Grundlage für die Aussage dass es Zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Darknet Dienstanbieter gab

Anfrage an: Bundesrat

Auf welcher Grundlage folgende Passage aus dem aktuellen Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen[1] getroffen wurde:
Das Kriminalitätsphänomen gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung zunehmend an Gewicht und beschränkt sich dabei nicht auf wenige Einzelfälle.

Eine IFG Anfrage[2] bei dem BKA -- in wie vielen Ermittlungsverfahren die Nutzung von Anonymisierungssoftware, wie beispielsweise TOR, oder Verschlüsselung die Ermittlungen signifikant erschwert oder behindert wurden -- wurde aufgrund des Nichtvorhandenseins von Informationen abgelehnt.

[1] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0001-0100/33-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
[2] https://fragdenstaat.de/a/125180

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grundla…
An Bundesrat Details
Von
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Betreff
Grundlage für die Aussage dass es Zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Darknet Dienstanbieter gab [#134931]
Datum
27. April 2019 16:26
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage folgende Passage aus dem aktuellen Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen[1] getroffen wurde: Das Kriminalitätsphänomen gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung zunehmend an Gewicht und beschränkt sich dabei nicht auf wenige Einzelfälle. Eine IFG Anfrage[2] bei dem BKA -- in wie vielen Ermittlungsverfahren die Nutzung von Anonymisierungssoftware, wie beispielsweise TOR, oder Verschlüsselung die Ermittlungen signifikant erschwert oder behindert wurden -- wurde aufgrund des Nichtvorhandenseins von Informationen abgelehnt. [1] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0001-0100/33-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 [2] https://fragdenstaat.de/a/125180
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrat
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Frage. Der Auskunftsanspruch nach dem IFG erstreckt sich nicht …
Von
Bundesrat
Betreff
Grundlage für die Aussage dass es Zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Darknet Dienstanbieter gab
Datum
13. Mai 2019 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Frage. Der Auskunftsanspruch nach dem IFG erstreckt sich nicht auf die gesetzgeberische Tätigkeit des Bundesrates. Ich weise dennoch auf folgendes hin: Wie aus dem Antrag ersichtlich ist, handelt es sich um einen Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus der offen zugänglichen Begründung des Gesetzantrages kann folgende Begründung gelesen werden (BR-Drs. 33/19, S. 9/10) : Das Kriminalitätsphänomen beschränkt sich auch nicht auf wenige Einzelfälle. Bereits im Jahr 2016 waren dem Bundeskriminalamt circa 50 einschlägige Plattformen bekannt (BT-Drucks. 18/9487, S. 2). Das dort betriebene Geschäftsmodell des "Cybercrime-as-a-Service" wird in der kriminellen Szene weiter ausgebaut (Lagebild Cybercrime des Bundeskriminalamtes 2016, abrufbar unter www.bka.de, dort S. 16 ff.). Illegale Onlinehandelsplattformen stellen aus Sicht von EUROPOL eine der zentralen Schnittstellen von Cybercrime und weiteren Formen - auch organisierter - Kriminalität dar (Internet Organised Crime Threat Assessment 2017, abrufbar unter www.europol.eu). Gegenüber den bereits etablierten Handelsgütern, wie z. B. Betäubungsmitteln, sei eine deutliche Zunahme bei Angeboten von Hackertools und -dienstleistungen zu verzeichnen. Diese Aspekte hat auch die Europäische Kommission in der gemeinsamen Mitteilung mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen-und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament und den Rat "Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen" vom 13.09.2017 betont und auf das derzeit nur geringe Risiko der Tatentdeckung hinge-wiesen [JOIN(2017) 450, dort S. 18]. Die dort genannten weiterführenden Dokumente sind öffentlich zugänglich. http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Cybercrime/cybercrime_node.html https://www.europol.europa.eu/internet-organised-crime-threat-assessment-2018 Weiter füge ich Ihnen die beiden Plenarprotokolle der 974. (dort TOP 9) und 975. (dort TOP 10) Bundesratssitzung anbei und verweise auf die dort gehaltenen Reden. Für weitergehenden Informationen wären das antragstellende Land Nordrhein-Westfalen oder die beigetretenen Länder Bayern und Hessen möglicherweise geeignete Ansprechpartner. Ich bitte Sie darum, mitzuteilen, ob Sie auf einer formellen Bescheidung Ihres Antrages bestehen. Voraussichtlich wäre dieser aus den oben genannten Gründen abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen

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An Bundesrat Details
Von
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Betreff
AW: Grundlage für die Aussage dass es Zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Darknet Dienstanbieter gab [#134931]
Datum
13. Mai 2019 17:52
An
Bundesrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort. Der Aufwand eines Formellen Bescheides ist nicht nötig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>