Grundlage der Datenverarbeitung bei Online Schule Saarland

Bei der Datenverarbeitung im Rahmen der Plattform "Online Schule Saarland" beruft man sich im Rahmen der Datenschutzerklärung auf: "Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 20b Abs.1 Schulordnungsgesetz (SchoG)." (http://schule-digital.saarland/Datenschutz/)

Am 13.03. wurde erklärt: "Die Lehrkräfte werden gebeten nach Möglichkeit Lernangebote an ihre Schülerinnen und Schüler zu machen, die ohne persönlichen Kontakt möglich sind." (https://twitter.com/sraktuell/status/1238443045269495808?s=21)

Ich bitte um Transparenz zu sämtlichen, amtlichen Dokumenten, aus denen hervorgeht, wer wann entschieden hat, dass es eine Erforderlichkeit zur Verarbeitung personenbeziehbarer Daten über die genannte Plattform im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung Artikel 6 und/oder dem genanten SchoG gibt, nachdem Lehrkräfte explizit aufgefordert wurden, auf milderen Wegen das Ziel zu erreichen, Schülerinnen und Schülern Lernangebote zu machen.
Sollte es eine Umformulierung des Ziels der Datenverarbeitung gegeben haben, nach dem sich diese in der Datenschutzerklärung beschriebene Erforderlichkeit ergeben hat, bitte ich um die Dokumente, die die Lehrkräfte entsprechend anweisen, dieses veränderte Ziel zu erreichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei der Datenvera…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlage der Datenverarbeitung bei Online Schule Saarland [#183004]
Datum
20. März 2020 17:46
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der Datenverarbeitung im Rahmen der Plattform "Online Schule Saarland" beruft man sich im Rahmen der Datenschutzerklärung auf: "Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 20b Abs.1 Schulordnungsgesetz (SchoG)." (http://schule-digital.saarland/Datenschutz/) Am 13.03. wurde erklärt: "Die Lehrkräfte werden gebeten nach Möglichkeit Lernangebote an ihre Schülerinnen und Schüler zu machen, die ohne persönlichen Kontakt möglich sind." (https://twitter.com/sraktuell/status/1238443045269495808?s=21) Ich bitte um Transparenz zu sämtlichen, amtlichen Dokumenten, aus denen hervorgeht, wer wann entschieden hat, dass es eine Erforderlichkeit zur Verarbeitung personenbeziehbarer Daten über die genannte Plattform im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung Artikel 6 und/oder dem genanten SchoG gibt, nachdem Lehrkräfte explizit aufgefordert wurden, auf milderen Wegen das Ziel zu erreichen, Schülerinnen und Schülern Lernangebote zu machen. Sollte es eine Umformulierung des Ziels der Datenverarbeitung gegeben haben, nach dem sich diese in der Datenschutzerklärung beschriebene Erforderlichkeit ergeben hat, bitte ich um die Dokumente, die die Lehrkräfte entsprechend anweisen, dieses veränderte Ziel zu erreichen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183004 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage der Datenverarbeitung bei Online Schul…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundlage der Datenverarbeitung bei Online Schule Saarland [#183004]
Datum
29. Mai 2020 07:19
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage der Datenverarbeitung bei Online Schule Saarland“ vom 20.03.2020 (#183004) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183004 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Ihr Auskunftsersuchen/Ihre Nachfrage vom 29. Mai 2020
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen/Ihre Nachfrage vom 29. Mai 2020
Datum
10. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen