Grundlage für nächtliche Ausgangssperre im Rahmen der 1. Änderungsverordnung der 5. "Corona-Verordnung" vom 11.12.2020
Antrag nach dem LIFG,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte senden Sie mir die Informationen zu auf die sich die folgende Aussage in der FAQ zur 1. Änderungsverordnung der 5. "Corona-Verordnung" vom 11.12.2020 bezieht:
"[...] Die Erfahrungen in den Städten, die aufgrund der hohen Infektionszahlen bereits nächtliche Ausgangsbeschränkungen erlassen haben, sind durchweg positiv. [...]"
Ich meine damit Akten, Dokumente, Veröffentlichungen oder sonstiges Material auf das sich diese Aussage stützt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum12. Dezember 2020
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16. Januar 2021
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