Grundgesetzwidrige Gesetzesvorhaben

Anfrage an: Bundesrat

Wie viele Grundgesetzwidrige Gesetzesvorhaben, seit der Wiedervereinigung, versucht wurden durchzusetzen, oder durchgesetzt wurden und wie viele vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurden. Zudem würde ich gerne wissen von Welcher Partei welche dieser Gesetze versucht wurden durchzusetzen, was diese Gesetze waren und die Begründung warum diese gestoppt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. März 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Grundgesetzwidri…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundgesetzwidrige Gesetzesvorhaben [#217074]
Datum
31. März 2021 09:04
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Grundgesetzwidrige Gesetzesvorhaben, seit der Wiedervereinigung, versucht wurden durchzusetzen, oder durchgesetzt wurden und wie viele vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurden. Zudem würde ich gerne wissen von Welcher Partei welche dieser Gesetze versucht wurden durchzusetzen, was diese Gesetze waren und die Begründung warum diese gestoppt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217074/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrat
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie richtet sich auf verschiedene Auskunftsansprüche. Zunä…
Von
Bundesrat
Betreff
WG: Grundgesetzwidrige Gesetzesvorhaben [#217074]
Datum
8. April 2021 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie richtet sich auf verschiedene Auskunftsansprüche. Zunächst erfragen Sie, bei wie vielen Gesetzesvorhaben versucht wurde, sie durchzusetzen, obwohl sie grundgesetzwidrig gewesen seien. Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht spricht davon, dass das Bundesverfassungsgericht bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrecht auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes) entscheidet. Die Frage kann daher nur darauf gerichtet sein, bei wie vielen Gesetzgebungsverfahren es im Vorhinein Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz gab. Über diese Information verfügt der Bundesrat nicht. Ob und wenn ja, bei welchen Gesetzesvorhaben welche Akteure Zweifel hatten, ist dem Bundesrat nicht bekannt. Gesetzgebungsvorhaben, die keine Mehrheiten gefunden haben, wären zudem durch das Bundesverfassungsgericht nicht überprüfungsfähig. Zweitens fragen sie, bei wie vielen Gesetzesvorhaben seit der Wiedervereinigung durch das Bundesverfassungsgericht eine Unvereinbarkeit mit der Verfassung festgestellt wurde. Hierfür ist der Bundesrat der falsche Ansprechpartner. Er verfügt in seiner Verwaltungstätigkeit, die allein dem IFG unterliegt, nicht über diese Information. Möglicherweise können Sie die begehrten Informationen auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes erhalten: https://www.bundesverfassungsgericht.de… Schließlich fragen Sie nach, welche Parteien diese Gesetze versucht hätten, durchzusetzen, worum es gegangen sei und was der Grund für die Feststellung der Unvereinbarkeit mit der Verfassung gewesen sei. Ich verstehe die Frage so, dass Sie darauf gerichtet ist, welche Fraktionen oder welche die Regierung tragenden Koalitionen versucht haben, die entsprechenden Gesetzesinitiativen einzuleiten, denn Parteien können kein Gesetz durchsetzen. Inhaltlich kann der Bundesrat aber auch hierzu keine Auskünfte geben, da er über diese Information nicht verfügt. Der Bundesrat ist Gesetzgebungsorgan. Er unterliegt mit seiner gesetzgeberischen Tätigkeit allerdings nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen begehrte Auskunft bezieht sich zudem auf Fragen nach Motivationslagen (wer innerhalb einer Koalition hat ein Gesetzgebungsvorhaben voran getrieben), die der Bundesrat auch nicht beantworten könnte. Auf http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt können Sie zu den einzelnen Gesetzgebungsvorhaben die Urheberschaft eruieren. Ich bitte Sie mitzuteilen, ob Sie eine formelle Bescheidung Ihres Antrages wünschen. Diese würde voraussichtlich negativ ausfallen. Mit freundlichen Grüßen