Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie richtet sich auf verschiedene Auskunftsansprüche.
Zunächst erfragen Sie, bei wie vielen Gesetzesvorhaben versucht wurde, sie durchzusetzen, obwohl sie grundgesetzwidrig gewesen seien.
Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht spricht davon, dass das Bundesverfassungsgericht bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrecht auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes) entscheidet.
Die Frage kann daher nur darauf gerichtet sein, bei wie vielen Gesetzgebungsverfahren es im Vorhinein Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz gab. Über diese Information verfügt der Bundesrat nicht. Ob und wenn ja, bei welchen Gesetzesvorhaben welche Akteure Zweifel hatten, ist dem Bundesrat nicht bekannt. Gesetzgebungsvorhaben, die keine Mehrheiten gefunden haben, wären zudem durch das Bundesverfassungsgericht nicht überprüfungsfähig.
Zweitens fragen sie, bei wie vielen Gesetzesvorhaben seit der Wiedervereinigung durch das Bundesverfassungsgericht eine Unvereinbarkeit mit der Verfassung festgestellt wurde. Hierfür ist der Bundesrat der falsche Ansprechpartner. Er verfügt in seiner Verwaltungstätigkeit, die allein dem IFG unterliegt, nicht über diese Information.
Möglicherweise können Sie die begehrten Informationen auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes erhalten:
https://www.bundesverfassungsgericht.de…
Schließlich fragen Sie nach, welche Parteien diese Gesetze versucht hätten, durchzusetzen, worum es gegangen sei und was der Grund für die Feststellung der Unvereinbarkeit mit der Verfassung gewesen sei.
Ich verstehe die Frage so, dass Sie darauf gerichtet ist, welche Fraktionen oder welche die Regierung tragenden Koalitionen versucht haben, die entsprechenden Gesetzesinitiativen einzuleiten, denn Parteien können kein Gesetz durchsetzen.
Inhaltlich kann der Bundesrat aber auch hierzu keine Auskünfte geben, da er über diese Information nicht verfügt. Der Bundesrat ist Gesetzgebungsorgan. Er unterliegt mit seiner gesetzgeberischen Tätigkeit allerdings nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen begehrte Auskunft bezieht sich zudem auf Fragen nach Motivationslagen (wer innerhalb einer Koalition hat ein Gesetzgebungsvorhaben voran getrieben), die der Bundesrat auch nicht beantworten könnte.
Auf
http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt können Sie zu den einzelnen Gesetzgebungsvorhaben die Urheberschaft eruieren.
Ich bitte Sie mitzuteilen, ob Sie eine formelle Bescheidung Ihres Antrages wünschen. Diese würde voraussichtlich negativ ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen