Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“)

Stellungnahme(n) des LfDI, die vom KM als Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“), herangezogen wurde(n).

Diese Forderung bezieht sich somit nicht auf einen laufenden Prozess, sondern auf eine bereits getroffene Entscheidung.

Vom Schutz der Vertraulichkeit der Beratungen sind außerdem ausgenommen Unterlagen, die zur Grundlage für eine bereits abgeschlossene Entscheidung/Beratung gemacht wurden sowie das Beratungsergebnis selbst.

Ein etwa benötigtes Drittbeteiligungsverfahren bitte ich durchzuführen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Cord Santelmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme(…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Cord Santelmann
Betreff
Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“) [#245022]
Datum
30. März 2022 13:18
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme(n) des LfDI, die vom KM als Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“), herangezogen wurde(n). Diese Forderung bezieht sich somit nicht auf einen laufenden Prozess, sondern auf eine bereits getroffene Entscheidung. Vom Schutz der Vertraulichkeit der Beratungen sind außerdem ausgenommen Unterlagen, die zur Grundlage für eine bereits abgeschlossene Entscheidung/Beratung gemacht wurden sowie das Beratungsergebnis selbst. Ein etwa benötigtes Drittbeteiligungsverfahren bitte ich durchzuführen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cord Santelmann Anfragenr: 245022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245022/ Postanschrift Cord Santelmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cord Santelmann
Cord Santelmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte nur kurz an meine Anfrage erinnern, denn die Frist zur Beantwortung end…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Cord Santelmann
Betreff
AW: Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“) [#245022]
Datum
27. April 2022 18:52
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte nur kurz an meine Anfrage erinnern, denn die Frist zur Beantwortung endet in wenigen Tagen. Vielleicht ist die Anfrage über die Ostertage in Vergessenheit geraten? Ich fände es sehr bedauerlich, wenn die Frist ohne eine Rückmeldung Ihrerseits verstreichen würde und ich zu weiteren Schritten gezwungen wäre. Mit freundlichen Grüßen Cord Santelmann Anfragenr: 245022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245022/ Postanschrift Cord Santelmann << Adresse entfernt >>
Cord Santelmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Cord Santelmann
Betreff
AW: Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“) [#245022]
Datum
3. Mai 2022 08:45
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“)“ vom 30.03.2022 (#245022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Cord Santelmann
Cord Santelmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Cord Santelmann
Betreff
AW: Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“) [#245022]
Datum
9. Mai 2022 15:27
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“)“ vom 30.03.2022 (#245022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend, spätestens aber bis 16. Mai 2022, über den Stand meiner Anfrage. Sollte ich bis zur genannten Frist nichts von Ihnen hören, werde ich die notwendigen juristischen Schritte einleiten müssen. Mit freundlichen Grüßen Cord Santelmann
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#245022] Sehr geehr…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#245022]
Datum
12. Mai 2022 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Santelmann, zu Ihrer Erneuerung vom 30.03.2022 Ihres Antrags vom 13.02.2022 betreffend Informationen zu itslearning, verweisen wir auf den Ihnen am 09.03.2022 bekannt gegebenen Bescheid. Wir weisen darauf hin, dass der Bescheid vom 09.03.2022 gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO wegen des inhaltsgleich auszulegenden Antragsgegenstands keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren bedarf. Mit freundlichen Grüßen
Cord Santelmann
AW: Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#245022] Sehr &…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Cord Santelmann
Betreff
AW: Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#245022]
Datum
12. Mai 2022 09:24
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die - wenn auch negative - Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Cord Santelmann Anfragenr: 245022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245022/ Postanschrift Cord Santelmann << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Cord Santelmann
AW: Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#245022]
Sehr &…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Cord Santelmann
Betreff
AW: Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout") [#245022]
Datum
7. Juli 2022 10:35
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Beantwortung meiner Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“)“ vom 30.03.2022 (#245022) wurde von Ihnen mit Schreiben vom 12. Mai 2022 über die Plattform "FragDenStaat" abgelehnt. Ich habe deshalb mit der Bitte um Unterstützung an den LfDI gewandt und folgende Rückmeldung vom LfDI samt dem Rat bekommen, mich in der Sache erneut an Sie zu wenden: "Am 24.06.22 um 07:29 schrieb Grullini, LfDI (LfDI): Aktenzeichen: 0221.4-15/304 Informationsfreiheit: Antrag auf Zugang zu Unterlagen zum Einsatzes von it's learning an Schulen in Baden-Württemberg an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM) vom 13. Februar 2022, fragdenstaat [236118] Präzisierung Ihres Antrags vom 30. März 2022 Sehr geehrter Herr Santelmann, Herr Dr. Brink hat mir Ihre Anfrage mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Aufgrund der derzeit hohen Anzahl an Beratungsanfragen kann ich Ihnen erst heute eine Rückmeldung geben. Sie hatten Ihren erstmalig gestellten Antrag an das KM dahingehend präzisiert, als dass Sie diesen auf die "Stellungnahme(n) des LfDI, die vom KM als Grundlage der Entscheidung des KM, itsearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“), herangezogen wurde(n)", eingeschränkt haben. Die Rückmeldung seitens des KMs war der Verweis auf den am 03. März 2022 bekanntgegebenen Ablehnungsbescheid und der Hinweis auf keine weitere Befassung wegen Inhaltsgleichheit der Anträge. Das Ministerium beruft sich darauf, dass die Herausgabe der von Ihnen begehrten Informationen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 6 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) aufgrund des derzeitigen laufenden Abstimmungs- und Beratungsprozesses mit dem LfDI nicht möglich sei. Die begehrten Unterlagen seien in dem benannten Abstimmungs- und Beratungsprozess inbegriffen. In unserem Schreiben vom 17. März 2022 vertraten wir die Rechtsansicht, dass die Informationen, die zur Grundlage der Beratungen bzw. des Meinungsaustausches gemacht werden, und das Beratungsergebnis selbst vom Schutz der Vertraulichkeit der Beratung dagegen ausgeschlossen sind. Der Informationszugang darf nur in dem Umfang versagt werden, in dem die Information schutzwürdig ist; es ist daher stets die Möglichkeit eines zumindest teilweisen Informationszugangs zu prüfen. Dies gilt sowohl in gegenständlicher wie in zeitlicher Hinsicht. Sofern Anhaltspunkte für schutzwürdige Interessen geschützter Personen bestehen, wäre ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 LIFG durchzuführen und die Einwilligung der geschützten Person(en) einzuholen. Dies gilt sowohl für personenbezogene Daten (§ 5 LIFG) als auch für geschützte Werke und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 LIFG). Aus unserer Sicht muss das KM prüfen, ob in der Stellungnahme des LfDI, die eine der Säulen für die Entscheidung des landesweiten Einsatzes von itslearning sein könnte, geschützte Interessen betroffen sind und ggf. das Drittbeteiligungsverfahren durchführen. Sie können sich unter Bezugnahme auf unsere Einschätzung erneut an das KM wenden und darüber hinaus auch die Auskunft verlangen, bis wann das laufende Beratungsverfahren abschlossen sein wird. Wenden Sie sich gerne an uns, sollten Sie keine oder eine ablehnende Rückantwort erhalten. Wir werden dann als Vermittlungsinstanz tätig. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sabine Grullini" Ergänzend schrieb mir die Mitarbeiterin des LfDI, Frau Grullini, noch folgendes: "Aktenzeichen: 0221.4-15/304 Informationsfreiheit: Antrag auf Zugang zu Unterlagen zum Einsatzes von it's learning an Schulen in Baden-Württemberg an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM) vom 13. Februar 2022, fragdenstaat [236118] Sehr geehrter Herr Santelmann, Veröffentlicht wurde: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/... "Flächendeckend stehen im Rahmen der Digitalen Bildungsplattform auf Wunsch bereits die Lernmanagementsysteme Moodle und itslearning (mit integriertem Collabora), das Videokonferenzsystem BigBlueButton, der Instant Messenger Threema sowie die Mediendatenbank SESAM zur Verfügung." Ob der Beratungsprozess abgeschlossen ist, können wir ohne Befragung des KM nicht beurteilen. Allerdings sind unabhängig davon die Beratungsgrundlagen zu prüfen, und nach Drittbeteiligung ggf. auch unter Schwärzung herauszugeben. Wir empfehlen, beim KM unter Bezugnahme auf die oben genannte PM erneut um Herausgabe zu bitten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sabine Grullini" Unter Bezugnahme auf die oben zitierten Einschätzungen des LfDI und auf die oben genannte Pressemitteilung des KM sowie die Pressemitteilung des KM vom 1.12.2021 "itslearning für weitere Schulen verfügbar" erbitte ich erneut die Herausgabe der von mir beantragten Informationen. Darüber hinaus bitte ich um Auskunft darüber, ob das Beratungsverfahren bezüglich des Rollouts von itslearning an den Schulen, das am 1. Dezember 2021 verkündet wurde, nunmehr abgeschlossen ist bzw. wann es abgeschlossen sein wird. Mit freundlichen Grüßen Cord Santelmann