Grunderwerbsteuer für junge Familien

Warum werden junge Familien nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, damit ihnen der Erwerb von Wohneigentum wenigstens geringfügig erleichtert wird?
Im Gegenzug könnte die Grunderwerbsteuer ab dem Erwerb der x-ten Immobilie progressiv gestaltet werden, um die Gegenfinanzierung zu gewährleisten. Die unzähligen privaten und institutionellen Erwerber könnten höhere Belastungen problemlos aufbringen, junge Familien sollten dagegen stärker unterstützt werden. Nebenbei: Jede junge Familie, die ein Eigenheim bezieht, macht eine Mietwohnung für den Wohnungsmarkt frei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
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Detlef Söchting
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum werden jun…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Detlef Söchting
Betreff
Grunderwerbsteuer für junge Familien [#207343]
Datum
28. Dezember 2020 14:46
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum werden junge Familien nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, damit ihnen der Erwerb von Wohneigentum wenigstens geringfügig erleichtert wird? Im Gegenzug könnte die Grunderwerbsteuer ab dem Erwerb der x-ten Immobilie progressiv gestaltet werden, um die Gegenfinanzierung zu gewährleisten. Die unzähligen privaten und institutionellen Erwerber könnten höhere Belastungen problemlos aufbringen, junge Familien sollten dagegen stärker unterstützt werden. Nebenbei: Jede junge Familie, die ein Eigenheim bezieht, macht eine Mietwohnung für den Wohnungsmarkt frei.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Detlef Söchting Anfragenr: 207343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207343/ Postanschrift Detlef Söchting << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Detlef Söchting
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Söchting, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 28. Dezember 2020 "Grunderwerbsteuer für junge Familien"
Datum
5. Januar 2021 13:44
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrter Herr Söchting, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Söchting, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen, warum junge Fami…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Grunderwerbsteuer für junge Familien [#207343]
Datum
22. Januar 2021 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Söchting, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen, warum junge Familien nicht von der Grunderwerbsteuer befreit werden, damit ihnen der Erwerb von Wohneigentum wenigstens geringfügig erleichtert wird. Dazu nehme ich wie folgt Stellung: Im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD wurde die Prüfung der Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich vereinbart. Die Bundesregierung hat die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken geprüft. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Die Ertrags- und Verwaltungshoheit bezüglich der Grunderwerbsteuer steht ausschließlich den Ländern zu. Die Einführung eines Freibetrags in der Grunderwerbsteuer, würde zu Mindereinnahmen der Länder führen. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen