Grundgesetz konforme Bundestagswahl

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Wieso gibt es keinen legitim grundgesetzkonform (Art. 38 GG) direkt gewählten Bundestag?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Alexander Schröpfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso gibt …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Alexander Schröpfer
Betreff
Grundgesetz konforme Bundestagswahl [#146462]
Datum
27. Mai 2019 06:30
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso gibt es keinen legitim grundgesetzkonform (Art. 38 GG) direkt gewählten Bundestag?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer

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Bundesamt für Justiz
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 790/20…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. Juni 2019 10:57
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 790/2019 Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 796/2019 Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 822/2019 Sehr geehrter Herr Schröpfer, mit Ihren E-Mails vom 27. Mai und 4. Juni 2019 haben Sie um die Beantwortung mehrerer Fragen zu den Themenkomplexen "Grundgesetzkonforme Bundestagswahl", "StGB und das Zitiergebot" sowie zu dem im Grundgesetz verwendeten Begriff "Deutsche Volk" gebeten. Ihre Informationsbegehren stellen jeweils die Bitte um Erteilung einer Rechtsauskunft dar. Ihren Informationsbegehren vermag nicht zu entsprechen, da das Bundesamt für Justiz nicht befugt ist, Rechtsauskünfte zu erteilen. In Anbetracht dessen stelle ich Ihnen anheim, sich mit Ihren Anliegen an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu wenden. Mit freundlichen Grüßen