Grundlage für Zusammensetzung des Drogen- und Suchrates

Ich möchte die Vorgänge dargelegt sehen, die zu der jetzigen Zusammensetzung des Drogen- und Suchtrates geführt haben.

Auf Grund welcher Vorgänge sind gerade diese Personen in diesem Rat, welche Beschlüsse und Auswahlverfahren haben zu der Zusammensetzung geführt?

Ergebnis der Anfrage

Informationen erhalten. Es gibt keine weitere Grundlage für die Zusammensetzung außer dem Willen der Drogenbeauftragten. Die fragt dann bei unterschiedlichen Einrichtungen an, und diese entsenden dann einen Stellvertreter. Das Anschreiben und die jeweiligen Antworten habe ich erhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2012
  • Frist
    28. August 2012
  • 0 Follower:innen
Ralf Tegeler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
Ralf Tegeler
Betreff
Grundlage für Zusammensetzung des Drogen- und Suchrates
Datum
26. Juli 2012 23:20
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich möchte die Vorgänge dargelegt sehen, die zu der jetzigen Zusammensetzung des Drogen- und Suchtrates geführt haben. Auf Grund welcher Vorgänge sind gerade diese Personen in diesem Rat, welche Beschlüsse und Auswahlverfahren haben zu der Zusammensetzung geführt?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen, Ralf Tegeler Postanschrift Ralf Tegeler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Tegeler
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr geehrter Herr Tegeler, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Juli 2…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
8. August 2012 17:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tegeler, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Juli 2012 ist hier eingegangen. Sie erhalten so schnell wie möglich Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 22 Rechtsangelegenheiten, Bürokratieabbau, Vergaberecht, Interner Datenschutz Tel. 0228 / 941 - 2107 <<E-Mailadresse>>

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Ihr Antrag nach dem IFG Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesm…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
9. August 2012 15:08
Status
Anfrage erfolgreich
2,0 MB
geschwärzt
99,5 KB
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 22 Rechtsangelegenheiten, Bürokratieabbau, Vergaberecht, Interner Datenschutz Tel. 0228 / 941 - 2107 <<E-Mailadresse>>