Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Aktuell wird die Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweise diskutiert. In Reisepässen werden bereits seit vielen Jahren routinemäßig Fingerabdrücke aufgenommen.

Gibt es in Ihrem Hause Ausarbeitungen, die folgende Fragen beantworten können:

1. Was waren die Ziele die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässen?
2. Wurden diese Ziele erreicht?
3. Welche (datenschutzrechtlich) mildere Mittel gibt es, um diese Ziele zu erreichen?
4. Lassen sich die Erfahrungen von Fingerabdrücken in Reisepässe auf Personalausweise übertragen?

Falls vorhanden, senden Sie mir bitte entsprechende Ausarbeitungen zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    6. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Aktuell wird die Aufnahme von Fingerabdrücken in Person…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen [#203012]
Datum
6. November 2020 09:42
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Aktuell wird die Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweise diskutiert. In Reisepässen werden bereits seit vielen Jahren routinemäßig Fingerabdrücke aufgenommen. Gibt es in Ihrem Hause Ausarbeitungen, die folgende Fragen beantworten können: 1. Was waren die Ziele die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässen? 2. Wurden diese Ziele erreicht? 3. Welche (datenschutzrechtlich) mildere Mittel gibt es, um diese Ziele zu erreichen? 4. Lassen sich die Erfahrungen von Fingerabdrücken in Reisepässe auf Personalausweise übertragen? Falls vorhanden, senden Sie mir bitte entsprechende Ausarbeitungen zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2714 Sehr << Antragsteller:in >> leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihne…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen [#203012] #2714
Datum
6. November 2020 12:10
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2714 Sehr << Antragsteller:in >> leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn eine E-Mail-Adresse für jeden einzelnen IFG-Antrag neu generiert wird, wie dies bei @echtemail.de der Fall ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilten mir mit, dass meine Anfrage nur mit einer "echten" E-Mail-Adre…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen [#203012] #2714 [#203012]
Datum
6. November 2020 15:50
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilten mir mit, dass meine Anfrage nur mit einer "echten" E-Mail-Adresse oder mit meiner Postadresse möglich sei. Bitte teilen Sie mir mit, aus welchen Gerichtsurteilen sich Ihre Rechtsinterpretation ergibt. Ich benutze für meine Anfrage das Portal FragDenStaat.de, welches mir pro IFG-Anfrage eine E-Mail-Adresse generiert. Dies ist nötig, damit FragDenStaat die gesamte Korrespondenz für eine Anfrage richtig einsortieren kann. Wenn Sie mich unter einer anderen E-Mail-Adresse anschreiben, dann reißt die Kommunikation mit FragDenStaat.de ab. Bei anderen Behörden gab es mit der Verfahrensweise von FragDenStaat.de bisher keinerlei Probleme. Betrachten Sie FragDenStaat.de einfach als einen E-Mail-Anbieter, bei dem ich ein E-Mail-Postfach zwecks Kommunikation mit Behörden unterhalte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen [#203012] #2714 [#203012]
Datum
8. Dezember 2020 15:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ vom 06.11.2020 (#203012) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Aus der von Ihnen genannten Stelle des Verwaltungsverfahrensgesetz kann ich beim be…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen [#203012] #2714 [#203012]
Datum
15. Mai 2021 09:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Aus der von Ihnen genannten Stelle des Verwaltungsverfahrensgesetz kann ich beim besten Willen keinen Zwang zu einer Postanschrift bei einer IFG-Anfrage entnehmen. Bitte senden Sie mir Urteile zu, die diese Rechtsauslegung begründen. Die E-Mail-Adresse von FragDenStaat ist mir persönlich zugeordnet und daher eine E-Mail-Adresse wie bei jedem anderen E-Mail-Anbieter. FragDenStaat *ist* hier mein E-Mail-Anbieter. Sollten Sie weiterhin die Beantwortung meiner Anfrage von der Kenntnis meiner Postanschrift abhängig machen, so senden Sie mir bitte eine Datenschutzerklärung nach DSGVO Art. 13 für Ihre Verarbeitung meiner Adressdaten zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Nachfrage. ich erlaube mir, auf das im Internet zu findende Urteil des Verwa…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen [#203012] #2714 [#203012]
Datum
21. Mai 2021 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Nachfrage. ich erlaube mir, auf das im Internet zu findende Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. März 2021 zu verweisen, wonach bei Zweifeln an der Identität des Antragstellers und zur Erfüllung der Bekanntgabepflicht weitere personenbezogene Daten, hier die postalische Erreichbarkeit, anfordert werden können und dabei kein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bitte nennen Sie mir das Aktenzeichen des Urteils. Mit freundlichen Grüßen Antrag…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen [#203012] #2714 [#203012]
Datum
21. Mai 2021 15:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte nennen Sie mir das Aktenzeichen des Urteils. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr Antragsteller/in das Geschäftszeichen des Urteils lautet 13 K 1189/20. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen [#203012] #2714 [#203012]
Datum
21. Mai 2021 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in das Geschäftszeichen des Urteils lautet 13 K 1189/20. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
21. Mai 2021 17:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203012/ Das Bundesinnenministerium möchte zur meine Bearbeitung meine Postanschrift haben. Es verweist dazu auf das Urteil VG Köln 13 K 1189/20 bei dem der BfDI selbst Streitpartei ist. Das Urteil stützt sich darauf, dass FragDenStaat für jede Anfrage eine E-Mail-Adresse generiert und dass diese angeblich nicht personalisiert sei. Das ist offensichtlich Unfug, denn die Adresse ist sowohl anfrage- als auch personenbezogen. Nichts anderes ist es, wenn ich bei GMX themenbezogene E-Mail-Adressen wie <<E-Mail-Adresse>> verwende oder <<E-Mail-Adresse>> oder mir sogar für jede Anfrage eine neue GMX-Adresse reserviere. Wie kann ich bei meiner Anfrage weiter vorgehen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203012.pdf Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0595 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
26. Mai 2021 13:51
Status
Warte auf Antwort
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1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0595 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). In der Tat hat das Verwaltungsgericht Köln die Rechtsauffassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestätigt, wonach eine Antragstellung nach dem IFG über die Plattform fragdenstaat.de ohne Nennung einer Postanschrift oder einer persönlichen E-Mailadresse nicht möglich ist. Hiergegen hat BfDI Berufung eingelegt über die das OVG Münster entscheiden wird. Für Ihren konkreten IFG-Antrag bedeutet dies aktuell, dass Sie dem BMI Ihre Postanschrift oder eine persönliche E-Mailadresse (z.B. wie die von Ihnen erwähnte GMX-Adresse) mitteilen müssten, um die begehrten Informationen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erhalten sie hier meine private E-Mail-Adresse…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
29. Mai 2021 18:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erhalten sie hier meine private E-Mail-Adresse für die weitere Bearbeitung meiner IFG-Anfrage: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 6. November 2020 habe ich Sie gebeten, mir für die weitere Bearbeitung Ihrer…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
31. Mai 2021 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 6. November 2020 habe ich Sie gebeten, mir für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn eine E-Mail-Adresse für jeden einzelnen IFG-Antrag neu generiert wird. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen, sollten Sie mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bitte definieren Sie den von Ihnen verwendeten Begriff "persönliche E-Mail Adr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
31. Mai 2021 21:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte definieren Sie den von Ihnen verwendeten Begriff "persönliche E-Mail Adresse" und nennen Sie mir für diese Definition eine Rechtsgrundlage. Ich bin der Meinung, dass die von mir angegebene Adresse eine persönliche E-Mail-Adresse ist. Ohne eine genaue Definition kann ich erfolglos noch viele E-Mail-Adressen durchprobieren. Bitte übermitteln Sie mir zudem eine Datenschutzerklärung nach DSGVO Art. 15, aus der hervorgeht, wie meine zur Antragstellung verwendete E-Mail-Adresse in Ihrer Behörde verarbeitet wird, wer sie sehen darf, wie lange sie gespeichert wird etc. Ich möchte darauf hinweisen, dass Ziel meiner Anfrage ist, Informationen von Ihrer Behörde zu erhalten. Ziel meiner Anfrage ist nicht, dass Ihre Behörden Informationen über mich (hier: E-Mail-Adressen) sammelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich meinte Art. 13 DSGVO. Aber das schrieb ich auch schon am 15. Mai. Mit freundl…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
31. Mai 2021 21:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich meinte Art. 13 DSGVO. Aber das schrieb ich auch schon am 15. Mai. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich muss Sie noch einmal um Vermittlung bei meiner IFG-Anfrage an das Innenminister…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
27. Juni 2021 11:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich muss Sie noch einmal um Vermittlung bei meiner IFG-Anfrage an das Innenministerium bitten. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203012/ Ich habe dem Innenministerium eine persönliche Nicht-FragDenStaat-E-Mail-Adresse angegeben. Aber auch an diese will es nicht antworten. Ich habe das Ministerium gefragt, was denn nun eine E-Mail-Adresse ausmacht, die das Ministerium akzeptiert. Ich habe darauf keine Antwort erhalten. Ich habe weiterhin um eine Datenschutzerklärung gebeten, damit ich weiß, wie meine E-Mail-Adresse beim Innenministerium gespeichert und verarbeitet wird. Auch darauf habe ich keine Antwort erhalten. Können Sie mir weiterhelfen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203012.pdf - 2021-05-26_1-signature.asc Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0595 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
28. Juni 2021 14:43
Status
Warte auf Antwort
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1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0595 Sehr Antragsteller/in wie ich bereits in meiner E-Mail vom 26. Mai 2021 erwähnte, müssten Sie dem BMI derzeit für die weitere Bearbeitung eine persönliche E-Mailadresse übermitteln. Diese Voraussetzungen erfüllt die ebenfalls für einzelne IFG-Anträge generierte Adresse unter der E-Mail-Domain echtemail.de leider nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Der zweite Punkt war ja die Datenschutzerklärung für die Verarbeitung meiner E-Mail…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
28. Juni 2021 17:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Der zweite Punkt war ja die Datenschutzerklärung für die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse durch das Innenministerium. Diese gibt mir das Ministerium nicht. Können Sie mir bei diesem Punkt weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0595 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
1. Juli 2021 12:27
Status
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1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0595 Sehr Antragsteller/in Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung hätten Ihnen zugegangen sein müssen. Die Datenschutzerklärung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html. Sofern Sie es wünschen, kann ich das BMI diesbezüglich auch gerne nochmals kontaktieren. An der grundsätzlichen Situation bzgl. Ihres IFG-Antrags wird dies jedoch leider nichts ändern. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2715 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 9. November 2020 habe ich Sie gebeten, mir für die weiter…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
8. November 2021 10:06
Status
ZII4-13002/4#2715 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 9. November 2020 habe ich Sie gebeten, mir für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage Ihre Postanschrift und darüber hinaus ggf. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn eine E-Mail-Adresse (wie bei „echte Mail“) für jeden einzelnen IFG-Antrag neu generiert wird. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen, sollten Sie mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich greife nach der gestrigen Verhandlung vor dem BVerwG meine Anfrage von 2020 noc…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
21. März 2024 10:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich greife nach der gestrigen Verhandlung vor dem BVerwG meine Anfrage von 2020 noch einmal auf. Die allgemeine Datenschutzerklärung von der Webseite des BMI hilft mir nicht weiter. Dort werden Cookies und andere Web-Techniken beschrieben, die ja bei meiner IFG-Anfrage keine Rolle spielen. Ich benötige vom BMI eine Datenschutzerklärung mit genauem Zweck der Adresserhebung, der Speicherdauer und dem Speicherort konkret für meine IFG-Anfrage. Gestern in der BVerwG-Verhandlung wurden ja mehrere Zwecke für möglich gehalten (Identitätsprüfung, Ausschließung von Bots, Mehrfachanfragen etc.) Es ist für mich nicht erkennbar, für welchen Zweck das BMI meine Postadresse erhebt und wie lange das BMI gedenkt, meine Adresse zu speichern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 16-206 II#1624 Sehr <…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
26. März 2024 15:36
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 16-206 II#1624 Sehr << Antragsteller:in >> ich schlage vor, dass Sie sich mit Ihren Fragen zunächst an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wenden, da dieses die für die im Rahmen einer dortigen IFG-Antragstellung für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortliche Stelle ist. Sollten Sie im Anschluss weitere Fragen haben, können Sie sich gerne erneut an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich möchte noch einmal an die Bearbeitung meiner E-Mail vom 15. Mai von vor drei Ja…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen“ [#203012]
Datum
26. März 2024 16:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich möchte noch einmal an die Bearbeitung meiner E-Mail vom 15. Mai von vor drei Jahren erinnern. Ich benötige von Ihnen eine Datenschutzerklärung nach DSGVO Art. 13, aus der hervorgeht, zu welchem Zwecke meine "private" E-Mail-Adresse oder Postadresse erhoben wird, wie sie in Ihrer Behörde verarbeitet wird, wer sie sehen darf, wie lange und wo sie gespeichert wird etc. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 203012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203012/