Grundlage für nächtliche Ausgangssperre im Rahmen der 1. Änderungsverordnung der 5. "Corona-Verordnung" vom 11.12.2020

Antrag nach dem LIFG,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte senden Sie mir die Informationen zu auf die sich die folgende Aussage in der FAQ zur 1. Änderungsverordnung der 5. "Corona-Verordnung" vom 11.12.2020 bezieht:

"[...] Die Erfahrungen in den Städten, die aufgrund der hohen Infektionszahlen bereits nächtliche Ausgangsbeschränkungen erlassen haben, sind durchweg positiv. [...]"

Ich meine damit Akten, Dokumente, Veröffentlichungen oder sonstiges Material auf das sich diese Aussage stützt.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden Sie mir die Informationen zu auf die sich die fo…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Grundlage für nächtliche Ausgangssperre im Rahmen der 1. Änderungsverordnung der 5. "Corona-Verordnung" vom 11.12.2020 [#205555]
Datum
12. Dezember 2020 11:00
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG, Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden Sie mir die Informationen zu auf die sich die folgende Aussage in der FAQ zur 1. Änderungsverordnung der 5. "Corona-Verordnung" vom 11.12.2020 bezieht: "[...] Die Erfahrungen in den Städten, die aufgrund der hohen Infektionszahlen bereits nächtliche Ausgangsbeschränkungen erlassen haben, sind durchweg positiv. [...]" Ich meine damit Akten, Dokumente, Veröffentlichungen oder sonstiges Material auf das sich diese Aussage stützt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205555/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Homepage mit den FAQ zur Corona-Verordnung wird vo…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Grundlage für nächtliche Ausgangssperre im Rahmen der 1. Änderungsverordnung der 5. "Corona-Verordnung" vom 11.12.2020 [#205555]
Datum
29. Dezember 2020 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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13,8 KB
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1,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Homepage mit den FAQ zur Corona-Verordnung wird vom Staatsministerium Baden-Württemberg betrieben. Bitte richten Sie Ihren Antrag dorthin. Gebühren fallen für diese Auskunft nicht an. Mit freundlichen Grüßen