten. 1. Wie viele der Verunfallten in ihrem "Bestand" bekommen wegen den folgenden Diagnosen eine Unfallrente (auf Grundlage des Ihnen zugänglichen Zahlenmateriales) ? F43.0 Akute Belastungsreaktion F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung F32.0 Leichte depressive Episode F32.1 Mittelgradige depressive Episode F32.2 Schwere depressive Episode Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Ihre Anfrage 26027: Gründe für Gewährung der Unfallrente an die Verunfallten Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragstelle…
Von
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Betreff
Ihre Anfrage 26027: Gründe für Gewährung der Unfallrente an die Verunfallten
Datum
16. Januar 2018 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Derzeit prüfen wir, ob wir über die gewünschten Informationen verfügen und wir Ihnen diese zukommen lassen können. Bis zu einem Abschluss der Prüfung bitten wir um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Ihre Anfrage 26027: Gründe für Gewährung der Unfallrente an die Verunfallten Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragstelle…
Von
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Betreff
Ihre Anfrage 26027: Gründe für Gewährung der Unfallrente an die Verunfallten
Datum
6. Februar 2018 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, über das von Ihnen gewünschte statistische Zahlenmaterial verfügen wir leider nicht. Sie nehmen in Ihrer Anfrage Bezug auf Diagnosen für affektive Störungen (F 32) und Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (F 43) aus dem V. Kapitel des ICD 10 Schlüssel. Diese Verschlüsselungsform wird von uns für die Diagnosefestlegung nicht benutzt. Die Vielzahl der Verletzungen nach einem Arbeitsunfall oder der Folgen einer Berufskrankheit stellt häufig einen Gesamtkomplex dar, der aus vielen Einzelverletzungen/-erkrankungen besteht. Eine exakte Verschlüsselung jeder in Betracht kommenden Einzeldiagnose lässt sich daher statistisch nicht abbilden. Vorrangig werden deshalb Leitdiagnosen erfasst, die auch die Wertigkeit der Verletzungen zum Ausdruck bringen. Die Einschränkung der bei uns versicherten Risiken auf Arbeitsunfälle, einschließlich Wegeunfälle und Berufskrankheiten führt dazu, dass typischerweise körperliche Verletzungen bei der Diagnosefestlegung im Vordergrund stehen. Eine psychische Beeinträchtigung tritt hingegen eher als Folgestörung eines Versicherungsfalls auf und wird statistisch nicht zwingend dargestellt. Die Beantwortung Ihrer Frage, inwieweit die genannten psychischen Beeinträchtigungen ursächlich für die Gewährung unserer Verletztenrenten sind, würde daher eine intensive Einsichtnahme in weit über 100.000 Rentenakten, insbesondere in die jeweiligen Rentengutachten, nötig machen, verbunden mit einer Analyse und statistischen Auswertung der Fälle. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir eine derartige Recherche nicht erbringen können, aber auch nicht erbringen müssen, da dies eine Informationsbeschaffung wäre, die vom Informationsfreiheitsgesetz nicht gedeckt ist. Wir hoffen dennoch, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen