Grundlagen Flächennutzungsplan Dessau-Roßlau

Anfrage an: Stadt Dessau-Roßlau

- Wohnbauflächenentwicklungskonzept: empirica ag im Auftrag der Stadt Dessau-Roßlau, Dezember 2016
- Gewerbeflächenentwicklungskonzept: empirica ag im Auftrag der Stadt Dessau-Roßlau, Dezember 2016
- Machbarkeitsanalyse und Projektentwicklungsstudie zur Neuausweisung von Gewerbeflächen, Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH im Auftrag der Stadt Dessau-Roßlau, Mai 2020

Im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes für Dessau-Roßlau sind diese Unterlagen als verwendete Quellen benannt.

- Bericht zur Abschätzung der Wohnbauflächenbedarfs im Eigenheimbereich, 2021
Ein solches Dokument soll als Grundlage für die Bearbeitung des Flächennutzungsplanes existent sein.

Sehr gerne können die Unterlagen digital übergeben werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Andre Schlecht-Pese
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Stadt Dessau-Roßlau Details
Von
Andre Schlecht-Pese
Betreff
Grundlagen Flächennutzungsplan Dessau-Roßlau [#235815]
Datum
16. Dezember 2021 21:21
An
Stadt Dessau-Roßlau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wohnbauflächenentwicklungskonzept: empirica ag im Auftrag der Stadt Dessau-Roßlau, Dezember 2016 - Gewerbeflächenentwicklungskonzept: empirica ag im Auftrag der Stadt Dessau-Roßlau, Dezember 2016 - Machbarkeitsanalyse und Projektentwicklungsstudie zur Neuausweisung von Gewerbeflächen, Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH im Auftrag der Stadt Dessau-Roßlau, Mai 2020 Im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes für Dessau-Roßlau sind diese Unterlagen als verwendete Quellen benannt. - Bericht zur Abschätzung der Wohnbauflächenbedarfs im Eigenheimbereich, 2021 Ein solches Dokument soll als Grundlage für die Bearbeitung des Flächennutzungsplanes existent sein. Sehr gerne können die Unterlagen digital übergeben werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Schlecht-Pese Anfragenr: 235815 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Andre Schlecht-Pese [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Andre Schlecht-Pese
Stadt Dessau-Roßlau
Sehr geehrter Herr Schlecht-Pese, im Anhang zu dieser Mail finden Sie mein Schreiben zu Ihrem Antrag nach dem Inf…
Von
Stadt Dessau-Roßlau
Betreff
[extern] Grundlagen Flächennutzungsplan Dessau-Roßlau [#235815] / Ihr Antrag nach dem IZG
Datum
13. Januar 2022 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlecht-Pese, im Anhang zu dieser Mail finden Sie mein Schreiben zu Ihrem Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen Sachsen-Anhalt, dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz, die Durchführung einer Anhörung vor Erlass eines Bescheides betreffend. Das Original befindet sich auf dem Postweg. Für Rückfragen können Sie mich gerne anrufen. Mit freundlichen Grüßen
Andre Schlecht-Pese
Antrag auf Gewährung von Informationen
An Stadt Dessau-Roßlau Details
Von
Andre Schlecht-Pese
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Gewährung von Informationen
Datum
17. Januar 2022
An
Stadt Dessau-Roßlau
Status
Stadt Dessau-Roßlau
Antrag auf Gewährung von Informationen Ablehnung nach IZG wegen angeblichem Versagungsgrund aus spezialrechtlicher…
Von
Stadt Dessau-Roßlau
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Gewährung von Informationen
Datum
19. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung nach IZG wegen angeblichem Versagungsgrund aus spezialrechtlicher Regelung durch BauGB. Aus städtischer Sicht ergibt "plus x plus = minus" (Transparenz IZG x Transparenz BauGB = Versagung Information). UIG wird als nicht einschlägig angesehen und als nicht ausreichend begründet bzw. die begehrte Information als nicht ausreichend bezeichnet. Man lese bei der Ablehnung am 30.05. weiter.
Andre Schlecht-Pese
Widerspruch zur Ablehung vom 19.01.2022 Da zum IZG nur noch der Klageweg offen bleibt, drängt die Frage der Anwend…
An Stadt Dessau-Roßlau Details
Von
Andre Schlecht-Pese
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch zur Ablehung vom 19.01.2022
Datum
17. Februar 2022
An
Stadt Dessau-Roßlau
Status
Da zum IZG nur noch der Klageweg offen bleibt, drängt die Frage der Anwendung des UIG um so mehr...

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Dessau-Roßlau
Widerspruch vom 17.02.2022 wird zurückgewiesen "UIG §1 (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahm…
Von
Stadt Dessau-Roßlau
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch vom 17.02.2022 wird zurückgewiesen
Datum
30. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
"UIG §1 (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen." ist anwendbar, soll aber keinen Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen ergeben (S.5). Die Ablehung bezieht sich auf UIG §8 (2) Nr.4, da die Unterlagen unfertige Konzepte wären. Zwar wurden sie als Informationsvorlagen in der OB-Dienstberatung und NICHT-ÖFFENTLICH in Fachausschüssen behandelt, sowie zuletzt zur Erarbeitung des Flächennutzungsplanes verwendet, der Stadtrat hätte jedoch keinen Billigungsbeschluss gefasst. "Die Veröffentlichung der beantragten Informationen würde die Entscheidung der Gremien beeinträchtigen." JA, GENAU DAS SOLLEN SIE JA!!! Damit man in den Gremien auf einer vollständigen Informationslage und umfänglichen Einwänden der Öffentlichkeit dazu kompetent entscheiden kann! Es bleibt der Klageweg am Verwaltungsgericht. Mal sehen, ob man nicht eher das Landesverwaltungsamt, den Stadtrat oder die (Medien-)Öffentlichkeit interessieren kann...