Gründe für Gewährung der Unfallrentean die Verunfallten

Wenn infolge eines Arbeitsunfalls körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, leistet die GUV Verletztenrente.
Stand 2016 zahlte die BGHM 2016 an 124.915 Verunfallte eine Unfallrente aus.

Meine Anfrage richtet sich nach den medizinischen Gründen für die Gewährung der 124.915 Unfallrenten.

1. Wie viele der 124.915 Verunfallten bekommen wegen den folgenden Diagnosen eine Unfallrente durch die BGHM?

F43.0 Akute Belastungsreaktion

F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung

F32.0 Leichte depressive Episode

F32.1 Mittelgradige depressive Episode

F32.2 Schwere depressive Episode

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Januar 2018
  • Frist
    10. Februar 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn infolge ein…
An Berufsgenossenschaft Holz und Metall Details
Von
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Betreff
Gründe für Gewährung der Unfallrentean die Verunfallten [#26021]
Datum
9. Januar 2018 00:04
An
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn infolge eines Arbeitsunfalls körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, leistet die GUV Verletztenrente. Stand 2016 zahlte die BGHM 2016 an 124.915 Verunfallte eine Unfallrente aus. Meine Anfrage richtet sich nach den medizinischen Gründen für die Gewährung der 124.915 Unfallrenten. 1. Wie viele der 124.915 Verunfallten bekommen wegen den folgenden Diagnosen eine Unfallrente durch die BGHM? F43.0 Akute Belastungsreaktion F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung F32.0 Leichte depressive Episode F32.1 Mittelgradige depressive Episode F32.2 Schwere depressive Episode Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist bei uns eingegangen und wird …
Von
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Betreff
AW: Gründe für Gewährung der Unfallrentean die Verunfallten [#26021]
Datum
10. Januar 2018 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist bei uns eingegangen und wird von den zuständigen Fachabteilungen derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
AW: Gründe für Gewährung der Unfallrentean die Verunfallten [#26021] Sehr geehrte/r Herr/Frau Antragsteller/in, w…
Von
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Betreff
AW: Gründe für Gewährung der Unfallrentean die Verunfallten [#26021]
Datum
5. Februar 2018 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Herr/Frau Antragsteller/in, wir danken für das Interesse an den Unfallrentenfeststellungen der BGHM. Ihre Anfrage können wir leider nicht wie gewünscht beantworten, da diese Daten nicht vorhanden sind und auch nicht korrekt per EDV abgerufen werden können. Die meisten der Sie interessierenden 124.915 laufenden Unfallrenten (Bestand zum 31.12.2016) begannen vor der Einführung der ICD-10-Diagnoseschlüssel zu laufen. Im Übrigen sind die ICD-10-Diagnoseschlüssel für die statistische Erfassung von Renten der gesetzlichen Unfallversicherung nicht maßgeblich. Auch unabhängig von den ICD-10-Diagnoseschlüsseln sind leider keine korrekten Daten dieser Art abrufbar. Zwar gibt es die Möglichkeit der statistischen Erfassung psychischer Folgen von Unfällen, aber bei Mehrfachdiagnosen, die in sehr vielen Rentenfällen vorliegen, kann nur eine beschränkte Zahl von Diagnosen erfasst werden, sodass die psychischen Unfallfolgen in der Statistik oft nicht erscheinen, obwohl sie im Rentenbescheid als Folge des Unfalls berücksichtigt wurden. Mit freundlichen Grüßen